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Oktoberfest · Vergaberecht

Wiesn-Streit vor Gericht: Münchner Gastronom kämpft für europaweite Zelt-Vergabe

Alexander Egger will die Vergabe der großen Oktoberfestzelte per EU-Vergaberecht erzwingen. Sein Eilantrag scheiterte – doch im September verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht. Der Wirt berichtet von Anfeindungen gegen seine Familie und Mitarbeiter.

iureka Team ·

Wiesn-Streit vor Gericht: Münchner Gastronom kämpft für europaweite Zelt-Vergabe

München, 2. August 2026 – Wochen vor dem Anstich tobt auf der Theresienwiese ein Rechtsstreit, der das größte Volksfest der Welt verändern könnte: Der Münchner Gastronom Alexander Egger klagt gegen die Vergabepraxis für die großen Festzelte – und will erreichen, dass die begehrten Standplätze künftig EU-weit ausgeschrieben werden. Sein Eilantrag ist gescheitert, doch im September verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in der Hauptsache, acht Tage vor Beginn des Oktoberfestes am 19. September. Egger, der seit 2022 das kleine Festzelt „Münchner Stubn“ mit rund 440 Plätzen betreibt, hatte sich wiederholt vergeblich um eines der Großzelte beworben – etwa das Paulaner-Festzelt mit Platz für fast 11.000 Gäste.

Zwei Vergabesysteme, ein Streitpunkt

Egger klagt am Beispiel zweier prominenter Zelte: Den Standplatz der Festhalle Schottenhamel vergibt die Stadt München nach einer Ausschreibung, den des Paulaner-Festzelts dagegen die Brauerei. Diese Mischung kritisiert der Wirt als intransparent – bei der Punktevergabe habe er eine „hohe Spannbreite in den Interpretationsmöglichkeiten“ gesehen und „Widersprüche, die uns keiner erklären konnte oder wollte“. Seine Forderung: Die Standplätze der großen Wiesn-Zelte müssen nach europäischem Vergaberecht öffentlich und EU-weit ausgeschrieben werden.

Die Vergabekammer Südbayern wies seinen Antrag am 21. Mai 2026 zurück: Die Zeltvergabe stelle keine Dienstleistungskonzession dar, die dem EU-Vergaberecht unterfällt – eine europaweite Ausschreibung sei daher nicht erforderlich. Dagegen legte Egger sofortige Beschwerde beim BayObLG ein (§ 173 GWB) und beantragte, die aufschiebende Wirkung zu verlängern, um die Zuschläge für Paulaner und Schottenhamel vorläufig zu blockieren. Der Vergabesenat lehnte das ab; die Vergabesperre endete am 19. Juni, der Zeltaufbau konnte Ende Juni wie geplant starten. Das Gericht argumentierte, Egger könne einen Zuschlag für dieses Jahr zeitlich ohnehin nicht mehr erreichen – das Interesse der Stadt an einer zügigen Vergabe und das öffentliche Interesse an einem reibungslosen Fest überwögen.

„Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht.“ — Gastronom Alexander Egger über die Reaktionen auf seine Klage

Anfeindungen statt Diskurs

Der Rechtsstreit hat persönliche Folgen: Egger berichtet von Anfeindungen „nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Familie, Mitarbeiter und Lieferanten“. Von Ämtern etwa beim Hotel- und Gaststättenverband trat er zurück; von der Arbeitsgemeinschaft der Kleinen Wiesnzelte hieß es, seine Anwesenheit sei „nicht mehr erwünscht“. Den Zuschlag für die „Münchner Stubn“ in diesem Jahr ließ er verstreichen – „Sicherheit geht vor“. Die etablierten Festwirte fürchten durch eine europaweite Ausschreibung um die Tradition: „Eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren“, warnt Wirte-Sprecher Peter Inselkammer. Egger kontert: „Die gezielte geschürte Angst vor Kölsch und Guinness auf der Wiesn ist völliger Humbug.“ Die Stadt habe „Dutzende Einflussmöglichkeiten“, um zu verhindern, „dass Hendl und Haxn von Döner und Dürüm verdrängt werden“ – etwa beim ausgeschriebenen Bier.

Weitere Verfahren laufen

Der Streit ist breiter angelegt: In einem weiteren Verfahren geht Egger gegen die Vergabe des Volkssängerzelts auf der „Oidn Wiesn“ vor, für das er sich ebenfalls vergeblich beworben hatte; das Verwaltungsgericht München hat noch nicht entschieden. Sollte das BayObLG in der Hauptsache anders entscheiden als die Vergabekammer, kündigt Egger an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Seine Anwälte argumentieren, die Stadt habe die Vergaberegeln während des Verfahrens verändert, um Ausschreibungspflichten zu umgehen – eine Frage, die am Ende wohl nur in Luxemburg geklärt werden kann. Auf die Wiesn 2026 hat der Streit nach aktuellem Stand keinen Einfluss: Die Zelte stehen, die Maß kostet in diesem Jahr allerdings so viel wie nie.

Quellen: SPIEGEL – Gastronom schreckt mit Klage etablierte Wirte auf – und wird nun angefeindet · LTO – Wiesn-Wirt scheitert mit Eilantrag gegen Zeltvergabe · BR24 – Streit um Ausschreibung der Wiesn-Zelte geht in nächste Instanz · Augsburger Allgemeine – Gericht gibt grünes Licht für den Aufbau · inside.beer – Oktoberfest Tent Allocation Dispute Heads Toward Higher Courts