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Nord Stream · Ukraine

Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: Verteidigung argumentiert mit ‚legitimem Ziel‘

Vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg über die Prozesseröffnung liefert die Verteidigung des Hauptangeklagten Serhij K. ihre Rechtsauffassung: Der Angriff auf die Pipelines sei kein Verbrechen gewesen, sondern ein legitimer Akt militärischer Selbstverteidigung.

iureka Team ·

Foto: David McElwee / Pexels
Foto: David McElwee / Pexels

Hamburg, 29. August 2026 – Am 26. September 2022 erschütterte eine Explosion den Boden der Ostsee: In 80 Meter Tiefe wurden drei von vier Strängen der russischen Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 von Sprengsätzen zerfetzt. Knapp vier Jahre später steht die juristische Aufarbeitung vor einer entscheidenden Weiche – und die Verteidigung des mutmaßlichen Haupttäters stellt die Rechtslage grundsätzlich infrage.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Anklage und Verteidigungslinie

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen eine Gruppe von Ukrainern, die den Anschlag im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine mithilfe des Segelboots „Andromeda“ verübt haben soll. 2025 wurde der mutmaßliche Chef der Gruppe, Serhij K., in Italien festgenommen; die Bundesanwaltschaft erhob Anklage. Im Herbst wird das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden, ob es ein Verfahren eröffnet.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Serhij K.s ukrainischer Anwalt Ilja Nowikow hat der F.A.S. nun beschrieben, wie sein Mandant sich verteidigen will: Er möchte, dass das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird. Begründung: „Wenn dieser Angriff so ausgeführt wurde, wie die Bundesanwaltschaft es behauptet, war er keine Straftat, sondern ein legitimer Akt militärischer Selbstverteidigung.“ Nord Stream 1 und 2 seien keine bloßen kommerziellen Objekte gewesen: „Sie waren auf sehr direkte Weise Teil der russischen Kriegsmaschine.“^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Zweifel an der Ermittlungsversion

Tatsächlich gibt es Zweifel an der Version der Ermittler – einige Indizien deuten auf Russland. Die dänische Marine besitzt Fotos von russischen Kriegsschiffen mit Mini-U-Booten am Explosionsort, und die Frau, deren Firma die „Andromeda“ für die Sprengfahrt gemietet haben soll, beteiligt sich offenbar an prorussischen Aktivitäten. Außerdem wirken einige der Spuren in die Ukraine künstlich: Die Besatzung soll Fingerabdrücke und Sprengstoffreste zurückgelassen und das Boot sogar mit einem ukrainischen Wimpel geschmückt haben – ungewöhnlich dumme Fehler für professionelle Sprengtaucher. Der dänische Geheimdienstinsider Jacob Kaarsbo glaubt deshalb, dass die Fahrt der „Andromeda“ ein Ablenkungsmanöver unter falscher Flagge war.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Die völkerrechtliche Streitfrage

Die Verteidigung will die Bundesanwaltschaft dennoch beim Wort nehmen: Wenn es gewesen sein sollte, wie die Ankläger behaupten, hätte die Gruppe auf der „Andromeda“ rechtmäßig gehandelt. Unter Fachleuten ist das umstritten. Die maßgebliche völkerrechtliche Norm, das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 8. Juni 1977, besagt: „Zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden.“ Nur solche Objekte seien legitime Ziele, deren Zerstörung „einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt“.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Amerikanische und britische Handbücher zum Kriegsrecht neigen zur Auffassung, ein „unmittelbarer“ militärischer Vorteil sei nicht notwendig – das „Newport Manual“ des US Naval College folgert sogar, Kabel am Meeresgrund dürften zerstört werden, „wenn die Notwendigkeiten des Krieges das verlangen“. Eine Mehrheit von Staaten sieht das jedoch anders: Aus ihrer Sicht wird ein Objekt nicht schon dadurch zum militärischen Ziel, dass es allgemein die Fähigkeit zum Krieg erhält.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Der BGH hat bereits entschieden

In Deutschland scheint der Bundesgerichtshof die restriktive Sicht zu teilen: Im Dezember wies er eine Haftbeschwerde von Serhij K. unter anderem mit der Begründung ab, der Beschuldigte könne sich nicht auf ein „kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht“ berufen, denn die Pipelines seien „zivile Objekte“ gewesen.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html] Der Verteidiger bestreitet das und verweist darauf, dass die Leitungen im September 2022 konkreten militärischen Zielen gedient hätten: Russland habe den Gasfluss Wochen vor den Explosionen „unter dem falschen Vorwand einer Betriebsstörung“ stillgelegt, „um die deutsche Regierung unter Druck zu setzen“. Eine Analyse aus dem Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass Berlin den Lieferstopp als „politischen Druck durch Einsatz von Energie als Waffe“ bewertete.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Auch die EU hat bestätigt, dass Gazprom mit „Fakel“ und „Potok“ zwei private Militärunternehmen gegründet hat, die „unmittelbar zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ beitragen – ein Argument, mit dem die Verteidigung die Pipelines als Teil der russischen Kriegsmaschine einordnet.^[F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel? – url: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-sprengungen-waren-die-pipelines-ein-legitimes-ziel-accg-201153786.html]

Ob das Oberlandesgericht Hamburg die Verteidigungslinie teilt oder das Verfahren eröffnet, dürfte zu den wichtigsten straf- und völkerrechtlichen Entscheidungen des Jahres werden.

Quellen: F.A.Z. – Sprengung der Pipelines: War Nord Stream ein legitimes Ziel?