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Gebäudetyp E · Bauen

Gebäudetyp E hängt fest: Der Gesetzentwurf für einfacheres Bauen lässt auf sich warten

Der Gebäudetyp E soll Bauen schneller, günstiger und rechtssicher machen, indem sich Bauherren auf einfachere Standards verständigen können. Doch mehr als zwei Monate nach der Ankündigung steckt der Gesetzentwurf noch immer in der Regierung. Die Baubranche ist verärgert, Bauministerin Hubertz dämpft die Erwartungen.

iureka Team ·

Foto: Jakub Pabis / Pexels
Foto: Jakub Pabis / Pexels

Berlin, 15. September 2026 – Der 7. Juli schien ein guter Tag für die Immobilien- und Bauwirtschaft zu werden. Auf einer Baustelle in Berlin-Neukölln sagten Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD), der Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E sei fertig. Die Branche wartet seit Langem auf die Umsetzung der Pläne, die es ermöglichen sollen, einfacher, aber zugleich rechtssicher zu bauen. Doch mehr als zwei Monate nach der Ankündigung steckt der Gesetzentwurf noch immer in der Regierung fest.^[Handelsblatt – Gebäudetyp E: Investoren sind genervt: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen verzögert sich – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-gesetzentwurf-fuer-einfacheres-bauen-verzoegert-sich/100253956.html]

Worum es geht

Mit dem Gebäudetyp E soll es Bauherren, Architekten und Baufirmen künftig möglich sein, von kostenintensiven Komfort- und Ausstattungsstandards abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt und Bauherren Gefahr laufen, verklagt zu werden.^[Handelsblatt – Gebäudetyp E: Investoren sind genervt: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen verzögert sich – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-gesetzentwurf-fuer-einfacheres-bauen-verzoegert-sich/100253956.html] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nach Angaben des Portals Schwäbisch Hall vor, dass Abweichungen von den »anerkannten Regeln der Technik« unter den im Entwurf genannten Voraussetzungen nicht automatisch als Mangel gelten – reine Komfort- und Ausstattungsnormen sollen künftig nicht mehr automatisch als Standard gelten.^[Schwäbisch Hall – Gebäudetyp E: So soll Bauen einfacher werden – url: https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/pflichten-und-regelungen/gebaeudetyp-e.html] Zugleich soll der Verbraucherschutz gewahrt bleiben: Für Verbraucher und nicht fachkundige Unternehmen gelten im Grundsatz weiterhin die bisherigen Schutzregeln des Bauvertragsrechts; die größten Erleichterungen sind für Verträge zwischen Unternehmen gedacht.^[Schwäbisch Hall – Gebäudetyp E: So soll Bauen einfacher werden – url: https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/pflichten-und-regelungen/gebaeudetyp-e.html]

Der Weg über das Zivilrecht

Um einfachere Standards breit anwenden zu können, will Justizministerin Hubig den rechtlichen Rahmen klarstellen – nach Angaben des Fachportals Haufe konkret über das Zivilrecht: Bauherren, Architekten und Baufirmen sollen künftig vertraglich vereinbaren können, dass sie von bestimmten Baustandards abweichen.^[Haufe – Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz – url: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gebaeudetyp-e-rechtliche-einordnung_84342_648296.html] Bei einem Vor-Ort-Termin am 7. Juli in Berlin forderten Verbände die zügige gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps E. Wie eine rechtssichere Umsetzung gelingen kann, soll ein Gutachten der Kanzlei Franßen & Nusser belegen, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) in Auftrag gegeben haben.^[Haufe – Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz – url: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gebaeudetyp-e-rechtliche-einordnung_84342_648296.html]

Dabei war der Ton im Sommer noch zuversichtlich. »Der Gesetzentwurf ist fertig«, sagte Justizministerin Hubig bei dem Termin mit den Verbänden in Berlin; die Pläne sollten in den nächsten Tagen öffentlich vorgestellt werden. Hubertz ergänzte: »Wir brauchen das, denn Bauen muss günstiger werden, Bauen muss schneller werden und Bauen muss auch pragmatischer werden« – an der Qualität werde nicht gespart, doch könne man »Schnickschnack« weglassen.^[Haufe – Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz – url: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gebaeudetyp-e-rechtliche-einordnung_84342_648296.html]

Ein ambitionierter Zeitplan – und seine Zweifel

Der ursprüngliche Fahrplan sah vor, den Gesetzentwurf noch im Jahr 2026 im Kabinett zu beschließen; anschließend müsste er im Parlament beraten und beschlossen werden.^[Deutschlandfunk – Bundesregierung will Bauen günstiger machen – url: https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-will-bauen-guenstiger-machen-102.html] Nach einem Bericht des Portals cash-online fällt der Zeitplan jedoch weniger ambitioniert aus: Ein Gesetzentwurf solle zwar »noch dieses Jahr« kommen, womit der Gebäudetyp E aber wohl nicht vor 2027 komme.^[cash-online – Hubertz' 13-Punkte-Plan: „Gebäudetyp E“ wohl nicht vor 2027 – url: https://www.cash-online.de/a/hubertz-13-punkte-plan-gebaeudetyp-e-wohl-nicht-vor-2027-720615]

Die Angaben zum Verfahrensstand gehen auseinander: Während nach Angaben des Portals Schwäbisch Hall der Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits seit dem 8. Juni 2026 offiziell im Bundestag vorliegt und das parlamentarische Verfahren läuft,^[Schwäbisch Hall – Gebäudetyp E: So soll Bauen einfacher werden – url: https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/pflichten-und-regelungen/gebaeudetyp-e.html] berichtet das Handelsblatt, dass der im Juli als fertig bezeichnete Entwurf mehr als zwei Monate später noch immer in der Regierung festsitzt.^[Handelsblatt – Gebäudetyp E: Investoren sind genervt: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen verzögert sich – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-gesetzentwurf-fuer-einfacheres-bauen-verzoegert-sich/100253956.html]

Die Branche wartet

Klar ist: Die Bau- und Immobilienwirtschaft drängt auf das Gesetz. Es gehe darum, von kostenintensiven Standards abweichen zu können, ohne als Mangel zu gelten – für Investoren ist das ein zentraler Hebel, um Bauen günstiger zu machen. Bauministerin Hubertz dämpfte zuletzt schnelle Erwartungen.^[Handelsblatt – Gebäudetyp E: Investoren sind genervt: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen verzögert sich – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-gesetzentwurf-fuer-einfacheres-bauen-verzoegert-sich/100253956.html]

Damit bleibt das Vorhaben ein Beispiel dafür, wie lange der Weg von der politischen Ankündigung bis zum geltenden Recht sein kann. Ob der Gebäudetyp E noch 2026 Gesetz wird oder erst 2027 in Kraft tritt, hängt nach derzeitigem Stand an einem Zeitplan, der sich zuletzt eher nach hinten verschoben hat.

Quellen: Handelsblatt – Gesetzentwurf für einfacheres Bauen verzögert sich · Haufe – Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz · Schwäbisch Hall – Gebäudetyp E: So soll Bauen einfacher werden · cash-online – „Gebäudetyp E“ wohl nicht vor 2027 · Deutschlandfunk – Bundesregierung will Bauen günstiger machen