Urheberrecht · Presse
Abschreiben trotz Umformulieren: Landgericht Hamburg stärkt Urheberrechtsschutz von Journalisten
Die ‚Berliner Zeitung‘ hat einen Artikel der Legal Tribune Online übernommen – und verliert vor dem Landgericht Hamburg. Erstmals entschied ein deutsches Gericht, dass Zeitungen auch dann nicht abschreiben dürfen, wenn sie den Text kürzen, umstellen und leicht umformulieren.
Hamburg, 17. August 2026 – Die „Berliner Zeitung“ hat einen Artikel des Rechtsmagazins „Legal Tribune Online“ (LTO) übernommen – und das Landgericht Hamburg hat dem Chefredakteur der LTO, Felix W. Zimmermann, Recht gegeben: Die Zeitung verletze ihn in seinen Urheberrechten (Urteil vom 6. August 2026, Az. 310 O 136/26).^[beck-aktuell – Urheberrecht an Zeitungsartikel: Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab – url: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/lg-hamburg-310o136-26-berliner-zeitung-lto-urheberrecht-2026-08-14]
Ein Fehler verriet die Abschrift
Der Fall begann im April: Zimmermann berichtete über ein mehr als 30 Seiten langes Urteil des Landgerichts Berlin II, das dem Medienunternehmen Correctiv eine zentrale Aussage aus dessen Reportage über das Treffen in Potsdam untersagte – und verglich die Entscheidung mit einer anderslautenden des Landgerichts Hamburg. Wenige Stunden später veröffentlichte die „Berliner Zeitung“ einen Beitrag zum selben Thema. „Bis auf Einleitung und Schluss fand ich keine Passage in dem Artikel, die nicht entweder wörtlich oder sinngemäß aus meinem Artikel stammte“, sagt Zimmermann im F.A.Z.-Interview. Selbst ein Fehler, der ihm unterlaufen war, tauchte im Text der Zeitung wieder auf.^[F.A.Z. – LTO-Chef Zimmermann: Wie die „Berliner Zeitung“ immer weiter abschreibt – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/berliner-zeitung-plagiiert-artikel-von-legal-tribune-online-und-verliert-vor-gericht-201133097.html]
Der Appell an die Berufsehre verhallte
Zimmermann appellierte zunächst an die Berufsehre des Chefredakteurs – vergeblich, er erhielt keine Antwort. Also zog er vor das Landgericht Hamburg und beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Gericht bejahte einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit §§ 16, 19a UrhG: Die „Berliner Zeitung“ habe „die kreativen Elemente des LTO-Artikels, die sich in origineller Weise von den besprochenen Urteilsgründen abheben und die eigenen Wertungen und sprachlichen Eigenarten des Texts des Verfügungsklägers beinhalten, wiedererkennbar im Verletzungsmuster übernommen“.^[beck-aktuell – Urheberrecht an Zeitungsartikel: Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab – url: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/lg-hamburg-310o136-26-berliner-zeitung-lto-urheberrecht-2026-08-14]
Ein Präzedenzfall für den Journalismus
Die Bedeutung des Urteils reicht über den Einzelfall hinaus: Nach Einschätzung Zimmermanns hat damit erstmals ein deutsches Gericht entschieden, dass Zeitungen auch dann nicht voneinander abschreiben dürfen, wenn sie den übernommenen Text kürzen, umstellen und leicht umformulieren. Geholfen habe ihm kurioserweise eine Rechtsprechung zum Urheberrecht an Möbeln: Es dürfe keine Unterschiede im Schutzniveau geben; entscheidend sei, ob kreative Elemente des Originals im neuen Werk wiedererkennbar seien – das könnten bei Texten auch einzelne, nicht ganz gebräuchliche Formulierungen sein.^[F.A.Z. – LTO-Chef Zimmermann: Wie die „Berliner Zeitung“ immer weiter abschreibt – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/berliner-zeitung-plagiiert-artikel-von-legal-tribune-online-und-verliert-vor-gericht-201133097.html]
Die Zeitung macht weiter – und das Gericht bekommt neuen Stoff
Das Nachspiel ist bemerkenswert: Die „Berliner Zeitung“ hat eine der beanstandeten Passagen gestrichen, bei den anderen aber nun sogar den Originalwortlaut eingesetzt – was Zimmermann als Intensivierung der Rechtsverletzung wertet. Er hat sich deshalb erneut an das Gericht gewandt und ein Ordnungsgeld beantragt.^[beck-aktuell – Urheberrecht an Zeitungsartikel: Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab – url: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/lg-hamburg-310o136-26-berliner-zeitung-lto-urheberrecht-2026-08-14]^[F.A.Z. – LTO-Chef Zimmermann: Wie die „Berliner Zeitung“ immer weiter abschreibt – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/berliner-zeitung-plagiiert-artikel-von-legal-tribune-online-und-verliert-vor-gericht-201133097.html] Die nächste Rechtsfrage, so Zimmermann, sei grundsätzlicher Natur: Was gilt, wenn KI die Formulierungen vollständig verändert, die Gedankenführung aber übernommen wird? Diese Frage habe das Landgericht Hamburg offenlassen können – „wenn mir so ein Fall begegnet, werde ich ihn ebenfalls vor Gericht bringen“.^[F.A.Z. – LTO-Chef Zimmermann: Wie die „Berliner Zeitung“ immer weiter abschreibt – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/berliner-zeitung-plagiiert-artikel-von-legal-tribune-online-und-verliert-vor-gericht-201133097.html]
Quellen: F.A.Z. – LTO-Chef Zimmermann: Wie die „Berliner Zeitung“ immer weiter abschreibt · beck-aktuell – Urheberrecht an Zeitungsartikel: Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab