Recht · Nord-Stream
Zweiter Nord-Stream-Verdächtiger in Kroatien gefasst: Kommt der Taucher nun nach Deutschland?
Die Bundesanwaltschaft hat einen weiteren mutmaßlich an den Nord-Stream-Anschlägen beteiligten Ukrainer festnehmen lassen – diesmal an der kroatischen Küste. Ob die Strafverfolgung in Deutschland beim zweiten Versuch gelingt, ist offen.
Karlsruhe/Pula, 19. August 2026 – Seit Jahren sind deutsche Ermittler dem siebenköpfigen Team auf der Spur, das im September 2022 die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee gesprengt haben soll. Am Mittwochmorgen ist den Fahndern ein zweiter mutmaßlicher Taucher ins Netz gegangen: Wolodymyr Z. wurde auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in der kroatischen Küstenstadt Pula festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor und will ihn in die Bundesrepublik überstellen lassen.
Ein Fall, der schon einmal scheiterte
Der Zugriff in Kroatien ist nicht der erste Versuch, den Ukrainer vor ein deutsches Gericht zu bringen. Bereits im vergangenen Herbst war Wolodymyr Z. in Polen gefasst worden – doch die polnische Justiz wollte den Mann nicht nach Deutschland ausliefern. Er kam frei. Ob es beim zweiten Anlauf mit einer Strafverfolgung in der Bundesrepublik klappt, ist daher offen. In deutscher Untersuchungshaft sitzt bislang nur ein einziger Verdächtiger: der Ukrainer Serhij K.
Die Spur nach Bornholm
Hintergrund der Ermittlungen von Deutschlands oberster Anklagebehörde sind die Sprengungen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm, die die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so schwer beschädigten, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen; Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb. Die Attentate auf die kritische Infrastruktur hatten weitreichende energiepolitische Folgen und beschäftigen seit Jahren auch die Justiz: Neben Deutschland ermitteln mehrere europäische Staaten zu den Hintermännern der Anschläge.
Europäischer Haftbefehl als Hebel
Für die deutsche Justiz kommt dem Europäischen Haftbefehl eine Schlüsselrolle zu: Er ermöglicht die Festnahme und Überstellung von Verdächtigen innerhalb der EU auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung justizieller Entscheidungen. Dass Polen den ersten Haftbefehl gegen Wolodymyr Z. nicht vollstreckte, hatte in Karlsruhe für erheblichen Unmut gesorgt. Der Fall zeigt, wie sehr die Strafverfolgung internationaler Straftaten von der Kooperationsbereitschaft anderer Mitgliedstaaten abhängt – und wie schnell Ermittlungserfolge ins Leere laufen können, wenn einzelne Staaten nicht mitziehen.
„Zum zweiten Mal lässt die Bundesanwaltschaft einen mutmaßlich an den Nord-Stream-Anschlägen beteiligten Taucher festnehmen – diesmal an der kroatischen Küste.“ — Handelsblatt
Was nun?
Ob Kroatien den Ukrainer tatsächlich nach Deutschland überstellt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Sollte die Überstellung gelingen, stünde erstmals ein zweiter Verdächtiger vor einem deutschen Gericht – ein wichtiger Schritt in einem Verfahren, das die Öffentlichkeit seit fast vier Jahren beschäftigt. Die Bundesanwaltschaft hält sich mit Details zu dem Fall bislang bedeckt; die Ermittlungen zu den übrigen mutmaßlichen Beteiligten des Sprengkommandos laufen weiter.
Quellen: Handelsblatt – Bundesanwaltschaft: Zweiter Nord-Stream-Verdächtiger in Kroatien gefasst · Handelsblatt – +++ Ukraine-Krieg +++: Nord-Stream-Anschläge: Verdächtiger in Kroatien festgenommen