Unternehmensnachrichten
HV-Einberufungen 21.-27.08.2026: Von Rechtsstreit bis Kapitalstruktur
Drei Hauptversammlungs-Einberufungen prägten die Woche vom 21. bis 27. August 2026. Von der Bestätigung angefochtener Beschlüsse über kapitalmarktrelevante Strukturmaßnahmen bis zur ordentlichen HV...
Einberufungen zu Hauptversammlungen: Die Woche vom 21. bis 27. August 2026
Zusammenfassung
In der vollständigen Woche von Freitag, dem 21. August 2026, bis Donnerstag, dem 27. August 2026, wurden insgesamt drei Einberufungen zu Hauptversammlungen veröffentlicht. Alle drei Einberufungen tragen das Datum Freitag, den 21. August 2026, und betreffen Versammlungen Ende September 2026. Zwei der drei Einberufungen laden zu außerordentlichen Hauptversammlungen ein (ETTLIN Aktiengesellschaft aus Ettlingen sowie KAFEJOM Vermögensverwaltung AG aus Regensburg), eine zu einer ordentlichen Hauptversammlung (Rattunde AG aus Ludwigslust).
Thematisch zeigt die Woche eine bemerkenswerte Bandbreite gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen. Die Rattunde AG verfolgt mit ihrer ordentlichen Hauptversammlung ein klassisches Tagesordnungsspektrum von der Satzungsänderung über die Vorlage der Jahres- und Konzernabschlüsse 2025, die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat bis zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026. Dabei schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn von rund 352.000 Euro vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen und keine Ausschüttung an die Aktionäre vorzunehmen.^[Rattunde AG, Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 – Index: convos – Dokument ID: Rattunde_AG_20260821_590c9f81e7eb – textFragment: 'Ausschüttung an die Aktionäre: € 0,00']
Die ETTLIN Aktiengesellschaft steht dagegen vor einer besonderen Situation: Gegen drei Beschlüsse ihrer ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2026 wurde eine Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Um die daraus entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen, lädt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, in der die angegriffenen Beschlüsse über Gewinnverwendung und Entlastungen gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt und hilfsweise neu vorgenommen werden sollen.^[ETTLIN AG, Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung – Index: convos – Dokument ID: ETTLIN_AKTIENGESELLS_20260821_e18d93203906 – textFragment: 'die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2026 unter den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG zu bestätigen']
Die KAFEJOM Vermögensverwaltung AG schließlich befasst sich auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung mit einem kapitalmarktrelevanten Strukturthema: Im Zusammenhang mit dem Verkauf des operativen Geschäfts der TELIS Unternehmensgruppe an die Swiss Life Gruppe sollen Aktionären ein Ausscheiden gegen Auszahlung ihres Anteils am Nettovermögenswert ermöglicht werden. Hierfür sind ein Rückerwerbsangebot der Gesellschaft, die Einziehung der erworbenen Aktien im vereinfachten Verfahren sowie die Einziehung bereits gehaltener eigener Aktien und entsprechende Satzungsanpassungen vorgesehen.^[KAFEJOM Vermögensverwaltung AG, Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung – Index: convos – Dokument ID: KAFEJOM_Vermögensver_20260821_b0979ab5c800 – textFragment: 'soll den Aktionären ein Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen Auszahlung ihres Anteils am Nettovermögenswert des Gesellschaftsvermögens ermöglicht werden']
Übersicht der Einberufungen
| Gesellschaft | Name | Stichwortartige Zusammenfassung |
|---|---|---|
| Rattunde AG, Ludwigslust | Ordentliche Hauptversammlung 2026, 28.09.2026, Schwerin | Satzungsänderung, Jahres- und Konzernabschluss 2025, Gewinnverwendung mit vollständiger Thesaurierung von 352.615,47 Euro, Entlastungen, Abschlussprüferwahl, Ort der nächsten Hauptversammlung |
| ETTLIN Aktiengesellschaft, Ettlingen | Außerordentliche Hauptversammlung, 28.09.2026, Ettlingen | Bestätigung und hilfsweise Neuvornahme der angefochtenen Beschlüsse vom 18.06.2026 zu Gewinnverwendung (Dividende 50 Euro je Aktie) und Entlastungen gemäß § 244 Satz 1 AktG |
| KAFEJOM Vermögensverwaltung AG, Regensburg | Außerordentliche Hauptversammlung, 25.09.2026, Regensburg | Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach Rückerwerbsangebot an alle Aktionäre (Verkauf TELIS an Swiss Life), Einziehung eigener Aktien, Satzungsänderung |
Die einzelnen Einberufungen im Detail
Rattunde AG: Ordentliche Hauptversammlung mit vollständiger Gewinnthesaurierung
Die Rattunde AG aus Ludwigslust lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, dem 28. September 2026, um 15:00 Uhr in das Bernhard-Schräder-Haus, Klosterstraße 26, in 19053 Schwerin ein.^[Rattunde AG – Index: convos – Dokument ID: Rattunde_AG_20260821_590c9f81e7eb – textFragment: 'am 28.09.2026 um 15:00 Uhr im Bernhard-Schräder-Haus, Klosterstraße 26, 19053 Schwerin']
Die Tagesordnung umfasst zehn Punkte. Nach der Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Wolfgang Wawrzinek, soll über eine Satzungsänderung beschlossen werden. Es folgt die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats. Für die Verwendung des Bilanzgewinns 2025 in Höhe von 352.615,47 Euro schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den gesamten Betrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen; eine Ausschüttung an die Aktionäre und ein Gewinnvortrag sind mit jeweils 0,00 Euro nicht vorgesehen.^[Rattunde AG – Index: convos – Dokument ID: Rattunde_AG_20260821_590c9f81e7eb – textFragment: 'Einstellung in Gewinnrücklagen - andere Gewinnrücklagen: € 352.615,47'] Anschließend werden der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 samt Konzernlagebericht vorgelegt sowie Beschlussfassungen über die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 vorgenommen. Zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 schlägt der Aufsichtsrat die rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schülperbaum 23, 24103 Kiel, vor. Abgerundet wird die Tagesordnung durch einen Beschluss über den Ort der nächsten ordentlichen Hauptversammlung sowie den Punkt Verschiedenes. Die Einladung ist vom Vorstand, Herrn Martin Proksch, gezeichnet und datiert auf den 13. August 2026.^[Rattunde AG – Index: convos – Dokument ID: Rattunde_AG_20260821_590c9f81e7eb – textFragment: 'Ludwigslust, 13.08.2026 Martin Proksch Vorstand']
ETTLIN Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung zur Heilung angefochtener Beschlüsse
Die ETTLIN Aktiengesellschaft aus Ettlingen lädt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, dem 28. September 2026, um 14:00 Uhr in die Geschäftsräume in der Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen, ein.^[ETTLIN AG – Index: convos – Dokument ID: ETTLIN_AKTIENGESS_20260821_e18d93203906 – textFragment: 'Montag, den 28. September 2026, um 14:00 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in der Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen' ⚠ ID nicht verifiziert]
Hintergrund der Einberufung ist eine gerichtliche Auseinandersetzung: Die ordentliche Hauptversammlung hatte am 18. Juni 2026 Beschlüsse zu Gewinnverwendung, Entlastung des Vorstands und Entlastung des Aufsichtsrats gefasst. Gegen diese Beschlüsse wurde eine Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Um die daraus entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen, hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entschieden, die außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um die betroffenen Beschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG zu bestätigen und hilfsweise, für den Fall der Nichtigkeit, neu vorzunehmen.^[ETTLIN AG – Index: convos – Dokument ID: ETTLIN_AKTIENGESS_20260821_e18d93203906 – textFragment: 'mit dem Ziel etwaiger Verfahrensfehler bei den Beschlussfassungen zu heilen, und hilfsweise - für den Fall der Nichtigkeit der Beschlüsse - neu vorzunehmen' ⚠ ID nicht verifiziert]
Die Tagesordnung sieht vier Punkte vor. Unter Punkt 1 werden der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der nach der ordentlichen Hauptversammlung nochmals am 2. Juli und 14. August 2026 überarbeitete Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 vorgelegt; der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss am 11. Juni 2026 und vorsorglich erneut am 14. August 2026 gebilligt und damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Punkt nicht. Punkt 2 betrifft die Bestätigung und hilfsweise Neuvornahme des Gewinnverwendungsbeschlusses: Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2025 beträgt 849.570,34 Euro; vorgeschlagen sind eine Ausschüttung von 50,00 Euro je Stückaktie mit insgesamt 840.000,00 Euro sowie ein Gewinnvortrag von 9.570,34 Euro. Die Dividende wurde bereits am 23. Juni 2026 ausgezahlt.^[ETTLIN AG – Index: convos – Dokument ID: ETTLIN_AKTIENGESS_20260821_e18d93203906 – textFragment: 'Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von € 50,00 je Stückaktie' ⚠ ID nicht verifiziert] Unter den Punkten 3 und 4 werden die Bestätigung und hilfsweise Neuvornahme der Entlastungsbeschlüsse für die Mitglieder des Vorstands sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats behandelt; die Entlastung des Aufsichtsrats erfolgt in Einzelabstimmung über die Herren Martin Wyser (Vorsitzender), Michael Pieper (stellvertretender Vorsitzender), Tobias Pieper, Rolf Heitlinger und Simon Kunz.
Zur Teilnahme sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 24. September 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaftskasse, einem deutschen Notar oder einer amtlich anerkannten Wertpapiersammelbank hinterlegen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. September 2026, zu übermitteln. Die Einladung enthält zudem umfangreiche datenschutzrechtliche Hinweise gemäß Artikel 13 DS-GVO, unter anderem zu Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zum Teilnehmerverzeichnis nach § 129 AktG und zum Datenschutzbeauftragten.^[ETTLIN AG – Index: convos – Dokument ID: ETTLIN_AKTIENGESS_20260821_e18d93203906 – textFragment: 'Ralf Schmale | Untere Hauptstr. 49 | 76774 Leimersheim | Tel.: 07272-955-1241' ⚠ ID nicht verifiziert]
KAFEJOM Vermögensverwaltung AG: Kapitalherabsetzung durch Einziehung nach Rückerwerbsangebot
Die KAFEJOM Vermögensverwaltung AG aus Regensburg lädt ihre Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 25. September 2026, um 13:00 Uhr (MESZ) in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Ziegetsdorfer Straße 116, 93051 Regensburg, ein.^[KAFEJOM – Index: convos – Dokument ID: KAFEJOM_Vermögensver_20260821_b0979ab5c800 – textFragment: 'Freitag, den 25. September 2026, um 13:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ziegetsdorfer Straße 116, 93051 Regensburg']
Die Tagesordnung umfasst zwei Strukturpunkte. Unter Punkt 1 soll die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft beschlossen werden, gestützt auf § 71 Abs. 1 Nr. 6 und § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Hintergrund ist der Vollzug des Verkaufs des operativen Geschäfts der TELIS Unternehmensgruppe an die Swiss Life Gruppe; den Aktionären soll ein Ausscheiden gegen Auszahlung ihres Anteils am Nettovermögenswert ermöglicht werden.^[KAFEJOM – Index: convos – Dokument ID: KAFEJOM_Vermögensver_20260821_b0979ab5c800 – textFragment: 'Nach dem Vollzug des Verkaufs des operativen Geschäfts der TELIS Unternehmensgruppe an die Swiss Life Gruppe'] Das Grundkapital von derzeit 2.831.688,00 Euro, eingeteilt in 2.831.688 auf den Namen lautende Stückaktien, soll um bis zu 1.799.058,00 Euro auf bis zu 1.032.630,00 Euro herabgesetzt werden. Der Erwerb der einzuziehenden Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots (§ 53a AktG) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Rückerwerbsangebot zu einem festen Preis; der voraussichtliche Rückerwerbspreis beträgt 132,93 Euro je Aktie, der Gesamtpreis für alle zu erwerbenden Aktien maximal 245.000.000,00 Euro. Die Einziehung erfolgt zu Lasten eines Bilanzgewinns oder frei verfügbarer Rücklagen im Sinne von § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG, wobei der auf die eingezogenen Aktien entfallende Grundkapitalbetrag gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage einzustellen ist. Der Aufsichtsrat wird zur Anpassung der Satzung ermächtigt. Der Beschluss wird ungültig, wenn Erwerb und Einziehung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt sind; die Frist verlängert sich um die Dauer eines etwaigen Freigabeverfahrens nach § 246a AktG.^[KAFEJOM – Index: convos – Dokument ID: KAFEJOM_Vermögensver_20260821_b0979ab5c800 – textFragment: 'Der Beschluss gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 wird ungültig, wenn der Erwerb und die Einziehung der eigenen Aktien nicht spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Fassung dieses Hauptversammlungsbeschlusses durchgeführt worden sind']
Unter Punkt 2 soll das Grundkapital um 138.800,00 Euro durch Einziehung der 138.800 bereits gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft im vereinfachten Verfahren herabgesetzt werden; auch hier ist der freiwerdende Grundkapitalbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen, der Aufsichtsrat wird zur Satzungsanpassung ermächtigt und eine Durchführungsfrist von sechs Monaten vorgesehen.^[KAFEJOM – Index: convos – Dokument ID: KAFEJOM_Vermögensver_20260821_b0979ab5c800 – textFragment: 'Die KAFEJOM Vermögensverwaltung AG hält derzeit 138.800 eigene Aktien. Diese erworbenen Aktien sollen eingezogen, das Grundkapital entsprechend herabgesetzt'] Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten aufgrund bestehender oder neu erteilter Vollmacht ausgeübt werden; Erteilung, Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform.
Hinweis: Die Darstellung beruht ausschließlich auf den veröffentlichten Einberufungsunterlagen. Alle drei Einberufungen wurden nach den Datenbankangaben am 21. August 2026 veröffentlicht; die zugrunde liegenden Unterlagen sind jeweils vom Vorstand gezeichnet.