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Rechtsprechung Übersicht (2026-09-29)
# Rechtsprechungsreport – letzte vollständige Woche **Bezugszeitraum:** Montag, 21.09.2026 – Sonntag, 27.09.2026 **Abrufdatum:** Dienstag, 29.09.2026 (die laufende Woche ab 28.09.2026 ist noch...
Rechtsprechungsreport – letzte vollständige Woche
Bezugszeitraum: Montag, 21.09.2026 – Sonntag, 27.09.2026 Abrufdatum: Dienstag, 29.09.2026 (die laufende Woche ab 28.09.2026 ist noch nicht abgeschlossen)
Rechercheergebnis: Im vorgegebenen Index-Scope wurden für diesen Zeitraum 26 Entscheidungen gefunden – 10 EuGH-Urteile (sämtlich vom 24.09.2026) und 16 landesgerichtliche Entscheidungen (21.–24.09.2026). Für diese Woche sind in den abgefragten Bundesgerichts-Indizes keine Entscheidungen des BGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BAG, BSG oder BPatG enthalten.
I. Gerichtshof der Europäischen Union (alle vom 24.09.2026)
1. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-300/25 (Duftošek) Sachverhalt: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung erwarben eine Immobilie im Miteigentum nach Bruchteilen; nach Scheidung Klage auf Auflösung und Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft. Kernaussage: Dieser Antrag betrifft den „ehelichen Güterstand" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) 2016/1103 und fällt in deren Anwendungsbereich. ^[EuGH, C-300/25, Urt. v. 24.09.2026, Rn. 60 – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-300-25 – textFragment: 'ein nach Auflösung einer Ehe gestellter Antrag auf Auflösung und Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft [... ⚠ ID nicht verifiziert] betrifft den Bereich des ehelichen Güterstands']
2. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-151/25 (Viaudret) Sachverhalt: Anrainer einer Windfarm gegen die Wallonische Region wegen Verlängerung einer 20-jährigen Betriebsgenehmigung um zehn Jahre ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Kernaussage: Art. 6 Abs. 1 und 10 des Übereinkommens von Aarhus steht einer Regelung entgegen, die die Verlängerung einer in Anhang I genannten Tätigkeit von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließt. ^[EuGH, C-151/25, Urt. v. 24.09.2026, Rn. 55 – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-151-25 – textFragment: 'er einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, nach der das Verfahren zur Verlängerung einer Genehmigung um zehn Jahre [... ⚠ ID nicht verifiziert] von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen ist']
3. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-176/25 (Steizer) Sachverhalt: Vorlage des OLG Düsseldorf; Streit um Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an Fotografien, streitig ist die Formwirksamkeit des Übertragungsvertrags zwischen Rechteerwerber und Urheber. Kernaussage: Bei einer Klage wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte durch einen Dritten ist die Frage der Formwirksamkeit des Übertragungsvertrags an das Vertragsstatut anzuknüpfen (Rom I), nicht an die lex loci protectionis. ^[EuGH, C-176/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-176-25 – textFragment: 'die Frage der Formwirksamkeit des Vertrags [... ⚠ ID nicht verifiziert] an das Vertragsstatut anzuknüpfen']
4. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-900/24 Sachverhalt: Vorlage des Kammergerichts Berlin; langjähriger Fernwärmelieferungsvertrag mit missbräuchlichen Preisänderungsklauseln, Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge (SVB ./. Glarner Straße 5 GbR). Kernaussage: Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 RL 93/13 stehen (1.) einer 3-Jahres-Beanstandungsfrist für Preiserhöhungen und (2.) der einseitigen künftigen Ersetzung einer für unwirksam erklärten Klausel durch den Versorger entgegen. ^[EuGH, C-900/24, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-900-24 – textFragment: 'sie einer nationalen Regelung oder gerichtlichen Praxis entgegenstehen, nach der ein Energieversorger eine [... ⚠ ID nicht verifiziert] für unwirksam erklärte Preisänderungsklausel [...] einseitig ändern kann']
5. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-190/25 (Zelabrich) Sachverhalt: Vorlage des OLG Stuttgart; russische Staatsangehörige und deutsch-italienischer Staatsangehöriger, italienische Konkordatsehe, Scheidungsantrag in einem Mitgliedstaat und Anerkennung der zivilrechtlichen Wirkungen eines kirchlichen Nichtigkeitsurteils in einem anderen. Kernaussage: Das Anerkennungsverfahren für eine vollstreckbare kirchliche Nichtigkeitsentscheidung fällt nicht unter den Begriff „Antrag auf Ungültigerklärung einer Ehe" i.S.d. Art. 19 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2201/2003. ^[EuGH, C-190/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-190-25 – textFragment: 'nicht unter den Begriff „Antrag auf Ungültigerklärung einer Ehe“ im Sinne dieser Bestimmung fällt' ⚠ ID nicht verifiziert]
6. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-381/25 Sachverhalt: Vorlage des LG Cottbus; Verbraucher schließen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers einen Vertrag über eine Photovoltaikanlage durch Annahme eines zuvor zugesandten Angebots. Kernaussage: Ein Vertrag, den der Verbraucher bei körperlicher Anwesenheit des Unternehmers außerhalb dessen Geschäftsräume durch Annahme eines zuvor übersandten Angebots schließt, ist ein „außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag" i.S.d. Art. 2 Nr. 8 Buchst. a RL 2011/83 (Widerrufsrecht). ^[EuGH, C-381/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-381-25 – textFragment: 'ist ein „außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag“ im Sinne dieser Bestimmung' ⚠ ID nicht verifiziert]
7. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-503/25 und C-504/25 Sachverhalt: Acciaierie d'Italia (Sonderverwaltung) begehrt Energiekostenvergünstigungen für energieintensive Unternehmen; Ausschluss von „Unternehmen in Schwierigkeiten". Kernaussage: Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV i.V.m. den Rettungs-/Umstrukturierungsleitlinien steht dem Ausschluss von Unternehmen unter Sonderverwaltung nicht entgegen, sofern die Zulassung zu diesem Verfahren von deren Insolvenz abhängt. ^[EuGH, C-503/25 und C-504/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-503-25 – textFragment: 'er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der Unternehmen, die dem Verfahren der Sonderverwaltung unterstellt sind, vom Zugang [... ⚠ ID nicht verifiziert] ausgeschlossen sind']
8. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-600/25 Sachverhalt: Bulgarischer Landwirt, Kündigung eines Mietvertrags infolge Gesetzesreform; Rückforderung von 50 % der ELER-Agrarsubventionen; Fragen zu „höherer Gewalt" und Staatshaftung. Kernaussage: Ein Fall höherer Gewalt / außergewöhnlicher Umstand kann vorliegen, wenn das Nutzungsrecht durch die gesetzesbedingte Kündigung erlischt (außerhalb der Sphäre, ungewöhnlich, unvorhersehbar); Art. 47 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1974/2006 ist jedoch keine individualschützende Norm, sodass kein hinreichend qualifizierter Verstoß vorliegt. ^[EuGH, C-600/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-600-25 – textFragment: 'ein „Fall höherer Gewalt“ oder ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegen kann, wenn das Recht zur Nutzung der Flächen [... ⚠ ID nicht verifiziert] erlischt']
9. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-511/25 (Prokoda) Sachverhalt: Russischer Staatsangehöriger, Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags nach der Dublin-III-Verordnung. Kernaussage: Ein nach Kapitel III nicht zuständiger Mitgliedstaat kann einen bei ihm gestellten Antrag prüfen, wenn der zuständige Mitgliedstaat nach Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Dublin-III bestimmt worden ist (Ermessensklausel Art. 17 Abs. 1). ^[EuGH, C-511/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-511-25 – textFragment: 'ein Mitgliedstaat, der nach den Kriterien in Kapitel III dieser Verordnung nicht als zuständig bestimmt wird, beschließen kann, einen bei ihm gestellten Antrag [... ⚠ ID nicht verifiziert] zu prüfen']
10. EuGH, Urt. v. 24.09.2026 – C-369/25 Sachverhalt: Vorlage des Tribunale di Napoli; Trenitalia ./. LW/INPS zu Sozialversicherungsbeiträgen und Unterrichtungspflichten nach RL 91/533/EWG. Kernaussage: Der Begriff „Rechte" in Art. 8 Abs. 1 RL 91/533 erfasst nur die aus der Richtlinie selbst folgenden Rechte (z.B. das Recht auf Aushändigung eines Dokuments), nicht die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Rechte. ^[EuGH, C-369/25, Urt. v. 24.09.2026, Tenor – Index: eugh – Dokument ID: EuGH_2026-09-24_C-369-25 – textFragment: 'der Begriff „Rechte“ im Sinne dieser Bestimmung lediglich die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Rechte erfasst' ⚠ ID nicht verifiziert]
II. Landesgerichtliche Entscheidungen
A. Zivilgerichtsbarkeit
11. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 24.09.2026 – 33026 C 122/25 Sachverhalt: Eigenbedarfskündigung durch eine vermietende Außen-GbR; Gesellschaftertochter (22) will eigenen Hausstand gründen; Räumungsklage nach Wasserschaden und Vorgeschichte. Kernaussage: Die Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 232/15) zur Eigenbedarfskündigung einer Außen-GbR gilt auch nach Inkrafttreten des MoPeG fort; es besteht weiterhin eine Regelungslücke. Räumung und Herausgabe zugesprochen, Räumungsfrist bis 31.03.2027. ^[AG Frankfurt a.M., 33026 C 122/25, Urt. v. 24.09.2026 – Index: rspr-he – Dokument ID: AG-Frankfurt-33026-.-Einzelrichter_2026-09-24_33026-C-122-25 – textFragment: 'Die Klägerin kann sich auch nach Inkrafttreten des MoPeG mit Erfolg auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafterin berufen' ⚠ ID nicht verifiziert]
12. LG Berlin II, Urt. v. 22.09.2026 – 27 O 332/26 eV Sachverhalt: Einstweilige Verfügung gegen Online-Berichterstattung, die dem Betroffenen eine Straftat in den Raum stellt, ohne über Anklageerhebung und rechtskräftige Nichteröffnung mangels Tatverdachts zu informieren. Kernaussage: Verdachtsberichterstattung ohne Mitteilung von Anklageerhebung und Nichteröffnung ist wegen bewusster Unvollständigkeit unzulässig; des Weiteren Pflichten von Online-Medien zur Reaktion/Prüfung im presserechtlichen Eilverfahren. Versäumnisurteil aufrechterhalten. ^[LG Berlin II, 27 O 332/26 eV, Urt. v. 22.09.2026, Leitsatz 1 – Index: rspr-be – Dokument ID: LG-Berlin-II_2026-09-22_27-O-332-26-eV – textFragment: 'wegen bewusster Unvollständigkeit unzulässig' ⚠ ID nicht verifiziert]
13. Hanseatisches OLG Hamburg, Urt. v. 22.09.2026 – 7 U 18/24 Sachverhalt: Politikerin klagt wegen unbefugter kommerzieller Nutzung ihres Bildnisses (Kunstwerk eines „Politkünstlers"); Streit um die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr. Kernaussage: Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr (hier 10.000 €) ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen; Bekanntheitsgrad, Eingriffsintensität und erwarteter Erlös sind zu berücksichtigen, nicht allein die tatsächlichen Verkaufszahlen. ^[Hanseatisches OLG Hamburg, 7 U 18/24, Urt. v. 22.09.2026, Tenor – Index: rspr-hh – Dokument ID: Hanseatisches-Oberlandesgericht-Hamburg_2026-09-22_7-U-18-24 – textFragment: 'eine weitere fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 7.500 €' ⚠ ID nicht verifiziert]
14. LG Stuttgart, Beschl. v. 21.09.2026 – 7 O 294/24 Sachverhalt: Terminskollision zweier Gerichtstermine (Stuttgart und Dresden). Kernaussage: Bei Terminskollision ist der zeitliche Vorrang ein wesentliches, aber nicht allein ausschlaggebendes Kriterium; ein erst Wochen später gestellter Verlegungsantrag kann zurückgewiesen werden, zumal bei bestehender Möglichkeit der Videoverhandlung (§ 128a ZPO) und nach dem Termin folgender Reiseplanung. Verlegung abgelehnt. ^[LG Stuttgart, 7 O 294/24, Beschl. v. 21.09.2026, Leitsatz 3 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-09-21_7-O-294-24 – textFragment: 'Von einer Terminsverlegung soll abgesehen werden, wenn sich der Termin für eine Videoverhandlung nach § 128a ZPO eignet' ⚠ ID nicht verifiziert]
15. BayObLG, Beschl. v. 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 e Sachverhalt: Vollstreckbarerklärung eines DIS-Schiedsspruchs; Schiedsklausel sah Berlin als Schiedsort vor, Schiedsspruch erging jedoch am Schiedsort München; Verweisung vom KG an das BayObLG. Kernaussage: Zur Zuständigkeitskonzentration nach § 1063 Abs. 3 ZPO bzw. einvernehmlicher Änderung des Schiedsorts und zur Verfahrensweise bei der Vollstreckbarerklärung. ^[BayObLG, 102 Sch 134/26 e, Beschl. v. 23.09.2026 – Index: rspr-by – Dokument ID: BayObLG_2026-09-23_102-Sch-134-26-e – textFragment: 'Der Schiedsspruch sei mit Einverständnis der Parteien am Schiedsort München ergangen' ⚠ ID nicht verifiziert]
16. BayObLG, Beschl. v. 22.09.2026 – 101 AR 132/26 e Sachverhalt: Zuständigkeitsstreit: AG München verwies eine Deckungsklage aus privater Krankheitskostenzusatzversicherung (Wahlleistungen) an das LG München I, das zurückverwies; Frage, ob Streitigkeit „aus Heilbehandlung" i.S.d. § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG. Kernaussage: Auseinandersetzung mit der Auslegung des § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG und der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO); willkürlicher Verweisungsbeschluss ist nicht bindend. ^[BayObLG, 101 AR 132/26 e, Beschl. v. 22.09.2026 – Index: rspr-by – Dokument ID: BayObLG_2026-09-22_101-AR-132-26-e – textFragment: 'Ein Verweisungsbeschluss ist willkürlich und daher nicht nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend' ⚠ ID nicht verifiziert]
17. BayObLG, Beschl. v. 23.09.2026 – 102 AR 92/26 e Sachverhalt: Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) für eine Klage gegen Hauptschuldnerin (Gastronomie-Partnerschaftsvertrag) und Bürgin; streitig u.a. ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg und funktionelle Zuständigkeit. Kernaussage: Als gemeinsam örtlich zuständiges Gericht wird das LG Erfurt bestimmt; der Antrag auf Bestimmung der funktionell zuständigen Kammer (Kammer für Handelssachen vs. allgemeine Zivilkammer) wird zurückgewiesen. ^[BayObLG, 102 AR 92/26 e, Beschl. v. 23.09.2026, Rn. 8 – Index: rspr-by – Dokument ID: BayObLG_2026-09-23_102-AR-92-26-e – textFragment: 'Als gemeinsam (örtlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht Erfurt bestimmt' ⚠ ID nicht verifiziert]
B. Verwaltungsgerichtsbarkeit
18. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.09.2026 – 3 MB 25/26 Sachverhalt: Autistische Schülerin begehrt im Eilrechtsschutz Eingliederungshilfe für 1:1-Schulbegleitung ab Einschulung; Vorinstanz lehnte wegen fehlenden Anordnungsgrunds ab. Kernaussage: Beschwerde unbegründet; der Anordnungsgrund (Kostenhöhe und Unfähigkeit zur Selbstfinanzierung) hätte glaubhaft gemacht werden müssen; eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf die Individualmaßnahme (statt Pool-Lösung) ist nicht dargelegt. ^[OVG Schleswig-Holstein, 3 MB 25/26, Beschl. v. 22.09.2026, Rn. 6 – Index: rspr-sch – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-f-r-das-Land-Schleswig-Holstein_2026-09-22_3-MB-25-26 – textFragment: 'weil die Antragstellerin zum [... ⚠ ID nicht verifiziert] verneinten Anordnungsgrund nichts Durchgreifendes vorbringt']
19. VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.09.2026 – 10 K 10679/25 Sachverhalt: Fußballverein wendet sich im Eilverfahren gegen zwei Gemeinderatsbeschlüsse zur Nutzung eines Sportgeländes (Verlagerung des Rastatter SC/DJK) und gegen ein Schreiben der Oberbürgermeisterin; Bekanntgabe eines nichtöffentlichen Beschlusses. Kernaussage: Anträge abgelehnt; maßgeblich u.a. für die Frage der wirksamen Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses und der Zulässigkeit des Eilrechtsschutzes (Pachtvertrag fortbestehend; Parallelverfahren vor dem LG). ^[VG Karlsruhe, 10 K 10679/25, Beschl. v. 21.09.2026, Tenor – Index: rspr-bw – Dokument ID: VG-Karlsruhe_2026-09-21_10-K-10679-25 – textFragment: 'Diesen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss gab der Gemeinderat in dem öffentlichen Teil [... ⚠ ID nicht verifiziert] bekannt']
20. VG Stuttgart, Beschl. v. 21.09.2026 – 3 K 9522/26 Sachverhalt: Antragstellerin begehrt vorbeugenden Eilrechtsschutz gegen die Zwangsvollstreckung aus Rundfunkbeitrags-Festsetzungsbescheiden nach Mahnung. Kernaussage: Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz ist zulässig, wenn die Rundfunkanstalt durch Mahnung unmissverständlich die Vollstreckung ankündigt; ein Anordnungsanspruch setzt voraus, dass die Vollstreckung summarisch geprüft unzulässig wäre (hier verneint). ^[VG Stuttgart, 3 K 9522/26, Beschl. v. 21.09.2026, Leitsätze – Index: rspr-bw – Dokument ID: VG-Stuttgart_2026-09-21_3-K-9522-26 – textFragment: 'Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz ist zulässig, wenn durch die Mahnung der Rundfunkanstalt unmissverständlich zu erkennen gegeben worden ist, dass sie die Durchführung der Zwangsvollstreckung beabsichtigt' ⚠ ID nicht verifiziert]
21. OVG NRW, Beschl. v. 21.09.2026 – 16 E 885/23 und 16 E 546/25 Sachverhalt: Mehrfaches Ablehnungsgesuch einer Klägerin gegen drei Richterinnen wegen angeblich „ergebnisorientierter Fließbandentscheidung" (vier Beschlüsse am 11.12.2025). Kernaussage: Das Ablehnungsgesuch ist als offensichtlich unzulässig zu verwerfen; pauschale Rügen vermeintlicher Verfahrens-/Rechtsanwendungsfehler begründen keine Besorgnis der Befangenheit. Über das unzulässige Gesuch entscheidet der Spruchkörper unter Mitwirkung des/der abgelehnten Richters/in. ^[OVG NRW, 16 E 885/23 und 16 E 546/25, Beschl. v. 21.09.2026, Rn. 1 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-09-21_16-E-885-23-und-16-E-546-25 – textFragment: 'Das Ablehnungsgesuch der Klägerin ist als offensichtlich unzulässig zu verwerfen' ⚠ ID nicht verifiziert]
22. OVG NRW, Beschl. v. 21.09.2026 – 10 E 576/26 Sachverhalt: Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen Vollstreckungsbeschluss (Beitreibung von 40 € aus Kostenfestsetzungsbeschluss). Kernaussage: Beschwerde unzulässig – Beschwerdewert von 200 € (§ 146 Abs. 3 VwGO) nicht erreicht und Vertretungserfordernis (§ 67 Abs. 4 VwGO) nicht erfüllt; auch Anhörungsrüge und hilfsweise eingelegte außerordentliche Rechtsbehelfe unzulässig. ^[OVG NRW, 10 E 576/26, Beschl. v. 21.09.2026 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-09-21_10-E-576-26 – textFragment: 'weil der Beschwerdewert in Höhe von 200 Euro nach § 146 Abs. 3 VwGO nicht erreicht wird' ⚠ ID nicht verifiziert]
23. OVG NRW, Beschl. v. 21.09.2026 – 10 B 1020/26 Sachverhalt: Eilrechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung; Klagefrist versäumt, Wiedereinsetzungsfrage. Kernaussage: Beschwerde unbegründet; die Antragstellerin hat keine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist dargelegt (Zwei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 VwGO versäumt, Glaubhaftmachung fehlt). ^[OVG NRW, 10 B 1020/26, Beschl. v. 21.09.2026 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-09-21_10-B-1020-26 – textFragment: 'Die Antragstellerin hat nicht dargelegt, dass ihr [... ⚠ ID nicht verifiziert] Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist [...] zu gewähren sein wird']
24. OVG NRW, Beschl. v. 21.09.2026 – 10 A 2417/26.A Sachverhalt: Asylkläger (Libanon) beantragt Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Frage zu subsidiärem Schutz bei kurzfristigem Waffenstillstand. Kernaussage: Zulassungsantrag ohne Erfolg; die aufgeworfene Frage ist nicht entscheidungserheblich, da das VG selbstständig tragend auf fehlende Gefahr auch vor Waffenstillstand und Zumutbarkeit innerstaatlicher Fluchtalternative abgestellt hat. ^[OVG NRW, 10 A 2417/26.A, Beschl. v. 21.09.2026 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-09-21_10-A-2417-26.A – textFragment: 'legt der Kläger schon die Entscheidungserheblichkeit nicht dar' ⚠ ID nicht verifiziert]
25. VG Köln, Beschl. v. 21.09.2026 – 15 L 1523/26 Sachverhalt: Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit (Tarifbeschäftigte als Unterlegene gegenüber verbeamteten Mitbewerberinnen); örtliche Zuständigkeit. Kernaussage: § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO gilt auch für Anträge von Tarifbeschäftigten, wenn der Rechtsweg eröffnet ist und der Sonderstatus verbeamteter Mitbewerber betroffen ist; Verweisung an das VG Düsseldorf als Wohnsitzgericht. ^[VG Köln, 15 L 1523/26, Beschl. v. 21.09.2026 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-K-ln_2026-09-21_15-L-1523-26 – textFragment: '§ 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO gilt auch für Anträge von Tarifbeschäftigten' ⚠ ID nicht verifiziert]
C. Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenrecht
26. AG Landstuhl, Beschl. v. 21.09.2026 – 2 OWi 131/26 Sachverhalt: Betroffener (Geschwindigkeitsüberschreitung, PoliScan FM1) verlangt kostenfreie Überlassung der Auswertesoftware „TuffViewer"/einer Nutzungslizenz; bedingter Antrag nach § 62 OWiG. Kernaussage: (1.) Ein bei Verwaltungsbehörde und Gericht zugleich gestellter, unter der Bedingung der Nichtabhilfe stehender Antrag ist unzulässig. (2.) Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt kein Anspruch auf kostenfreie Überlassung der herstellerspezifischen Auswertesoftware oder Lizenz. Der Antrag wird als unzulässig verworfen. ^[AG Landstuhl, 2 OWi 131/26, Beschl. v. 21.09.2026, Leitsätze – Index: rspr-rp – Dokument ID: AG-Landstuhl_2026-09-21_2-OWi-131-26 – textFragment: 'kein Anspruch darauf, die zum Öffnen der digitalen Falldatei benötigte herstellerspezifische Software [... ⚠ ID nicht verifiziert] kostenfrei überlassen zu bekommen']
III. Zusammenfassende Beobachtungen
- Quantitativ im Vordergrund: Der EuGH hat am 24.09.2026 mit 10 Urteilen die Woche geprägt; inhaltlich reichen die Vorlagen von IPR/Ehegüterrecht (C-300/25, C-190/25), Verbraucherschutz (C-900/24, C-381/25), Kollisionsrecht im Urheberrecht (C-176/25), Umwelt-/Aarhus-Recht (C-151/25), Beihilfe- und Agrarrecht (C-503/25, C-600/25), Asylrecht (C-511/25) bis zum Arbeitsrecht (C-369/25). Fünf der zehn Vorlagen stammen aus Deutschland (u.a. OLG Düsseldorf, KG Berlin, OLG Stuttgart, LG Cottbus).
- Deutsche Instanzgerichtsbarkeit: Die 16 Entscheidungen betreffen überwiegend Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen (BayObLG, OVG NRW, VG Köln, LG Stuttgart), daneben materiell-rechtlich u.a. die mietrechtliche Eigenbedarfskündigung durch eine Außen-GbR nach dem MoPeG (AG Frankfurt), die Haftung für unvollständige Verdachtsberichterstattung (LG Berlin II), die fiktive Lizenzgebühr im Persönlichkeitsrecht (OLG Hamburg) sowie die Überlassung von Messsoftware im Bußgeldverfahren (AG Landstuhl).
- Hinweis zur Vollständigkeit: Die Recherche beruht auf den verfügbaren Entscheidungsdatenbanken im vorgegebenen Index-Scope. Für den Zeitraum 21.–27.09.2026 sind dort keine Entscheidungen der obersten Bundesgerichte (BGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BAG, BSG, BPatG) verzeichnet.
Soll ich einzelne Entscheidungen im Volltext aufbereiten (z.B. als .docx-Report mit Fußnoten) oder thematisch vertiefen (z.B. die MoPeG-Folgen für die Eigenbedarfskündigung)?