Rente · Rentenreform
Rente mit 63: Wie ein Unions-Kompromiss die große Rentenreform retten soll
Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Jahren steht im Zentrum eines Streits, an dem nicht nur die Rentenreform hängt. In der Union kursiert ein Kompromiss, der die Regel formal erhalten, aber faktisch entwerten würde.
Berlin, 20. Oktober – Es ist eine Sonderregel, die keine zehn Zeilen Gesetzestext füllt und doch über den Fortbestand einer Regierung mitentscheiden könnte. Vor zwölf Jahren hat die Regierung Merkel die „Rente mit 63“ eingeführt, im Gesetz heißt sie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Anfang Juli haben sich die Vorsitzenden von CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die abschlagsfreie Frührente für Versicherte mit 45 Beitragsjahren im Zuge der geplanten großen Rentenreform wieder abzuschaffen. Genau dieser Punkt ist jetzt zum Sprengsatz geworden. Die F.A.Z. beschreibt die Lage als politisch „am seidenen Faden“ hängend; nach Informationen der „Bild“-Zeitung wird in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Kompromiss diskutiert, der die Regel formal bestehen lässt und sie zugleich faktisch aushöhlt.
Das Muster ist so einfach wie wirkungsvoll: Die Vorschrift bleibt im Gesetz, aber die Zeiten, die auf die 45 Jahre angerechnet werden, werden neu sortiert. Nach dem berichteten Modell sollen Erziehungs- oder Pflegezeiten künftig nicht mehr oder nur noch abgeschwächt auf die Wartezeit einzahlen. Für viele Beschäftigte, die mit 63 oder 65 abschlagsfrei aussteigen wollen, würde sich die Zahl der tatsächlich zurückgelegten Arbeitsjahre dadurch deutlich erhöhen – die Hürde steigt, ohne dass ein Politiker den Satz „Wir schaffen die Rente mit 63 ab“ sagen müsste.
Ein Etikett, das niemand abgeben will
Die politische Logik hinter diesem Manöver ist durchsichtig. Die abschlagsfreie Frührente ist kein technisches Detail der Rentenformel, sondern ein Versprechen an die Stammwählerschaft der SPD – und an Teile der Union. Sie abzuschaffen, kostet Glaubwürdigkeit; sie unverändert zu lassen, kostet Geld. Der Kompromiss verschiebt den Konflikt von der symbolischen auf die normtechnische Ebene. Ob er trägt, hängt an einer Frage, die in den Fraktionssitzungen derzeit niemand laut stellen möchte: Wie viele Versicherte erreichen die 45 Jahre überhaupt noch, wenn Erziehungs- und Pflegezeiten herausfallen?
Die Antwort darauf ist empirisch unangenehm. Seit 2014 haben rund drei Millionen Versicherte diese Rentenart in Anspruch genommen, etwa eine Viertelmillion pro Jahr. Im vergangenen Jahr kamen 262.000 neu hinzu – das waren 28 Prozent aller Neurentner. Wer die Anrechnungsregeln verschärft, verändert also nicht eine Randgruppe, sondern mehr als ein Viertel des jährlichen Zugangs in die Altersrente.
Wartezeit ist nicht dasselbe wie Arbeitsleben
Der entscheidende begriffliche Kurzschluss liegt im Namen „45 Jahre“. Politiker sprechen gern von „schwerem Schuften“, das Gesetz spricht von „Wartezeit“ – und meint damit gerade nicht nur Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Auf die 45 Jahre zählen auch Minijobs, Zivil- und Wehrdienst, Kindererziehungszeiten, die zum Bezug der Mütterrente qualifizieren, und nach geltender Rechtslage sogar Zeiten der Arbeitslosigkeit. Wer hier ansetzt, trifft nicht die Vielverdiener mit lückenlosem Erwerbsleben, sondern typischerweise Frauen mit Erwerbsunterbrechungen und Beschäftigte mit diskontinuierlichen Biografien.
Damit wird aus einer Leistungsfrage eine Verteilungsfrage. Das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rente verlangt, dass jeder eingezahlte Beitragseuro gleich viel wert ist. Schon deshalb erhalten Versicherte mit 45 Beitragsjahren höhere Renten als solche mit 35 oder 40 Jahren. Konsequent wäre es, wenn dann auch alle die gleichen Abschläge akzeptieren müssten, falls sie früher in Rente gehen. Die Abschlagsfreiheit durchbricht genau diese Logik: Wer 45 Jahre vorweisen kann, bekommt mehr Rente je eingezahltem Euro als jemand mit 44 Jahren.
Was die Abschlagsfreiheit in Euro bedeutet
Die Dimension des Vorteils lässt sich beziffern. Wer vorzeitig aufhört, ohne die 45 Jahre zu erreichen, muss 0,3 Prozent Abschlag je Monat hinnehmen – bei zwei Jahren sind das 7,2 Prozent. Ein Versicherter, der stets zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, käme nach 45 Jahren auf 1913 Euro Monatsrente. Arbeitet er zwei Jahre weiter, also 47 Jahre, steigt der Anspruch auf 1998 Euro, den er mit 67 ungekürzt erhält. Hört er mit 65 auf, bleiben ihm ohne Abschlagsfreiheit 1775 Euro – 138 Euro weniger pro Monat, und zwar dauerhaft.
Diese Rechnung erklärt, warum die Debatte so emotional geführt wird. Es geht nicht um zwei Jahre Lebenszeit, sondern um eine vierstellige jährliche Differenz in der Rente, die über 20 Jahre Ruhestand eine fünfstellige Summe ergibt. Und sie erklärt, warum die Union nicht einfach streichen, sondern umbauen will: Wer die Anrechnungszeiten verändert, verschiebt den Stichtag, ohne den Anspruch dem Grunde nach zu leugnen.
Der Zeitdruck ist haushaltsrechtlich
Hinter dem Streit steht ein Kalender, der wenig Rücksicht auf Koalitionsbefindlichkeiten nimmt. Die große Rentenreform soll in dieser Legislatur beschlossen werden; die Eckpunkte sind zwischen den Parteivorsitzenden verabredet, die Formulierung im Kabinett und die parlamentarische Beratung stehen aus. Jede Woche, in der die Fraktion über Erziehungszeiten streitet, ist eine Woche, in der die übrigen Bausteine – Rentenniveau, Beitragssatz, Kapitaldeckung – nicht abschließend austariert werden können. Wer den Kompromiss blockiert, blockiert das Gesamtpaket.
Zugleich wächst der Widerstand von der anderen Seite. Gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente regt sich nicht nur in der SPD, sondern auch in Teilen der Unionsfraktion Widerstand – dort, wo Wahlkreise mit älterer, industrienaher Wählerschaft liegen. Ein Kompromiss, der die Regel dem Namen nach erhält, gibt diesen Abgeordneten eine Möglichkeit, Gesicht zu wahren. Genau darin liegt seine Attraktivität und zugleich seine Bruchstelle: Eine Regel, die formal existiert, aber für die meisten Betroffenen unerreichbar wird, lässt sich im Wahlkampf nur schwer verteidigen.
Was jetzt zu beobachten ist
Drei Punkte entscheiden, ob das Modell trägt. Erstens: Welche Zeiten werden künftig noch angerechnet, und gilt eine Übergangsregelung für die Jahrgänge, die bereits auf den 65er-Termin zulaufen? Zweitens: Bleibt es bei der Verknüpfung mit der großen Rentenreform, oder wird die Frührente zum separaten Gesetz und damit zum Dauerprovisorium? Drittens: Wie positioniert sich die SPD-Führung, wenn ihre Kernwählerschaft begreift, dass die 45 Jahre für Frauen mit Kindern künftig schwerer erreichbar sind?
Bis dahin gilt ein Satz, der die Lage besser beschreibt als jede Koalitionsformel: Die Rente mit 63 ist nicht deshalb umstritten, weil sie zu teuer wäre, sondern weil sie sichtbar macht, wie unterschiedlich die Lebensläufe sind, die das Rentenrecht eigentlich gleich behandeln soll. Ein Kompromiss, der die Anrechnungszeiten beschneidet, entscheidet diese Frage – nur ohne sie auszusprechen.