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Berlin · Vergesellschaftung

Berlin steuert auf Rot-Grün-Rot zu: 160.000 Wohnungen sollen vergesellschaftet werden

SPD, Grüne und Linke haben ihre Sondierungen abgeschlossen und wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Kern des Papiers ist ein Vergesellschaftungsgesetz nach Artikel 15 Grundgesetz – mit einer auf 16 Milliarden Euro gedeckelten Entschädigung.

iureka Team ·

Foto: Travel with Lenses / Pexels
Foto: Travel with Lenses / Pexels

Berlin, 18. Oktober 2026 – Etwas mehr als eine Woche haben die Sondierungen gedauert, am frühen Samstagabend stand das Ergebnis: Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Die Spitzen der drei Landesverbände – Elif Eralp für die Linke, Werner Graf für die Grünen und Steffen Krach für die SPD – stellten in Berlin ein 30 Seiten starkes Papier mit dem Titel „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ vor.

Noch sind es nicht mehr als Absichtserklärungen: Die Gremien müssen zustimmen, die Grünen beraten auf einem kleinen Parteitag, die SPD im Landesvorstand, die Linke auf einem Parteitag Ende Oktober. Anfang November könnten die Koalitionsverhandlungen beginnen, zum Jahreswechsel soll die Regierung stehen. Doch der wohnungspolitische Teil des Papiers ist bereits jetzt der politisch brisanteste – und der juristisch heikelste.

Ein Gesetz, das auf Karlsruhe wartet

Der Kern: Private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin sollen gegen eine Entschädigung vergesellschaftet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten; erst die darüber hinausgehenden Bestände wären betroffen. Nach Angaben Eralps ginge es um fünf große Konzerne, darunter Vonovia, und um rund 160.000 Wohnungen, die zusätzlich in kommunales Eigentum überführt würden.

Der Zeitplan ist bemerkenswert offen gegenüber dem Verfassungsrecht. Mitte 2028 will das künftige Bündnis ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach der Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit soll es vom Verfassungsgericht überprüft werden – Klagen gelten als sicher. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden; Eralp nannte dies einen „sehr realistischen Betrag“. Wohnungen, die seit 2021 gebaut wurden, sollen von der Regelung ausgenommen werden, um Neubauinvestitionen nicht zu entwerten. Belastet werden soll der Landeshaushalt nach Darstellung der Verhandler nicht – im Gegenteil rechnet das Bündnis mit rund 400 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen jährlich. Parallel verspricht das Papier 100.000 Baugenehmigungen in vier Jahren, einen Ausbau kommunaler Wohnungsbestände und eine wirksamere Mietenaufsicht.

Artikel 15: seit 1949 nie angewendet

Juristisch ist das Vorhaben keine Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz, sondern eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG. Danach können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz, „das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“, in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Entscheidend ist die Kombination aus zwei Unsicherheiten. Erstens ist Artikel 15 GG seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 nie zur Anwendung gekommen; höchstrichterlich geklärt ist damit praktisch nichts – weder die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit noch die Abgrenzung der erfassten Unternehmen oder die Gleichbehandlung von Eigentümergruppen. Zweitens verweist Artikel 15 Satz 2 GG für die Entschädigung auf Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 GG, verlangt also eine „gerechte Abwägung“ der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten. Der Wortlaut stellt nicht auf den Verkehrswert ab. Die Mehrheit der Berliner Expertenkommission hielt 2023 eine Entschädigung deutlich unterhalb des Verkehrswerts für verfassungsrechtlich möglich, etwa orientiert an den Erträgen einer gemeinwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Wie weit der Gesetzgeber tatsächlich unter dem Marktwert bleiben darf, ist offen – und dürfte zur zentralen Frage eines Verfassungsverfahrens werden.

„Das ist ein sehr realistischer Betrag.“ — Elif Eralp, Fraktionsvorsitzende der Linken

Ob die Rechnung aufgeht, hängt an der Bewertungsmethodik: Je höher die verfassungsrechtlich gebotene Entschädigung, desto schmaler der Spielraum eines Landes, das ohnehin über knappe Kassen klagt.

Die Union spricht von einem „Dammbruch“

Der politische Widerstand formiert sich sofort. Berlins CDU-Landeschef Stefan Evers nannte das Papier „vor allem eines: eine Kapitulationserklärung von SPD und Grünen vor einer radikalen, in Teilen antisemitischen Linkspartei“. Es sei „ein Dammbruch, der das politische Koordinatensystem in Deutschland zugunsten der Extreme verschiebt“. Inhaltlich zielt Evers auf den Kern des Problems: Berlin fehlten Hunderttausende Wohnungen, „doch statt neue zu bauen, werden Investoren abgeschreckt und in Größenordnungen neue Bürokratie aufgebaut“. Beim Thema Sicherheit bleibe das Papier jede Antwort schuldig.

Bemerkenswert ist, dass die Kritik nicht nur von der Opposition kommt. Auch der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir riet dem grünen Landesverband von einer Regierungsbildung mit der Linken ab. Die Sondierungsergebnisse sind damit doppelt prekär: verfassungsrechtlich ungesichert und parteiintern umstritten, bevor die erste Zeile eines Gesetzentwurfs geschrieben ist.

Was in Berlin zur Abstimmung steht

Für die Lesart des Papiers ist entscheidend, dass die drei Parteien die Vergesellschaftung nicht als Eigentumspolitik um ihrer selbst willen präsentieren, sondern als Instrument gegen steigende Mieten – „zusammenführen statt spalten“ lautet die Formel. Wer den Text liest, erkennt darin den Versuch, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von 2021 legislatorisch zu beerben, ohne dessen Maximalforderung zu übernehmen.

Ob das gelingt, entscheidet sich an drei Stellen: an der Zustimmung der Parteigremien in den kommenden zwei Wochen, an der Frage, ob der Bund die Pläne mit eigener Gesetzgebungskompetenz ausbremst, und nicht zuletzt daran, ob ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz den Weg durch die Instanzen übersteht. Bis dahin bleibt Artikel 15 GG, was er seit 77 Jahren ist: eine schlafende Norm mit erheblichem politischen Sprengstoff.

Quellen: Süddeutsche Zeitung – Linke, Grüne und SPD wollen vergesellschaften – aber anders als gedacht · Handelsblatt – Rot-Grün-Rot in Berlin rückt näher – Kritik der CDU · F.A.Z. – Evers: Sondierung von Rot-Grün-Rot ein „Dammbruch“ · VDJ – Aus langem Schlaf erwacht: Art. 15 GG · Graf-Detzer – Was Art. 15 GG erlaubt