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Klimakleber · Schadenersatz

Bund verliert vor Gericht: Kein Schadenersatz von den „Klimaklebern“

Nach einer Straßenblockade in Gießen wollte die Bundesrepublik 448,75 Euro von Klimaaktivisten eintreiben. Das Verwaltungsgericht belehrt sie: Der Bund ist gar nicht klagebefugt.

iureka Redaktion ·

Foto: Ieva Brinkmane / Pexels
Foto: Ieva Brinkmane / Pexels

Gießen, 10. Oktober 2026 – Die Bundesrepublik hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit dem Versuch Schiffbruch erlitten, von sogenannten Klimaklebern Schadenersatz zu verlangen. Die Klage erscheint wenig durchdacht – die erstinstanzliche Entscheidung belehrt den Bund auf unangenehme Weise.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Was war passiert?

Ende März 2023 setzten sich an einer Einfallstraße in Gießen gegen 7.30 Uhr Menschen auf die Fahrbahn und klebten sich auf dem Asphalt fest. Schnell bildete sich ein Stau, der bis auf den Autobahnring zurückreichte. In der Folge wies die Polizei die Autobahnmeisterei an, zur Sicherheit die Autobahnabfahrten in der Nähe zu sperren. Für das Ausrücken von Beschäftigten und Fahrzeugen fielen außerplanmäßige Kosten an – sie standen für andere, eingeplante Tätigkeiten nicht zur Verfügung.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Der entscheidende Unterschied

Auf den ersten Blick wirkt das Ansinnen des Bundes verständlich. Juristisch entscheidend ist jedoch ein Detail, das Laien für unerheblich halten mögen: Die Kosten traf die rechtlich eigenständige Autobahn GmbH des Bundes – nicht die Bundesrepublik selbst. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts folgt, dass der Bund in dieser Sache nicht klagebefugt ist. Er hat sich damit „eine peinliche Belehrung eingefangen“.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Ein Streitwert von 448,75 Euro

Besonders ärgerlich erscheint der Vorgang angesichts des Streitwerts: Die Bundesrepublik wollte von den beklagten Aktivisten mithilfe der Gerichte genau 448,75 Euro eintreiben.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html] Der Kommentator der F.A.Z. hält die Klage auch der Sache nach für unverhältnismäßig: Schaden am Vermögen des Bundes sei durch die Aktion nicht entstanden, der „Spuk“ sei schnell vorbei gewesen – Polizisten lösten die Hände mit Speiseöl, um 9 Uhr rollte der Verkehr wieder an. Die Justiz hätte Besseres zu tun.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Wie es weitergeht

Juristisch dürfte die Entscheidung nicht abschließend sein: Der Bund kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung einer Beschwerde gegen den Richterspruch aus Gießen beantragen. Angesichts des gesamten Vorgangs steht das aus Sicht der F.A.Z. eher zu befürchten als zu erhoffen.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Einordnung

Der Fall ist ein Lehrstück über die Trennlinie zwischen Bund und bundeseigener Gesellschaft: Wer zivilrechtlich geschädigt ist, muss selbst klagen – und das ist hier offenbar nicht der Bund. Dass die Blockade aus strafrechtlicher Sicht womöglich eine Nötigung war, ändert an der fehlenden Aktivlegitimation im Schadenersatzprozess nichts. Der Vorgang dürfte damit auch über Gießen hinaus für Gesprächsstoff sorgen – zumal die juristische Aufarbeitung von Klimaprotesten und die Frage, wer welche Kosten trägt, weiter an Fahrt gewinnt.^[F.A.Z. – Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – url: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kein-schadenersatz-von-klimaklebern-klage-des-bundes-ist-unverhaeltnismaessig-201302420.html]

Quellen: F.A.Z. (Bund gegen „Klimakleber“: Peinliche Belehrung – ein Kommentar von Thorsten Winter).