Cannabis · KCanG
Zwei Jahre Teilentkriminalisierung: Drogenfahnder kritisiert Folgen des Cannabisgesetzes
Vor zwei Jahren wurde der Besitz von Cannabis in Deutschland teilweise entkriminalisiert. Nun übt ein erfahrener Drogenfahnder deutliche Kritik an den Folgen – und erklärt, warum er selbst Großdealer wieder laufen lassen muss.
Berlin, 16. August 2026 – Vor zwei Jahren wurde der Besitz von Cannabis in Deutschland teilweise entkriminalisiert. Nun meldet sich ein Drogenfahnder zu Wort, der die Folgen der Teillegalisierung kritisch bewertet: Ingo Hörmann spricht offen über die Folgen des Gesetzes und darüber, warum er selbst Großdealer wieder laufen lassen muss.^[DER SPIEGEL – Cannabis-Gesetz: Drogenfahnder kritisiert Folgen der Teilentkriminalisierung – url: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/cannabis-gesetz-drogenfahnder-kritisiert-folgen-der-teilentkriminalisierung-a-62242cea-120f-43ca-a369-11b77a13be06]
Was das Gesetz erlaubt
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber Cannabis seit April 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und einen eigenen Rechtsrahmen geschaffen.^[KCanG 2024: Besitz, Anbau, Strafen & Führerschein – url: https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/blog/anwalt-strafrecht-cannabis-gesetz-2024-kcang-jetzt-legal-strafbar] Volljährige dürfen zum Eigenkonsum bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen; am Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Hinzu kommt der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person.^[KCanG 2024: Besitz, Anbau, Strafen & Führerschein – url: https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/blog/anwalt-strafrecht-cannabis-gesetz-2024-kcang-jetzt-legal-strafbar] Ziel des Gesetzes war es unter anderem, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten und Konsumentinnen und Konsumenten Rechtssicherheit zu geben.^[Cannabisgesetz – CanG (Gesetzentwurf, Bundesgesundheitsministerium) – url: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf]
Was strafbar bleibt
Strafbar bleibt allerdings vieles: Wer mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes oder mehr als 60 Gramm insgesamt besitzt oder mehr als drei Pflanzen anbaut, macht sich nach § 34 KCanG strafbar.^[Informationen zum Cannabisgesetz (Portal Niedersachsen) – url: https://www.niedersachsen.de/cannabisinformationen-zum-cannabisgesetz-231845.html] Für die bloße Überschreitung der Freimengen bis zu diesen Grenzen ist lediglich eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit vorgesehen.^[KCanG – Cannabis-Strafverfahren (Fachanwalt für Strafrecht Berlin) – url: https://strafanwalt-berlin.de/schwerpunkte/kcang] Auch Handeltreiben, die Abgabe an Minderjährige und der Umgang Jugendlicher mit Cannabis bleiben unter Strafe gestellt.
Kritik aus der Praxis
Genau an dieser Gemengelage entzündet sich die Kritik des Drogenfahnders: Die Teilentkriminalisierung habe Folgen, die in der Praxis vor Ort spürbar seien – bis hin zu dem Punkt, dass er selbst Großdealer wieder laufen lassen müsse.^[DER SPIEGEL – Cannabis-Gesetz: Drogenfahnder kritisiert Folgen der Teilentkriminalisierung – url: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/cannabis-gesetz-drogenfahnder-kritisiert-folgen-der-teilentkriminalisierung-a-62242cea-120f-43ca-a369-11b77a13be06] Seine Schilderungen reihen sich ein in eine Debatte, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zwischen Befürwortern und Kritikern der Teillegalisierung geführt wird – über Personalknappheit in den Ermittlungsbehörden, den Umgang mit dem Schwarzmarkt und die Frage, ob die angestrebte Entlastung der Justiz tatsächlich eingetreten ist.
Ob die Bilanz nach zwei Jahren am Ende positiv oder negativ ausfällt, darüber streiten Politik und Polizei weiterhin – die Stellungnahme des erfahrenen Fahnders dürfte die Debatte um das Cannabisgesetz jedenfalls neu beleben.