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Recht · Elektromobilität

Wegweisendes Urteil zu Ladepreisen: Was die Entscheidung des LG München für den Lademarkt bedeutet

Das Landgericht München I hat im Streit um unterschiedlich hohe Ladepreise zugunsten einer Ladeplattform entschieden. Die Entscheidung könnte die Tarifmodelle im deutschen Lademarkt neu ordnen.

iureka Redaktion ·

Foto: Rathaphon Nanthapreecha / Pexels
Foto: Rathaphon Nanthapreecha / Pexels

München, 8. Oktober 2026 – Das Laden von E-Autos unterwegs ist oft unübersichtlich und teuer. Nun hat das Landgericht München I im Streit um unterschiedlich hohe Ladepreise ein Urteil gefällt, das die Tarifmodelle der Branche verändern könnte. Nach der Entscheidung vom 6. Oktober 2026 (Az. 33 O 2062/25) darf ein Ladepunktbetreiber einen Vermittlungsdienst nicht schlechter stellen als seine eigenen Vertragskunden – ein Grundsatz, der den gesamten deutschen Lademarkt betrifft.^[Handelsblatt – Elektromobilität: Unterschiedlich hohe Ladepreise: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln – url: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e-autos-dieses-urteil-koennte-den-lademarkt-trotz-hoher-strompreise-veraendern/100254958.html]

Der konkrete Fall

Klägerin ist die Digital Charging Solutions (DCS), hinter der unter anderem die Ladetarifangebote mehrerer großer Autohersteller stehen. Beklagte ist die EWE Go GmbH, die Ladepunkte betreibt. Im Zentrum standen die Preise an ein und derselben Ladesäule: Für eigene Vertragskunden wurden rund 0,52 Euro pro Kilowattstunde fällig, für Ad-hoc-Ladende etwa 0,79 Euro und gegenüber dem Vermittler DCS rund 0,837 Euro. Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif beläuft sich damit auf rund 60 Prozent. Beanstandet wurde zudem eine Blockiergebühr, die nur gegenüber Vermittlungsdiensten erhoben wurde, nicht aber gegenüber eigenen Kunden.^[Handelsblatt – E-Autos: Dieses Urteil könnte den Lademarkt verändern – url: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e-autos-dieses-urteil-koennte-den-lademarkt-trotz-hoher-strompreise-veraendern/100254958.html]

Der rechtliche Hebel: AFIR

Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR, VO (EU) 2023/1804). Sie verpflichtet die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, alle Mobilitätsdienstleister diskriminierungsfrei zu behandeln. Diese Pflicht gilt bereits seit dem 13. April 2024.^[EUR-Lex – Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – url: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1804/oj]

Das Münchner Urteil wendet das Diskriminierungsverbot erstmals in Deutschland auf die Preisgestaltung an. Die von der Beklagten vorgebrachten Begründungen für die Preisunterschiede – etwa höhere Verwaltungs- oder Abwicklungskosten im Vermittlungsgeschäft – überzeugten das Gericht nicht. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob die verbreitete Praxis gestaffelter Preise zwischen eigenen App-Kunden und Roaming-Partnern mit dem Unionsrecht vereinbar ist.^[Handelsblatt – Elektromobilität: Unterschiedlich hohe Ladepreise: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln – url: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e-autos-dieses-urteil-koennte-den-lademarkt-trotz-hoher-strompreise-veraendern/100254958.html]

Warum das den Markt bewegt

Preisunterschiede zwischen Vertrags- und Ad-hoc-Tarifen sind im deutschen Lademarkt an der Tagesordnung. Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren, dass die Preise an derselben Säule je nach Zugangsweg stark auseinanderliegen und kaum transparent sind. Fällt das Urteil rechtskräftig aus, dürften Roaming-Tarife für Drittanbieter stärker an das Preisniveau der Betreiber heranrücken – mit unmittelbaren Folgen für die Kalkulation von Ladeinfrastruktur und Vermittlungsplattformen.^[Handelsblatt – E-Autos: Dieses Urteil könnte den Lademarkt verändern – url: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e-autos-dieses-urteil-koennte-den-lademarkt-trotz-hoher-strompreise-veraendern/100254958.html]

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Erst Anfang Oktober hat das Handelsblatt aufgezeigt, wie abhängig Europa weiterhin bei Batteriezellen ist – und damit, wie stark die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität noch unter Spannung steht.^[Handelsblatt – Elektromobilität: So abhängig ist Europa bei Batteriezellen – url: https://www.handelsblatt.com/mobilitaet/elektromobilitaet/elektromobilitaet-so-abhaengig-ist-europa-bei-batteriezellen/100260609.html]

Ausblick

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Beklagte kann Berufung zum Oberlandesgericht München einlegen. Für Betreiber und Vermittler entsteht dadurch vorerst Rechtsunsicherheit: Einerseits wird das Diskriminierungsverbot ernst genommen, andererseits fehlt eine höchstrichterliche Klärung, wie sich Preisdifferenzen sachlich rechtfertigen lassen. Klar ist, dass sich die Branche auf Nachforderungen einstellen muss – eine Rückforderung kommt grundsätzlich ab dem 13. April 2024 in Betracht.

Quellen: Handelsblatt (mehrere Berichte), EUR-Lex (VO (EU) 2023/1804), Landgericht München I.