Heizungsgesetz · Gebäudemodernisierungsgesetz
Heizungsgesetz: Wissenschaftlicher Dienst sieht weiter Verfassungsprobleme im Gebäudemodernisierungsgesetz
Trotz Nachbesserungen bleiben die rechtlichen Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Wesentlichen bestehen. Die Umwelthilfe kündigt für September eine Verfassungsklage an.
Berlin, 21. August 2026 – Die Kritik war groß, als der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes bekannt wurde: Das Regelwerk, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck ablösen wollte, sei wahrscheinlich verfassungswidrig – das hieß damals selbst aus Reihen der CDU. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte in zwei Gutachten massive Bedenken: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte gegen Grundgesetz und EU-Recht verstoßen. Daraufhin wurde der Entwurf an mehreren Stellen nachgebessert und am 10. Juli vom Bundestag angenommen.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
„Ohrfeige auf 18 Seiten“: Die Zweifel bleiben
Haben die Nachbesserungen die rechtlichen Bedenken ausgeräumt? Diese Frage stellten die Grünen nun erneut dem Wissenschaftlichen Dienst. Die Antwort: ein klares Nein. Die am Gesetz vorgenommenen Änderungen „wirken sich nicht wesentlich auf die verfassungsrechtliche Bewertung des GModG aus“, heißt es in dem 18-seitigen Dokument. Die früheren Zweifel blieben damit „im Wesentlichen“ bestehen.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Die wichtigste Nachbesserung am Gesetzentwurf, den Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) gemeinsam mit SPD-Bauministerin Verena Hubertz vorgelegt hatte, bestand im neu zugefügten Paragrafen 42a: Danach muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz vorlegen, mit dem eine Grüngas- und Grünheizölquote eingeführt wird. Diese Regelung sollte unter anderem Bedenken ausräumen, dass die Lasten im Kampf gegen den Klimawandel unverhältnismäßig stark jüngeren Generationen aufgebürdet werden – ein Einwand, der an das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 anknüpft, mit dem Karlsruhe die Bundesregierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtete und sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes berief: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Gewaltenteilung und die „Biotreppe“
Der Wissenschaftliche Dienst hält die Nachbesserungen an dieser Stelle jedoch für unzureichend. Das beginne schon damit, dass der neue Paragraf 42a die Bundesregierung anscheinend zu einer Gesetzesinitiative verpflichten solle – was mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung „unvereinbar“ wäre. Die Regelung sei daher rechtlich unwirksam und eher eine „unverbindliche Aufforderung“ an die Regierung.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Auch inhaltlich bleibt die Kritik scharf: Die umstrittene „Biotreppe“ des GModG bleibe „grundsätzlich unangetastet“. Sie sieht vor, dass in Heizungen verwendetem Gas und Öl steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden sollen – ob diese jemals in den erforderlichen Mengen zur Verfügung stehen, gilt jedoch als fraglich. Die Experten bescheinigen den Detailänderungen zudem eine weitgehende Wirkungslosigkeit: „Wesentliche Änderungen der künftigen CO₂-Emissionen“ seien im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf „nicht zu erwarten“. Auch die europarechtlichen Zweifel bleiben bestehen, etwa bei der Erfüllung der Gebäudeenergie- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Die Pointe: Das fossile Verbot, das keines sein sollte
Fast süffisant verweisen die Fachleute auf eine weitere Pointe des Gesetzes: Eine der Nachbesserungen verpflichtet Gas- und Ölversorger, ab 2045 – dem Jahr, in dem Deutschland laut Gesetz klimaneutral sein soll – nur noch klimaneutrale Brennstoffe auszuliefern. „Dies dürfte in seiner Wirkung einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel ab 2045 entsprechen“, schreiben die Fachleute. Dabei war es das Hauptziel vor allem von CDU und CSU, das faktische Verbot fossiler Heizungen und den „Zwang zur Wärmepumpe“ abzuschaffen.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner bezeichnete das Gutachten als „Ohrfeige auf 18 Seiten für die Abgeordneten von Union und SPD“: „Sie haben keine wesentlichen Verbesserungen am Gesetzentwurf erreicht. Die verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben hoch.“ Angesichts der Weltlage sei das „absurd“ – „Europa brennt, und Union und SPD verweigern den Klimaschutz“. Er hoffe auf ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1]
Karlsruhe als nächste Station
Dass die Karlsruher Richterinnen und Richter sich mit der Angelegenheit befassen werden, gilt als sicher: Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, schon im September eine Verfassungsklage einzureichen.^[Der Spiegel – Gutachter halten GModG für potenziell verfassungswidrig – url: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-gutachter-halten-gebaeudemodernisierungsgesetz-weiter-fuer-potenziell-verfassungswidrig-a-ff0c335b-7cf0-458f-aab2-01b9104c75f1] Damit könnte ein Gesetz, das als Befriedung des jahrelangen Streits um das Heizen gedacht war, zum nächsten großen klimapolitischen Verfahren in Karlsruhe werden – mit ungewissem Ausgang für die Regierungskoalition.