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Starlink · EU

Frequenzen als Machtfrage: Warum Washington wegen Starlink mit Europa droht

Die EU will einen Teil des 2-GHz-Bands für europäische Satellitenanbieter reservieren. Der US-Botschafter in Brüssel spricht von »verheerenden« Folgen für europäische Firmen – und verweist auf die Größe des US-Markts.

iureka Team ·

Foto: Igor Mashkov / Pexels
Foto: Igor Mashkov / Pexels

Brüssel, 19. Oktober 2026 – Es ist ein Satz, der in Brüssel als Drohung verstanden wird: Mögliche Vergeltungsmaßnahmen der USA gegen europäische Unternehmen seien »verheerend«, sagte Andrew Puzder, der amerikanische Botschafter bei der EU, der »Financial Times«. Welche Maßnahmen er meint, ließ er offen. Er verwies lediglich auf die Größe des US-Marktes. Der Anlass ist ein eher technisches Regelungsvorhaben: die Neuvergabe eines Funkfrequenzbands, das für direkte Satellitenverbindungen mit dem Smartphone gebraucht wird.

Der Streit ist damit dort angekommen, wo er hingehört – im Schnittfeld von Telekommunikationsrecht, Wettbewerbspolitik und Sicherheitspolitik. Und er zeigt, wie dünn die Decke geworden ist, auf der Europa seine digitale Souveränität verhandelt.

Worum es technisch geht

Das 2-GHz-Band im Mobile-Satellite-Service-Bereich ist knapp, harmonisiert und für Direktverbindungen zwischen Smartphone und Satellit besonders geeignet – also für genau jene Dienste, mit denen Starlink, aber auch Amazon und chinesische Anbieter in den Mobilfunkmarkt drängen. Die Kommission hat am 27. Mai 2026 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die die Vergabe künftig nicht mehr national, sondern in einem einheitlichen EU-Auswahlverfahren regelt.

Der Fahrplan ist eng getaktet: Die bestehenden Genehmigungen von Viasat/Inmarsat und EchoStar laufen im Mai 2027 aus. Beide halten derzeit Blöcke von 2×15 MHz. Der Entwurf sieht eine auf Antrag mögliche Übergangsverlängerung um zwei Jahre vor, damit zwischen dem Auslaufen der alten Rechte und der Neuvergabe keine Lücke entsteht. Die eigentliche Vergabe soll über ein vergleichendes Auswahlverfahren laufen, also ein Beauty-Contest-Modell statt einer Auktion. Nach dem derzeitigen Zeitplan könnte die Verordnung Ende 2027 oder 2028 angenommen werden, das Auswahlverfahren 2028/2029 starten und die Rechte 2029 zugeteilt werden.

Die Architektur des Entwurfs ist der eigentliche politische Kern. Ein Drittel des Bands soll staatlichen, sicherheits- und verteidigungsrelevanten Nutzungen vorbehalten bleiben und einem EU-Betreiber zugeteilt werden, der die Fähigkeit mit dem Satellitenprojekt IRIS² verzahnt. Die verbleibenden zwei Drittel sind kommerziell: Ein Drittel davon ist für neue EU-Anbieter reserviert, das andere Drittel steht EU- und Nicht-EU-Betreibern offen. Nicht-EU-Unternehmen sollen insgesamt nur auf ein Drittel der verfügbaren Frequenzen zugreifen können, zudem gilt eine Obergrenze von 2×10 MHz pro Betreiber.

Der amerikanische Einwand – und was daran stimmt

Puzders Argument ist ökonomisch formuliert: Europäische Firmen würden nicht dadurch wettbewerbsfähiger, dass man US-Firmen schwäche. Dazu stellte er infrage, ob die milliardenschweren Bußgelder, die Brüssel im Rahmen des Digital Markets Act gegen US-Tech-Konzerne verhängt hat, wirklich dem Wettbewerb dienen oder vor allem Einnahmen für Europa erzeugen sollen. Und er forderte eine engere transatlantische Zusammenarbeit im Technologiewettlauf mit China.

Das ist mehr als Lobbyrhetorik, aber weniger als ein Rechtsargument. Denn die europäische Regelung diskriminiert nicht nach Herkunft im engeren Sinne: Sie öffnet zwei Drittel des kommerziellen Spektrums ausdrücklich auch für Nicht-EU-Anbieter und schafft mit der Reservierung für neue Marktteilnehmer ein Instrument, das formal auch europäische Start-ups trifft, die noch keine Frequenzen halten. Der politische Effekt ist trotzdem klar: Wer heute den europäischen Markt für Satellitenkommunikation dominiert, wird auf einen kleineren Anteil verwiesen und muss sich dem Auswahlverfahren stellen.

Für SpaceX kommt ein weiteres Detail hinzu. EchoStars europäische 2-GHz-Rechte sollen im Rahmen eines Spectrum-Deals an SpaceX übergehen – doch nach dem Entwurf trägt ein Inhaberwechsel die Genehmigung nicht mit sich. SpaceX müsste sich also neu bewerben, mit offenem Ausgang. Dass das Unternehmen öffentlich warnt, die Pläne könnten die Internetversorgung der Ukraine beeinträchtigen, ist insofern auch ein Verhandlungsargument: Starlink ist dort für zivile und militärische Kommunikation im Einsatz.

Ein Gesetz, viele Baustellen

Die Frequenzfrage ist Teil eines größeren Pakets. Die Kommission hat die Pläne in ein Gesetz zu Cloud- und KI-Entwicklung eingebettet, das europäische Technologieunternehmen stärken soll, damit sie Alternativen zu US-Angeboten entwickeln können. Puzders Vorstoß zielt damit nicht auf einen technischen Nebenschauplatz, sondern auf den Kern der europäischen Digitalstrategie: die Abhängigkeit von ausländischer Infrastruktur bei kritischen Diensten zu verringern.

Rechtlich ist die Lage allerdings noch weich. Der Verordnungsvorschlag muss durch das Europäische Parlament und den Rat. Bis dahin ist er nichts weiter als ein Entwurf – und die amerikanische Drohung ein Druckmittel, das genau in dieser Phase wirken soll. Wer in Brüssel verhandelt, muss nun zwei Risiken gegeneinander abwägen: das Risiko, Frequenzen an außereuropäische Betreiber zu verlieren, und das Risiko, in einen Handelskonflikt zu geraten, in dem Europas Technologiekonzerne die Rechnung zahlen.

Was das für den Rechtsrahmen bedeutet

Unabhängig vom Ausgang des Streits zeigt der Fall eine strukturelle Verschiebung. Frequenzverwaltung war lange eine Angelegenheit von Technikern und nationalen Regulierern. Sie wird jetzt zu einem Instrument der Industriepolitik – mit sicherheitspolitischem Unterbau, weil ein Drittel des Bands für staatliche und militärische Nutzung reserviert werden soll. Wer Frequenzen zuteilt, entscheidet mit darüber, welche Infrastruktur im Krisenfall verfügbar ist.

Für europäische Anbieter ist das eine Chance mit Nebenwirkungen: Sie erhalten planbare Zugangsrechte, müssen sich aber auf ein Auswahlverfahren einlassen, dessen Kriterien noch nicht endgültig feststehen. Für Nicht-EU-Anbieter sinkt die Rechtssicherheit, weil bestehende Rechte nicht automatisch fortgeschrieben werden. Und für die Ukraine-Frage, die SpaceX ins Spiel bringt, ist das Satellitenrecht ohnehin der falsche Adressat: Ob ein Netz im Kriegsgebiet gedrosselt wird, entscheidet kein Frequenzvergabeverfahren, sondern der Betreiber.

Der eigentliche Befund ist ernüchternder. Europa versucht, mit einem Vergabeverfahren nachzuholen, was es bei Satellitenkonstellationen, Cloud-Infrastruktur und KI-Chips verschlafen hat. Dass Washington darauf mit der Andeutung reagiert, europäische Firmen könnten auf dem US-Markt »verheerende« Folgen spüren, sagt weniger über die Stärke Amerikas als über die Nervosität, mit der beide Seiten inzwischen auf Regulierung schauen. Frequenzen sind knapp. Souveränität ist es auch.