Urheberrecht · OpenAI
„NEINhorn“ gegen ChatGPT: Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn klagen gegen OpenAI
Bereits einfache Eingaben liefern Geschichten und Bilder, die dem Kinderbuchklassiker zum Verwechseln ähnlich sehen: Carlsen-Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn ziehen gegen OpenAI vor Gericht. Es ist ein Präzedenzfall für KI und Urheberrecht.
Berlin, 20. August 2026 – Der deutsche Comic-Verlag Carlsen klagt gegen den KI-Betreiber OpenAI. Der Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn sehen ihre Rechte an dem 2019 erschienenen Kinderbuch „Das NEINhorn“ verletzt, wie Carlsen zu der gemeinsamen Klage mitteilte.^[F.A.Z. – Verlag klagt gegen OpenAI: „NEINhorn“ gegen ChatGPT – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/carlsen-verlag-und-marc-uwe-kling-verklagen-open-ai-wegen-neinhorn-klau-accg-201142771.html]
„Perfekte Kopien in Sekunden“
„Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen dazu, dass dem Nutzenden Geschichten vom ‚NEINhorn‘ erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen“, teilt der Carlsen-Verlag mit. „Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original-NEINhorn kaum unterscheiden.“ Der Chatbot mache darüber hinaus eigeninitiativ Vorschläge für weitere „rechtsverletzende Texte und Illustrationen“ – bis hin zu ganzen Druckvorlagen mit Umschlaggestaltung, Impressum, einer falschen Bestellnummer und Verlagslogo.^[F.A.Z. – Verlag klagt gegen OpenAI: „NEINhorn“ gegen ChatGPT – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/carlsen-verlag-und-marc-uwe-kling-verklagen-open-ai-wegen-neinhorn-klau-accg-201142771.html]
Memorisierung statt Neuschöpfung
Aus Sicht des Verlags belegen die detailgetreuen Kopien, dass die Originalwerke „in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als ‚Memorisierung‘ in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind“. Die Klage richtet sich gegen die irische Niederlassung von OpenAI, die den Chatbot in Europa betreibt.^[F.A.Z. – Verlag klagt gegen OpenAI: „NEINhorn“ gegen ChatGPT – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/carlsen-verlag-und-marc-uwe-kling-verklagen-open-ai-wegen-neinhorn-klau-accg-201142771.html]
Autor Marc-Uwe Kling kommentiert mit beißendem Spott: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem ‚NEINhorn‘ nur ein Wort dazu ein: ‚Nein!‘“ Illustratorin Astrid Henn spricht von Diebstahl: Die unerlaubte Verwendung ihrer Illustrationen, „oft Ergebnis monatelanger Arbeit“, für das Training einer KI unterscheide sich in ihren Augen nicht vom Diebstahl von Firmengeheimnissen.^[F.A.Z. – Verlag klagt gegen OpenAI: „NEINhorn“ gegen ChatGPT – url: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/carlsen-verlag-und-marc-uwe-kling-verklagen-open-ai-wegen-neinhorn-klau-accg-201142771.html]
KI-Inhalte im Fokus der Rechtsordnung
Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Auseinandersetzungen um KI-generierte Inhalte – auch jenseits des Urheberrechts. So sorgte zuletzt ein türkisches Hotel für Aufsehen, das von TUI und Check24 mit täuschend echten KI-Fotos beworben wurde, obwohl es noch gar nicht eröffnet war; erst nach Kundenbeschwerden löschte Check24 die Aufnahmen.^[BILD – Baustellen-Hotel in der Türkei: Haben Check24 und TUI Urlauber mit KI getäuscht? – url: https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/baustellen-hotel-in-der-tuerkei-haben-check24-und-tui-urlauber-mit-ki-ausgetrickst-6a840859a87e8142c31d3888] Seit dem 2. August gelten zudem nach dem europäischen AI Act neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte; die Bundesnetzagentur hat dafür eine Beschwerdestelle eingerichtet und verweist auf Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro beziehungsweise drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.^[BILD – Baustellen-Hotel in der Türkei: Haben Check24 und TUI Urlauber mit KI getäuscht? – url: https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/baustellen-hotel-in-der-tuerkei-haben-check24-und-tui-urlauber-mit-ki-ausgetrickst-6a840859a87e8142c31d3888]
Ob die Klage gegen OpenAI Erfolg hat, wird maßgeblich davon abhängen, wie Gerichte die Frage der „Memorisierung“ einordnen – und ob Training mit urheberrechtlich geschützten Werken als Vervielfältigung gilt. Fest steht: Die Antwort auf Klings „NEIN!“ könnte die KI-Branche noch jahrelang beschäftigen.
Quellen: F.A.Z. – Verlag klagt gegen OpenAI: „NEINhorn“ gegen ChatGPT · BILD – Haben Check24 und TUI Urlauber mit KI getäuscht?