iureka Blog

Frühstartrente · Altersvorsorge

Frühstartrente beschlossen: Zehn Euro im Monat – und ein Konstruktionsfehler

Der Bundestag hat die staatliche Kinderrente verabschiedet. Ab dem Jahrgang 2020 fließen monatlich zehn Euro in ein Standarddepot – oder in ein Sondervermögen des Bundes. Ob das der Idee dient, ist umstritten.

iureka Redaktion ·

Foto: cottonbro studio / Pexels
Foto: cottonbro studio / Pexels

Berlin – Der Bundestag hat am Freitag die Frühstartrente beschlossen. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren zahlt der Staat künftig zehn Euro pro Monat in ein individuelles Vorsorgedepot ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/7864 und 21/8296) wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Beschlussempfehlung 21/8606) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Das Modell ist bewusst eng gefasst. Starten soll die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also den Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird. Für ältere Kinder können Eltern zwar ebenfalls ein Depot eröffnen, staatliche Einzahlungen gibt es für sie aber nicht. Voraussetzung ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ein erster Wohnsitz in Deutschland. Rückwirkend gerechnet wird ab dem 1. Januar 2026.

Zwei Wege, ein Depot

Eltern haben im Kern zwei Möglichkeiten. Entweder sie schließen selbst einen Vertrag über ein zertifiziertes Standarddepot bei einem Anbieter ihrer Wahl ab – dann kümmert sich dieser um die Formalitäten, und die Förderung fließt monatlich automatisch. Oder sie tun nichts; dann wird das Geld in ein Sondervermögen des Bundes eingezahlt, das die Bundesbank verwaltet und das nach Angaben aus dem Finanzministerium weltweit gestreut in Aktien anlegt.

Für das Standarddepot gelten gesetzliche Leitplanken: Bis zum 18. Geburtstag dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die laufenden Gesamtkosten sind auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt. Eltern, die selbst ein Depot eröffnen wollen, haben nach Darstellung des Handelsblatts bis ins erste Quartal 2027 Zeit – die Auszahlung der Förderung erfolgt vierteljährlich rückwirkend.

Zusätzlich können Eltern, Großeltern oder andere Förderer freiwillig einzahlen, und zwar bis zu 6.840 Euro jährlich. Das angesparte Kapital ist bis zur Rente gebunden und soll grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Bis zum 18. Geburtstag kommen durch die reine Staatsförderung 1.440 Euro zusammen – vor Kapitalerträgen.

Was der Bund dafür zahlt

Die Kosten sind überschaubar, wachsen aber schnell. Für 2027 veranschlagt der Bund 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen es 411 Millionen Euro sein. Gemessen am Volumen der gesetzlichen Rentenversicherung ist das ein Bruchteil; politisch ist die Symbolkraft gleichwohl erheblich, weil erstmals staatliche Mittel für alle Kinder kapitalgedeckt angelegt werden – nicht nur für die Kinder von Eltern, die sich das leisten können.

Genau hier setzt die Kritik an. Die F.A.Z. nennt die Frühstartrente in ihrem Kommentar ein „Zückerchen für die junge Generation“ und bezweifelt, dass sich damit das Vertrauen in die gesetzliche Rente zurückgewinnen lässt. Grüne und Linke kritisierten im Bundestag ein Zweiklassensystem: Wer kein Depot eröffnet oder Erträge nicht richtig anlegt, bleibe hinter den Möglichkeiten zurück. Die AfD enthielt sich.

Der eigentliche Konstruktionsfehler

Das Handelsblatt identifiziert in seinem Kommentar einen anderen, gewichtigeren Punkt: Die Frühstartrente war als Instrument der Finanzbildung gedacht – die Wirtschaftsweisen hatten sie als „Kinder-Startgeld“ vorgeschlagen, um Kinder früh an Kapitalmarkt und Geldanlage heranzuführen. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber nicht abgesichert. Wer nichts tut, landet im Sondervermögen und bekommt von der Anlage nichts mit. Die Anlagephilosophie des Sondervermögens – ein breit gestreutes Aktienportfolio – sei sinnvoll, so das Handelsblatt, der pädagogische Grundgedanke bleibe aber auf der Strecke.

Dazu kommt ein praktisches Problem, das die Verbraucherzentrale NRW adressiert: Die Obergrenze von einem Prozent laufender Kosten ist großzügig. Ob ein Depot 0,2 Prozent oder 1,0 Prozent pro Jahr kostet, macht über Jahrzehnte einen erheblichen Unterschied. Eltern sollten deshalb vergleichen, statt das erstbeste Angebot zu unterschreiben – zumal sie bis zum ersten Quartal 2027 Zeit haben.

Wie es weitergeht

Mit der Zustimmung des Bundesrats rechnet die Koalition; ob sie kommt, ist offen. Verweigert die Länderkammer, wäre der Vermittlungsausschuss der nächste Schritt – und der Start zum Januar 2027 wäre kaum noch zu halten. Formal ist das Gesetz jedenfalls noch nicht in Kraft.

Für Eltern bedeutet das: Sie müssen jetzt nichts überstürzen, sollten aber prüfen, ob ihr Kind unter die startberechtigten Jahrgänge fällt. Für den Jahrgang 2020 und alle folgenden Jahrgänge ist die Förderung angelegt – nicht aber für ältere Geschwister. Wer die zehn Euro nicht in ein Depot lenkt, überlässt die Anlage dem Bund. Das ist keine schlechte Lösung, aber eine andere als die, die der Gesetzgeber versprochen hat.