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Fernwärme · Eon

OLG Hamm rügt Eon: Fernwärme-Preisklauseln wohl unwirksam

Im Streit um Fernwärme-Preiserhöhungen sieht das Oberlandesgericht Hamm unwirksame Klauseln bei Eon – ein Hebel-Effekt in der Formel trieb die Preise. Ganz ohne eigenen Rechtsstreit geht es für Kunden aber nicht.

iureka Team ·

Foto: Jan van der Wolf / Pexels
Foto: Jan van der Wolf / Pexels

Hamm, 24. August 2026 – Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme zeichnet sich ein Teilerfolg für Verbraucherschützer ab. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm machte die Vorsitzende Richterin Julia Nolting deutlich, dass der Energiekonzern Eon als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt hat – die allerdings je nach Region unterschiedlich ausgefallen seien.^[Handelsblatt – Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klage-gegen-erhoehungen-olg-hamm-sieht-verstoesse-bei-fernwaerme-preisklauseln-von-eon/100249384.html]

Verbandsklage gegen den Energieversorger

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine sogenannte Verbandsklage gegen Eon am OLG Hamm eingereicht, um gegen die Preisklauseln in mehreren Bundesländern vorzugehen. Der Hintergrund: Fernwärmekunden sind an ihren Versorger gebunden und können den Anbieter nicht einfach wechseln – Preiserhöhungen treffen sie daher besonders hart. Das OLG stellte für Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Erkrath) und Hessen (Schwalbach) fest, dass Eon mutmaßlich bei der Abrechnung von eingekauften Leistungen für die Fernwärme eine andere Formel verwendet hat als beim Verkauf an die Endkunden.^[Handelsblatt – Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klage-gegen-erhoehungen-olg-hamm-sieht-verstoesse-bei-fernwaerme-preisklauseln-von-eon/100249384.html]

Der Hebel-Effekt in der Preisformel

Das Kernproblem liegt in der Mathematik der Preisformeln: Einmal wurden die Formeln addiert, einmal multipliziert – diese unterschiedliche Behandlung von Einkaufs- und Verkaufspreisen führte bei den Eon-Kunden zu sogenannten Hebel-Effekten und damit zu höheren Preisen. Das Gericht kritisierte dies scharf und sprach von Verstößen gegen das Gebot der Kostenorientierung.^[Handelsblatt – Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klage-gegen-erhoehungen-olg-hamm-sieht-verstoesse-bei-fernwaerme-preisklauseln-von-eon/100249384.html] Damit bestätigt sich aus Sicht der Verbraucherschützer der Verdacht, dass die Anbieter gestiegene Einkaufspreise nicht nur eins zu eins weitergaben, sondern über die Klauselkonstruktion zusätzlich befeuerten.

Kein Automatismus für betroffene Kunden

So deutlich die Kritik des Gerichts an den Klauseln ausfällt, so klar ist zugleich die Einschränkung: Eine pauschale Ableitung als Grundlage für eine erfolgreiche Verbandsklage sehe das Gericht nicht, machte die Vorsitzende Richterin deutlich. Vielmehr müsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rückwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.^[Handelsblatt – Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon – url: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klage-gegen-erhoehungen-olg-hamm-sieht-verstoesse-bei-fernwaerme-preisklauseln-von-eon/100249384.html] Die Verbandsklage kann damit zwar die Unwirksamkeit der Klauseln feststellen lassen – für die Rückzahlung konkreter Beträge müssen sich betroffene Haushalte jedoch selbst auf den Rechtsweg begeben, sofern die Entscheidung entsprechend ausfällt.

Was das für Fernwärmekunden bedeutet

Für die vielen Haushalte, die mit Fernwärme heizen, ist das Verfahren ein wichtiges Signal: Preisklauseln in Fernwärmeverträgen sind nicht automatisch wirksam, sondern müssen dem Gebot der Kostenorientierung genügen. Sollte das OLG die Klauseln tatsächlich für unwirksam erklären, könnten betroffene Kunden rückwirkend Erstattungen fordern – auch wenn der individuelle Klageweg nötig bleibt. Eine endgültige Entscheidung steht nach der mündlichen Verhandlung noch aus; der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet und könnte über die Fernwärme hinaus Maßstäbe für die Kontrolle von Energiepreisklauseln setzen.

Quellen: Handelsblatt – OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon