Polen · Abtreibungsrecht
Polens Parlament stimmt für Lockerung – das letzte Wort hat Nawrocki
Zwei Gesetze sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und das Urteil von 2020 korrigieren. Im Sejm fanden sie Mehrheiten – eines davon mit vier Stimmen Vorsprung. Präsident Nawrocki dürfte beide blockieren.
Warschau, 21. Oktober – Es war ein Abend mit zwei Abstimmungen und zwei Botschaften. Das polnische Parlament hat am Dienstag zwei Gesetze verabschiedet, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen liberalisieren sollen. Das erste, eingebracht von der Bürgerplattform (KO) von Regierungschef Donald Tusk und der Linken, erreichte 217 von 213 Stimmen bei drei Enthaltungen – vier Stimmen Vorsprung in einem Haus mit 460 Sitzen. Das zweite, eingebracht von den konservativeren Koalitionspartnern Polen 2050 und der Bauernpartei, kam auf 233 zu 203 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die beiden Mehrheiten sind nicht deckungsgleich, und das ist der politische Befund des Abends. Über die Entkriminalisierung stimmte die Koalition geschlossen nur, wenn auch knapp; über die Korrektur des Verfassungsgerichtsurteils von 2020 stimmte sie mit einer anderen Mehrheit, weil ein Teil der Koalition dem ersten Gesetz nicht folgen wollte. Wer aus diesen Zahlen eine stabile Mehrheit für reproduktive Rechte ableitet, liest sie falsch.
Was die Gesetze ändern würden
Das erste Gesetz entkriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche und die Hilfe dazu teilweise. Nach geltendem Recht macht sich strafbar, wer einen Abbruch vornimmt oder unterstützt, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf. In der Praxis hat diese Regelung eine eigene Wirkung entfaltet: Weil Ärztinnen und Ärzte die Strafbarkeit fürchten, zögern sie auch in Fällen, in denen ein Abbruch erlaubt wäre. Mehrere Todesfälle von Schwangeren sind in den vergangenen Jahren auf diese Verzögerung zurückgeführt worden; die Spiegel-Schlagzeile zum Thema nennt einen Fall, in dem ein Gericht drei Ärzte verurteilte, weil sie eine Schwangere nicht behandelten.
Das zweite Gesetz zielt auf die Rechtslage selbst. 2020 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass eine schwere Fehlbildung des Fötus keine zulässige Indikation für einen Abbruch ist. Damit fiel die mit Abstand häufigste praktische Grundlage für legale Abbrüche weg. Seitdem sind nur noch Vergewaltigung, Inzest sowie eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau anerkannt – eine der restriktivsten Regelungen Europas. Das Gesetz von Polen 2050 und der Bauernpartei würde diese Entscheidung rückgängig machen, ohne das Grundsatzthema anzugehen.
Das Veto ist eingeplant
Entscheidend ist, was jetzt folgt. Präsident Karol Nawrocki, nationalkonservativ und politisch nicht auf Seiten der Regierung, hat sein Veto gegen beide Gesetze angekündigt; Beobachter in Warschau rechnen fest damit. Damit wiederholt sich ein Muster, das die Legislaturperiode prägt: Der Sejm beschließt, der Präsident blockiert, und die Regierung hat keine Möglichkeit, das Veto zu überstimmen.
Für eine Überstimmung wäre eine Dreifünftelmehrheit erforderlich – 276 der 460 Sitze. Diese Zahl ist an diesem Dienstag weiter entfernt als vorher: Wenn die Koalition bei dem einen Gesetz 217 und bei dem anderen 233 Stimmen zusammenbringt, fehlen ihr je nach Gegenstand zwischen 43 und 59 Stimmen für die verfassungsändernde Mehrheit. Ein institutioneller Weg über das Parlament ist damit praktisch verschlossen.
Bleibt der Weg über die Gerichte – und der ist in Polen nach Jahren der Auseinandersetzung über die Unabhängigkeit der Justiz kein neutraler. Bleibt der Weg über eine Volksabstimmung, den Tusk zeitweise ins Spiel gebracht hat und der die Frage in einen Wahlkampf verwandeln würde. Und bleibt der Weg über die Praxis: Ärztinnen und Ärzte, die sich auf europäische Grundrechte berufen, und Frauen, die Abbrüche im Ausland vornehmen lassen – ein Zustand, der bereits Realität ist und den kein Gesetz beendet.
Warum das ein europäisches Thema bleibt
Polen ist in dieser Frage kein Sonderfall, sondern der lauteste Fall einer europäischen Uneinigkeit. Während in Irland, Spanien und zuletzt in Frankreich der Zugang ausgeweitet wurde, hat sich in Polen und Ungarn die Gegenbewegung institutionalisiert. Die Europäische Union hat dafür keine Zuständigkeit, und sie hat in den vergangenen Jahren gelernt, dass Appelle an Warschau wenig bewirken. Was bleibt, ist die Frage nach den Folgen für die Freizügigkeit: Wenn Behandlungen in einem Mitgliedstaat strafbar sind, in einem anderen aber Teil der Regelversorgung, entsteht ein Binnenmarktproblem – nicht das der Waren, sondern das der Grundrechte.
Für die Regierung Tusk ist der Dienstag trotzdem ein Erfolg auf Zeit. Sie hat geliefert, was sie 2023 versprochen hat, und kann das Ergebnis dem Präsidenten zuschreiben, wenn er blockiert. Ob das der Wählerschaft genügt, die von „leeren Versprechen“ spricht, wird sich an anderer Stelle entscheiden: bei den nächsten Wahlen, nicht in diesem Sejm.
Was nun zu beobachten ist
Drei Termine strukturieren die kommenden Wochen. Erstens die Entscheidung des Präsidenten – Nawrocki hat angekündigt, sich Zeit zu nehmen, und ein Veto kann er politisch inszenieren. Zweitens die Frage, ob einzelne Abgeordnete der Koalition nach einem Veto umfallen und ob sich damit eine neue Mehrheit ergibt; nach den Zahlen dieses Abends ist das unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Drittens die Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits mehrfach zu restriktiven Abtreibungsregelungen entschieden, und die polnische Praxis der vergangenen Jahre liefert weiter Anschauungsmaterial.
Bis dahin gilt in Polen das Recht von 2020 – mit allen Folgen, die es für Frauen und für Ärztinnen und Ärzte hat.