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Künstliche Intelligenz · Urheberrecht

„Fünf Seiten Schönfärberei“: Warum der Kulturrat die KI-Agenda von Bund und Ländern zerlegt

Ein fünfseitiges Eckpunktepapier soll den Umgang mit KI im Kulturbereich ordnen – der Deutsche Kulturrat nennt es „blauäugig oder naiv“. Der Streit offenbart eine offene Flanke: Während Brüssel über eine pauschale Urheberrechtsvergütung diskutiert, bleibt Berlin bei Zielformeln.

iureka Team ·

Foto: Kawê Rodrigues / Pexels
Foto: Kawê Rodrigues / Pexels

Berlin, 18. Oktober 2026 – Fünf Seiten, ein Titel, ein Termin. Am 14. Oktober haben sich Bund und Länder beim 25. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Berlin auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zu Kultur und KI verständigt: die „Fortschrittsagenda Kultur + KI“. Drei Tage später fällt das Urteil des Adressaten vernichtend aus. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, spricht von einer „Schönfärberei, wie ich sie noch nie erlebt habe“.

Der Ton ist ungewöhnlich scharf für einen Spitzenverband, der sonst auf Konsens mit der Kulturpolitik angewiesen ist. Zimmermanns Vorwurf richtet sich nicht gegen einzelne Formulierungen, sondern gegen die Struktur des Papiers: Es beschreibe Chancen, wo Risiken zu benennen wären, und lasse die rechtlichen Rahmenbedingungen dort offen, wo sie entscheidend seien. „Beim Themenkomplex Kultur und KI müssen die Chancen und Risiken gemeinsam betrachtet werden und vor allem müssen endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen vernünftig gestaltet werden. Das ist die Verantwortung der Politik“, heißt es in seiner Bewertung.

Der eigentliche Streitpunkt: schleichender Stellenabbau

Im Zentrum der Kritik steht ein Befund, der sich empirisch nur schwer fassen lässt und gerade deshalb politisch brisant ist. Der Kulturrat warnt vor einem schrittweisen Abbau von Stellen, der nicht als Kündigungswelle sichtbar wird, sondern als Erosion: weniger Aufträge für freie Grafikerinnen und Übersetzer, weniger Honorare für Sprecher, Musiker und Autorinnen, kürzere Werkverträge, weil Teile des Produktionsprozesses durch generative Modelle ersetzt werden.

Das ist ein Strukturproblem des deutschen Kulturarbeitsmarkts, der zu großen Teilen aus Selbständigen mit niedrigen Einkommen und ohne Lobby besteht. Ein Eckpunktepapier, das an dieser Stelle von „Potenzialen“ spricht, ohne ein Vergütungs- oder Transparenzmodell zu benennen, beschreibt aus Sicht des Verbandes nicht die Lage, sondern eine Wunschvorstellung.

„Das Eckpunktepapier Fortschrittsagenda Kultur + KI von Bund und Ländern enttäuscht leider auf ganzer Linie.“ — Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Brüssel ist weiter – und das ist der eigentliche Maßstab

Während in Berlin Zielformeln stehen, liegt in Brüssel ein Bericht des Europäischen Parlaments zum Urheberrecht und zu generativer KI vor, der die Richtung vorgibt. Der Bericht (A10-0019/2026) fordert eine Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte als Trainingsdaten und geht dabei deutlich über die geltende Rechtslage hinaus: Bis zur Einführung einer abschließenden Regelung soll eine „sofortige, einfache, pauschale Urheberrechtsvergütung dieser Nutzung von 5–7 Prozent des weltweiten Umsatzes“ gelten, um die Wertschöpfung, die Unternehmen mit den Daten europäischer Kreativer erzielen, auszugleichen und in Europa zu halten.

Der Bericht greift damit einen Punkt auf, der auch das Territorialitätsprinzip betrifft: Es dürfe nicht hingenommen werden, dass KI-Modelle irgendwo auf der Welt mit europäischen, urheberrechtlich geschützten Daten trainiert und dann in Europa angeboten werden.

Für den deutschen Gesetzgeber ist das der eigentliche Handlungsdruck. Die geltende Rechtslage ist im Kern eine Opt-out-Konstruktion: §§ 44b und 60d UrhG erlauben Text- und Data-Mining, § 44b Abs. 3 UrhG wahrt dem Rechtsinhaber aber die Möglichkeit, die Nutzung durch eine maschinenlesbare Erklärung vorzubehalten. In der Praxis ist dieser Vorbehalt für einzelne Kreative kaum durchsetzbar – er verlangt technische Infrastruktur, Verhandlungsposition und Marktmacht. Genau diese Lücke ist der Grund, warum die Debatte um kollektive Vergütungsmodelle nicht verstummt.

Die Governance-Frage bleibt offen

Der Konflikt ist damit auch ein Zuständigkeitsproblem. Das Eckpunktepapier ist eine Verständigung zwischen Bund und Ländern, keine Rechtsnorm – es bindet niemanden und begründet keine Ansprüche. Kultur ist Ländersache, Urheberrecht Bundesrecht, Wettbewerbs- und Plattformregulierung weitgehend europäisches Recht. Ein Dokument, das alle drei Ebenen berührt, ohne eine davon zu ändern, kann folgerichtig keine der Adressaten zufriedenstellen.

Der Deutsche Kulturrat hatte bereits im Januar 2025 eine ausführliche Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI vorgelegt und im September 2026 zur EU-Konsultation für eine KI-Strategie für die Kultur- und Kreativbranchen Stellung genommen. Die Kritik ist also keine spontane Reaktion, sondern die Fortsetzung einer Linie, die seit Jahren auf denselben Punkt zuläuft: Ohne Vergütungsmechanismus bleibt die KI-Transformation der Kultur eine Umverteilung zulasten der Schwächsten.

Was jetzt zu entscheiden ist

Drei Fragen werden die kommenden Monate bestimmen. Erstens: Bleibt es bei der Opt-out-Logik des § 44b UrhG, oder kommt eine gesetzliche Vergütungspflicht für KI-Training hinzu – und wer zieht sie ein? Zweitens: Wie werden Transparenzpflichten der Anbieter generativer Modelle praktisch durchgesetzt, wenn Trainingsdaten kaum rekonstruierbar sind? Drittens: Was bedeutet die europäische Ebene für den deutschen Spielraum – folgt Berlin dem Parlamentsbericht, oder wartet es die Position der Kommission ab?

Fest steht bislang nur dies: Ein fünfseitiges Papier hat einen Kulturverband zu einer seiner schärfsten Stellungnahmen der letzten Jahre veranlasst. Für ein Strategiepapier ist das ein Befund.

Quellen: DER SPIEGEL – Deutscher Kulturrat zu KI: „Das ist eine Schönfärberei“ · ad-hoc-news – Kulturrat warnt vor schleichendem Jobabbau · Stadtkultur Bremen – Kulturrat kritisiert Eckpunktepapier · Europäisches Parlament – Bericht A10-0019/2026 · Initiative Urheberrecht – Eckpunktepapier zu Kultur und KI