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Guttenberg gegen „Correctiv“: Landgericht zwingt Rechercheportal zu Textlöschungen

Das Landgericht Berlin II hat Teile eines „Correctiv“-Artikels über Karl-Theodor zu Guttenberg beanstandet: Die Berichterstattung über angebliche Aussagen zur AfD sei „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“. Das Rechercheportal hat die Passagen bereits gelöscht.

iureka Team ·

Foto: Sora Shimazaki / Pexels
Foto: Sora Shimazaki / Pexels

Berlin, 21. August 2026 – Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sich gerichtlich gegen einen Artikel des Rechercheportals „Correctiv“ durchgesetzt. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Teile des Textes nicht so stehen bleiben dürfen – „Correctiv“ hat die beanstandeten Passagen inzwischen gelöscht.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Worum es ging: Aussagen zur AfD und zur Minderheitsregierung

Hintergrund ist ein gemeinsamer Podcast, in dem Guttenberg und der Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi (Linke) unter anderem über eine potenzielle Zusammenarbeit demokratischer Parteien mit der rechtsextremen AfD sprachen. „Correctiv“ hatte darüber berichtet und Guttenberg unter anderem so zitiert, als habe er sich für eine „punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten“ ausgesprochen und ein Szenario für eine Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt entworfen, in dem Gesetze notfalls mit der AfD verabschiedet würden – nach dem Motto „Wer mitstimmt, stimmt mit“.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Gegen diese und weitere Aussagen ging der Ex-Minister gerichtlich vor.

Das Urteil: „Unwahr, jedenfalls aber unvollständig“

In der am Dienstag ergangenen vorläufigen Entscheidung heißt es, „Correctiv“ müsse die genannten Textstellen entfernen: „Die Berichterstattung ist unwahr, jedenfalls aber unvollständig“, hält das Gericht fest. Guttenbergs Äußerungen seien verkürzt und teilweise verdreht wiedergegeben worden.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Der Artikel mit der Überschrift „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“ war am 26. Juni erschienen und befasst sich mit den beruflichen Kontakten des früheren Ministers – unter anderem zu Verbindungen des CSU-Politikers zum MAGA-Fan Peter Thiel. Passagen, die diese Beziehung beleuchten, wurden vom Gericht nicht beanstandet.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Noch keine Rechtskraft

Bei der Entscheidung handelt es sich um eine vorläufige Regelung; „Correctiv“ kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Das Rechercheportal hatte bereits die entsprechenden Passagen aus seinem Onlinetext gelöscht.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Der Fall ist ein weiteres Kapitel in der Auseinandersetzung um die Berichterstattung von „Correctiv“: Die Rechercheseite hatte 2024 mit ihrem Bericht über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in Potsdam eine bundesweite Debatte ausgelöst.^[Der Spiegel – Karl-Theodor zu Guttenberg: Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“ – url: https://www.spiegel.de/kultur/karl-theodor-zu-guttenberg-ex-minister-erfolgreich-gegen-correctiv-a-01b4d68e-1a8b-46ff-958d-3fafbe7451dc]

Quellen: Der Spiegel – Ex-Minister erfolgreich gegen „Correctiv“