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Rechtsprechung KW 35: BGH zu Dieselgate-Haftung & Verbraucherschutz

In der KW 35 beleuchtet diese Übersicht 35 neue Entscheidungen, darunter ein wegweisendes BGH-Urteil zur Dieselgate-Haftung, das EG-FGV als Schutzgesetz (§ 823 Abs. 2 BGB) qualifiziert. Erfahren Sie...

iureka Team ·

Rechtsprechung KW 35: BGH zu Dieselgate-Haftung & Verbraucherschutz

Alle Recherche- und Analyseschritte sind abgeschlossen. Hier die Gesamtauswertung:


Rechtsprechung der KW 35 (24.08.–30.08.2026)

Suchzeitraum: Letzte vollständige Woche vor dem 01.09.2026: Montag, 24.08.2026 bis Sonntag, 30.08.2026.

Datenlage: Im durchsuchten Bestand (BGH Zivil-/Strafsachen, EuGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BPatG, BSozG, BArbG, Landesgerichte) wurden für den Zeitraum 35 Entscheidungen erfasst: 1 BGH-Entscheidung und 34 Entscheidungen aus den Länderdatenbanken. Für BGH-Strafsenate, EuGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BPatG, BSozG und BArbG ergab die Suche im Zeitraum keine Treffer (auch bei alternativen Suchbegriffen). Schwerpunkt der Woche lag damit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.


I. Bundesgerichtshof (Zivilsenat)

BGH, Urteil vom 26.08.2026 – VIa ZR 17/23 (Revision; Streitwert bis 40.000 €) ^[BGH, Urteil vom 26.08.2026 – VIa ZR 17/23 – Index: bgh-zr – Dokument ID: BGH_2026-08-26_VIa-ZR-17-23 – textFragment: 'Die Revision des Klägers hat Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]

  • Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Frühjahr 2014 einen neuen Audi SQ5 3.0 TDI (Euro 5) und nahm die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch: Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe, Feststellung des Annahmeverzugs sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. LG und OLG München hatten die Klage abgewiesen.
  • Wesentliche Aussagen des Gerichts:
    1. Eine Haftung aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB scheidet aus – eine Sittenwidrigkeit (insbesondere Prüfstandserkennung) war nicht festzustellen; insoweit keine revisionsrechtlichen Bedenken. ^[BGH, Urteil vom 26.08.2026 – VIa ZR 17/23 – Index: bgh-zr – Dokument ID: BGH_2026-08-26_VIa-ZR-17-23 – textFragment: 'begegnet es keinen revisionsrechtlichen Bedenken, dass das Berufungsgericht eine Haftung der Beklagten aus §§ 826, 31 BGB verneint hat' ⚠ ID nicht verifiziert]
    2. Jedoch: § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV sind Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB; sie wahren das Interesse des Fahrzeugkäufers, durch den Kaufvertragsabschluss keine Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese zu erleiden (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.06.2023 – VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245). ^[BGH, Urteil vom 26.08.2026 – VIa ZR 17/23 – Index: bgh-zr – Dokument ID: BGH_2026-08-26_VIa-ZR-17-23 – textFragment: 'sind die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB' ⚠ ID nicht verifiziert]
    3. Kein Anspruch auf "großen" Schadensersatz (Rückabwicklung), aber ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens kommt in Betracht; das Berufungsgericht hatte dem Kläger weder Gelegenheit zur Schadensdarlegung gegeben noch Feststellungen zu einer deliktischen Haftung wegen zumindest fahrlässigen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung getroffen.
  • Ergebnis: Aufhebung des OLG-Beschlusses und Zurückverweisung an das OLG München (Berufungsanträge zu 1, 3 und 4).

II. Zivilgerichtsbarkeit der Länder

OLG München, Urteil vom 26.08.2026 – 27 U 3495/25 Bau (Bauträger/Verbraucherbausicherheit)

  • Sachverhalt: Die Klägerin erwarb per Bauträgervertrag (2018) ein Teileigentum in der denkmalgeschützten Augsburger Kammgarnspinnerei. Die später insolvente Bauträgerin forderte den 5-%-Sicherheitseinbehalt an, obwohl keine Abnahmereife bestand (u.a. Quecksilberaustritt im Frühstücksraum, fehlende Kellerfenster). Das LG verurteilte u.a. den Geschäftsführer zur erneuten Sicherheitsstellung.
  • Wesentliche Aussagen: § 650m Abs. 2 BGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (schützt Verbraucher auch im Insolvenzfall); Organe haften persönlich, bereits bei fahrlässigem Verstoß und auch durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz); geschuldet ist erneute Sicherheitsleistung nach Wahl des Schuldners. ^[OLG München, 27 U 3495/25 Bau – Index: rspr-by – Dokument ID: OLG-M-nchen_2026-08-26_27-U-3495-25-Bau-e – textFragment: '§ 650m Abs. 2 BGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Berufung des Geschäftsführers zurückgewiesen; Revision nicht zugelassen.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2026 – 8 W 1488/26 Ver (Streitwert BU-Versicherung)

  • Sachverhalt: Streitwertbeschwerde nach Feststellungsklage (Fortbestand einer BU-Versicherung; Rücktritt wegen angeblicher Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen; Versicherungsfall anerkannt; Vergleich mit 75.000 € Zahlung).
  • Wesentliche Aussagen: Bei anerkanntem Versicherungsfall sind nur 20 % des 3,5-fachen Jahresbetrags (§§ 3, 9 ZPO) anzusetzen (6.652,21 €); die Vergleichszahlung begründet einen überschießenden Vergleichswert nach Nr. 1900 KV GKG (normativ 33.261,06 €). ^[OLG Nürnberg, 8 W 1488/26 Ver – Index: rspr-by – Dokument ID: OLG-N-rnberg_2026-08-25_8-W-1488-26-Ver – textFragment: 'können lediglich 20% des so ermittelten Wertes angesetzt werden' ⚠ ID nicht verifiziert]

LG Stuttgart, Beschluss vom 24.08.2026 – 7 O 102/26 (Amtshaftung/Durchsuchung)

  • Sachverhalt: PKH-Antrag für eine Amtshaftungsklage (§ 839 BGB, Art. 34 GG) auf Schmerzensgeld (≥ 10.000 €) wegen einer Wohnungsdurchsuchung (03.06.2025, Sicherstellung von Handy und Laptop).
  • Wesentliche Aussagen: Ermittlungsmaßnahmen sind im Amtshaftungsprozess nur auf Vertretbarkeit zu prüfen; die Sicherstellung war vom richterlichen Beschluss gedeckt; § 839 Abs. 3 BGB kann den Anspruch ausschließen (keine strafprozessualen Rechtsbehelfe ergriffen); kein pathologisch fassbarer Gesundheitsschaden dargelegt. ^[LG Stuttgart, 7 O 102/26 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-08-24_7-O-102-26 – textFragment: 'werden im Amtshaftungsprozess nicht auf ihre Richtigkeit, sondern lediglich darauf überprüft, ob sie bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege vertretbar waren' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: PKH versagt.

III. Verwaltungsgerichtsbarkeit – Obergerichte (30 Entscheidungen)

Ausgewählte Entscheidungen mit besonderer Bedeutung

1. OVG NRW, Beschluss vom 26.08.2026 – 19 B 830/26 (Bekenntnisschule – Vorrang konfessionsgebundener Kinder verworfen)

  • Sachverhalt: Die konfessionslose Antragstellerin wurde von der katholischen Grundschule T. abgelehnt, weil gemeindeangehörige katholische Kinder vorrangig aufzunehmen seien; 56 Plätze standen 56 Anspruchskindern (nächstgelegene Schule) gegenüber.
  • Wesentliche Aussagen: Beide Vorschriften (§ 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 SchulG NRW i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 AO-GS) begründen einen strikten Aufnahmeanspruch, der nur durch die Kapazität begrenzt ist; ein Vorrang konfessionsgebundener Kinder unabhängig von der Wohnungsnähe ist verfassungsrechtlich (Art. 8 LV NRW, Art. 2 Abs. 1 GG) nicht geboten – der Senat hält an seiner früheren gegenteiligen Auffassung ausdrücklich nicht mehr fest. ^[OVG NRW, 19 B 830/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-26_19-B-830-26 – textFragment: 'Beide Vorschriften begründen nach ihrem eindeutigen Wortlaut einen strikten unmittelbaren Aufnahmeanspruch, der nur durch die Kapazität der Grundschule begrenzt ist' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Beschwerde erfolgreich; vorläufige Aufnahme angeordnet.

2. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2026 – 4 B 292/25 (Drohnenüberlassung an Israel)

  • Sachverhalt: Der Antragsteller verlangte im Eilverfahren, die Bundesrepublik zu verpflichten, bei an Israel überlassenen Heron-TP-Drohnen vertraglich den Verzicht auf Kampfeinsätze in Gaza sicherzustellen.
  • Wesentliche Aussagen: Kein Anordnungsanspruch; die Überlassungsvereinbarung sichert bereits völkerrechtskonformen Einsatz zu (die Drohnen würden seit Anfang 2025 nicht mehr genutzt und seien nie bewaffnet gewesen); aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt nur ein allgemeiner Schutzauftrag – der Exekutive steht in der Außen- und Sicherheitspolitik ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu; Art. 7 ATT und der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP vermitteln keine drittschützenden Rechte. ^[OVG NRW, 4 B 292/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-25_4-B-292-25 – textFragment: 'Im Bereich der auswärtigen Politik überlässt das Grundgesetz zudem der Bundesregierung einen weit bemessenen Spielraum' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Beschwerde erfolglos.

3. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.08.2026 – 9 S 1408/26 (Verbraucherinformation LFGB)

  • Sachverhalt: Nach Betriebskontrolle (23.01.2026) mit stark verändertem Frittierfett (polymere Triglyceride 21,4 %) plante die Behörde eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB; eine beanstandungsfreie Nachkontrolle (24.03.2026) blieb unberücksichtigt; Veröffentlichung sollte knapp fünf Monate nach der Kontrolle erfolgen.
  • Wesentliche Aussagen: "Unverzüglich" i.S.d. § 40 Abs. 1a LFGB bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" (Art. 121 Abs. 1 BGB); Verzögerungen durch Eilrechtsschutz sind zwar grundsätzlich nicht zurechenbar, die Gesamtdauer ist aber einzubeziehen; hier lag ab 31.03.2026 schuldhaftes Zögern der Behörde vor. ^[VGH Baden-Württemberg, 9 S 1408/26 – Index: rspr-bw – Dokument ID: Verwaltungsgerichtshof-Baden-W-rttemberg_2026-08-24_9-S-1408-26 – textFragment: 'das Gesetz in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein behördliches Handeln „ohne schuldhaftes Zögern" verlangt' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Beschwerde erfolgreich; Veröffentlichung vorläufig untersagt.

4. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.08.2026 – 12 S 1824/26 (Abschiebung/Folgeantrag)

  • Sachverhalt: Einem afghanischen Staatsangehörigen drohte nach Widerruf des nationalen Abschiebungsverbots die Abschiebung; das Bundesamt hatte eine Anhörung zum Folgeantrag angekündigt, sie aber aus Software-Gründen abgebrochen, ohne den Betroffenen eindeutig zu informieren.
  • Wesentliche Aussagen: Der Grundsatz der Nichtzurückweisung ist in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens zu prüfen (EuGH, C-156/23 – Ararat); aus Art. 41 GRCh folgt: Nach angekündigter persönlicher Anhörung darf eine negative Zulässigkeitsentscheidung (Art. 55 Abs. 4 VO (EU) 2024/1348) nur bei rechtzeitiger Information zur schriftlichen Ergänzung ergehen; fehlende Dokumentation begründet einen Anspruch auf Verfahrensduldung. ^[VGH Baden-Württemberg, 12 S 1824/26 – Index: rspr-bw – Dokument ID: Verwaltungsgerichtshof-Baden-W-rttemberg_2026-08-24_12-S-1824-26 – textFragment: 'dass eine negative Entscheidung zur Zulässigkeit des Antrags ohne eine solche Anhörung in Anwendung von Art. 55 Abs. 4 VO (EU) 2024/1348 nur dann ergeht, wenn der Schutzsuchende so rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass er den Vortrag [… ⚠ ID nicht verifiziert] noch schriftlich ergänzen kann']
  • Ergebnis: Beschwerde erfolgreich; Abschiebung bis 24.09.2026 ausgesetzt.

5. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2026 – OVG 7 S 9/26 (Windpark-Genehmigung/Artenschutz)

  • Sachverhalt: Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für elf Windenergieanlagen (u.a. Entfernung eines Mäusebussard-Horstbaums, Schutz von Seeadler und Fledermäusen, Waldumwandlung).
  • Wesentliche Aussagen: § 45b Abs. 8 BNatSchG gilt nur für den Betrieb, nicht für die Errichtung von WEA – die Horstbaum-Entfernung beurteilt sich nach § 45 Abs. 7 BNatSchG; die phänologiebedingte Abschaltung (§ 45b Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) ist eine wirksame Schutzmaßnahme zugunsten des Seeadlers; das Gesetz verlangt keine Risikominimierung auf "Nullrisiko"; keine Pflicht zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, wenn erhebliche Beeinträchtigungen offensichtlich ausgeschlossen sind. ^[OVG Berlin-Brandenburg, OVG 7 S 9/26 – Index: rspr-be – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-Berlin-Brandenburg_2026-08-24_OVG-7-S-9-26 – textFragment: 'Die phänologiebedingte Abschaltung von Windenergieanlagen gemäß § 45b Abs. 3 Nr. 2, 2. Hs. i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG kann eine wirksame Schutzmaßnahme zugunsten des Seeadlers sein' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Antrag abgelehnt (82.000-Zeichen-Entscheidung mit ausführlicher artenschutzrechtlicher Dogmatik).

Weitere Obergerichts-Entscheidungen im Überblick

Datum Gericht / Az. Sachverhalt (kurz) Wesentliche Aussagen (kurz) Ergebnis
24.08. OVG NRW, 1 E 595/26 Streitwert bei Klage auf Aufhebung eines Übergangsbeihilfe-Bescheids (0 €) Kein § 52 Abs. 3 GKG; Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG ^[OVG NRW, 1 E 595/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-24_1-E-595-26 – textFragment: 'ist ein Streitwert von 5.000,00 Euro anzunehmen, wenn der Sach- und Streitstand' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde unbegründet; 5.000 €
24.08. OVG NRW, 7 A 855/25 Löschung einer Zuwegungsbaulast (Baulast Nr. 1388) Löschung nur bei Nichtigkeit nach § 44 VwVfG NRW; kein Klarheitsverstoß; Verzichtsvoraussetzungen (§ 85 Abs. 3 S. 2 BauO NRW) nicht dargelegt ^[OVG NRW, 7 A 855/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-24_7-A-855-25 – textFragment: 'dass die Eintragung gemessen an § 44 VwVfG NRW von Anfang an nichtig war oder nachträglich nichtig geworden ist' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
24.08. OVG NRW, 6 A 392/25 Täuschungsversuch: Smartphone mit geöffneter Textdatei in Polizeiklausur; Ausschluss von der Wiederholung Mitführen eines eingeschalteten, verwendeten Smartphones ist besonders schwerer Fall (§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StudO-BA); Sanktion verhältnismäßig (Art. 12 Abs. 1 GG); statthaft ist Anfechtungsklage ^[OVG NRW, 6 A 392/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-24_6-A-392-25 – textFragment: 'jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Smartphone angeschaltet ist und vom Prüfungsteilnehmer während der Prüfung verwendet wird, muss [… ⚠ ID nicht verifiziert] von einem besonders schweren Fall ordnungswidrigen Verhaltens ausgegangen werden'] Berufung des Landes erfolgreich; Klage abgewiesen
25.08. OVG NRW, 7 B 1264/25 Nachbarin gegen Baugenehmigung für Unterflurparker Vorrang der Vollziehbarkeit (§ 212a BauGB); nur kurzzeitiges Hochfahren der Hebebühne zu erwarten ^[OVG NRW, 7 B 1264/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-25_7-B-1264-25 – textFragment: 'Dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Vorrang der Vollziehbarkeit einer erteilten Baugenehmigung' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde erfolglos
25.08. OVG NRW, 6 A 3267/25 Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung trotz laufendem Zurruhesetzungsverfahren Anspruch wird durch Zurruhesetzungsverfahren nicht generell suspendiert; Suchpflicht ist Bringschuld des Dienstherrn; Optionen: § 39 BeamtStG oder sofortige Vollziehung ^[OVG NRW, 6 A 3267/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-25_6-A-3267-25 – textFragment: 'Die Pflicht zur amtsangemessenen Beschäftigung wird entgegen der Auffassung des beklagten Landes durch ein laufendes Zurruhesetzungsverfahren vielmehr nicht generell suspendiert' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
25.08. OVG NRW, 19 B 713/26 Vorläufige Aufnahme Realschule Jg. 5 nach Kapazitätsreduzierung (116 auf 108) Kein Vorrang des "Aufdeckers"; Reihenfolge nach Warteliste; keine "Gleichheit im Unrecht" ^[OVG NRW, 19 B 713/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-25_19-B-713-26 – textFragment: 'besteht kein vorrangiger Aufnahmeanspruch desjenigen Rechtsbehelfsführers, der den konkreten Fehler' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde erfolglos
26.08. OVG NRW, 7 B 571/26.NE Außervollzugsetzung Bebauungsplan Nr. 12b (Stellplätze, Starkregenschutz, Klima) § 47 Abs. 6 VwGO: strengere Anforderungen; bloße Anwendung eines B-Plans ist kein schwerer Nachteil; keine offensichtliche Unwirksamkeit ^[OVG NRW, 7 B 571/26.NE – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-26_7-B-571-26.NE – textFragment: 'Die bloße Anwendung eines Bebauungsplans stellt für sich genommen keinen schweren Nachteil dar' ⚠ ID nicht verifiziert] Antrag erfolglos
26.08. OVG NRW, 6 B 635/26 Amtsärztliche Untersuchung zur Dienstunfähigkeit (Alkoholvorfälle, Einschlafen) Hinreichender Untersuchungsanlass nach "Art und Häufigkeit" der Vorfälle; keine Pflicht zu zeitnahen schriftlichen Vermerken ^[OVG NRW, 6 B 635/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-26_6-B-635-26 – textFragment: 'vielmehr unter Verweis auf „Art und Häufigkeit" der Vorfälle von einem hinreichenden Untersuchungsanlass ausgegangen' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde erfolglos
26.08. OVG NRW, 10 A 91/26 Bauplanungsrechtlicher Vorbescheid zur Wohnnutzung im Außenbereich (§ 35 BauGB) Splittersiedlungsgefahr; Ablehnung der Beweisanträge prozessrechtlich gestützt; rechtliche Wertungen dem Gericht vorbehalten ^[OVG NRW, 10 A 91/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-26_10-A-91-26 – textFragment: 'Denn rechtliche Wertungen sind dem Gericht vorbehalten' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
27.08. OVG NRW, 6 A 1112/22.A Asyl: Familienasyl nach Einbürgerung der Ehefrau entfallen; eigene Konversion Familienasyl (§ 26 AsylG a.F.) entfällt mit Einbürgerung der Stammberechtigten; Zurückverweisung zur Prüfung des individuellen Verfolgungsschicksals (§ 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AsylG) ^[OVG NRW, 6 A 1112/22.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-27_6-A-1112-22.A – textFragment: 'kommt jedenfalls wegen der inzwischen erfolgten Einbürgerung der (damaligen) Ehefrau des Klägers nicht mehr in Betracht' ⚠ ID nicht verifiziert] Aufhebung und Zurückverweisung
27.08. OVG NRW, 6 A 1894/24 Konkurrentenklage gegen Ernennung (Delegation auf Hauptausschuss) Delegation nach § 60 Abs. 2 GO NRW wirksam; isolierte Anfechtung ohne Verpflichtungsantrag: kein Rechtsschutzbedürfnis ^[OVG NRW, 6 A 1894/24 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-27_6-A-1894-24 – textFragment: 'Für die reine Aufhebung des der eigenen Begünstigung entgegenstehenden Verwaltungsakts (etwa des Ablehnungsbescheids oder der Begünstigung eines Dritten) fehlt in aller Regel das Rechtsschutzbedürfnis' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
28.08. OVG NRW, 10 B 817/26 Zwangsgeld 10.000 € und Androhung 15.000 € (gewerbliche Nutzung trotz Nutzungsuntersagung) Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG NRW entbehrlich; "mitgezogene Nutzung" macht gewerbliche Tätigkeit nicht zur Landwirtschaft ^[OVG NRW, 10 B 817/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-28_10-B-817-26 – textFragment: 'Sie sind vielmehr trotz ihrer gewerblichen Einstufung (lediglich) gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich privilegiert' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde zurückgewiesen
25.08. VGH München, 8 CS 26.1216 Entzug der Zutrittsberechtigung Flughafen München (0,82 mg/l Atemalkohol) Anhörungsmangel geheilt (Art. 45 BayVwVfG); objektivierbare Anhaltspunkte genügen (§ 7 Abs. 2 LuftSiZÜV); kein Verwertungsverbot früherer Abmahnungen ^[VGH München, 8 CS 26.1216 – Index: rspr-by – Dokument ID: VGH-M-nchen_2026-08-25_8-CS-26.1216 – textFragment: 'Ausreichend ist das Vorliegen objektivierbarer, für die Zuverlässigkeitsprüfung grundsätzlich relevanter tatsächlicher Anhaltspunkte' ⚠ ID nicht verifiziert] Beschwerde erfolglos
25.08. VGH München, 1 ZB 25.482 Bienenhaus (4,1 m² auf 9,64 m²-Plattform) im Biotop/LSG "Priental"; Beseitigungsanordnung Kein "Dienen" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (objektive Funktion; vernünftiger Landwirt); Biotopbeeinträchtigung (§ 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB) ^[VGH München, 1 ZB 25.482 – Index: rspr-by – Dokument ID: VGH-M-nchen_2026-08-25_1-ZB-25.482 – textFragment: 'ob ein vernünftiger Landwirt [… ⚠ ID nicht verifiziert] das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde'] Zulassung abgelehnt
24.08. OVG Berlin-Brandenburg, OVG 7 N 6/26 u. OVG 11 N 62/24 Erlöschen der BImSchG-Genehmigung einer Schweinezuchtanlage (Nichtbetrieb, § 18 BImSchG) Mehrere tragende Gründe: jeder muss erschüttert werden; "wichtiger Grund" (§ 18 Abs. 3) erfordert substantiierte Glaubhaftmachung; Nebenbestimmungen zur künftigen Gesetzeskonformität im Verlängerungsverfahren rechtswidrig ^[OVG Berlin-Brandenburg, OVG 7 N 6/26 u. OVG 11 N 62/24 – Index: rspr-be – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-Berlin-Brandenburg_2026-08-24_OVG-7-N-6-26-OVG-11-N-62-24 – textFragment: 'Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 14. Mai 2024 wird abgelehnt' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
25.08. OVG Berlin-Brandenburg, OVG 10 N 30/23 Zurruhesetzung schwerbehinderter Hauptsachbearbeiterin (A 11) wegen Dienstunfähigkeit Untersuchungsanordnung und Zurruhesetzung sind getrennte Entscheidungen (§ 178 Abs. 2 SGB IX); Gutachten trotz formellen Mangels verwertbar; erhöhte Suchpflicht verlangt keinen unnötigen Arbeitsplatz ^[OVG Berlin-Brandenburg, OVG 10 N 30/23 – Index: rspr-be – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-Berlin-Brandenburg_2026-08-25_OVG-10-N-30-23 – textFragment: 'Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. März 2023 wird abgelehnt' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
24.08. OVG Schleswig-Holstein, 6 LA 143/24 Straßenausbaubeitrag (718,87 €) für Gehweg-Erneuerung (Apmannsweg) Erneuerung ist qualitativ, nicht quantitativ von Instandsetzung abzugrenzen; Abstandsflächen nicht von beitragspflichtiger Fläche abzuziehen ^[OVG Schleswig-Holstein, 6 LA 143/24 – Index: rspr-sch – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-f-r-das-Land-Schleswig-Holstein_2026-08-24_6-LA-143-24 – textFragment: 'Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 9. Kammer - vom 22. März 2021 wird abgelehnt' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung abgelehnt
24.08. OVG Saarland, 1 A 8/25 Verwendungszulage für Wahrnehmung eines A-13-Amtes bei Statusamt A 12 (2010–2012) "Höherwertiges Amt" statusrechtlich; Übertragung erfordert Organisationsakt der Dienstpostenzuweisung, bloßes "Hineinwachsen" genügt nicht; gebündelte Bewertung A 12/A 13 kein höherwertiger Dienstposten ^[OVG Saarland, 1 A 8/25 – Index: rspr-saa – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-des-Saarlandes_2026-08-24_1-A-8-25 – textFragment: 'Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. Dezember 2024 – 2 K 299/23 – wird zurückgewiesen' ⚠ ID nicht verifiziert] Zulassung zurückgewiesen
24.08. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 4 LZ 409/26 OVG Asyl-Zulassungsverfahren gegen "Scheinurteil" (fehlende qualifizierte Signatur) Rechtsmittel gegen Scheinurteil zulässig; nach Nachsignierung Erledigung; Gerichtskosten nach § 21 GKG nicht zu erheben ^[OVG Mecklenburg-Vorpommern, 4 LZ 409/26 OVG – Index: rspr-mv – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-f-r-das-Land-Mecklenburg-Vorpommern_2026-08-24_4-LZ-409-26-OVG – textFragment: 'Das Zulassungsverfahren wird eingestellt' ⚠ ID nicht verifiziert] Verfahren eingestellt; Kosten Beklagte

IV. Verwaltungsgerichtsbarkeit – erstinstanzlich (6 Entscheidungen)

Datum Gericht / Az. Sachverhalt (kurz) Wesentliche Aussagen (kurz) Ergebnis
24.08. VG Minden, 15 L 1008/26.A Abschiebungsandrohung (Angola) nach Ablehnung als offensichtlich unbegründet; Kindeswohl, Gesundheitszustand, mögliche EU-Bürgerschaft Ernstliche Zweifel i.S.d. § 36 Abs. 3 AsylG; Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG) ernstlich in Betracht kommend ^[VG Minden, 15 L 1008/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-Minden_2026-08-24_15-L-1008-26.A – textFragment: 'dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG ernstlich in Betracht kommen' ⚠ ID nicht verifiziert] Antrag erfolgreich; aufschiebende Wirkung angeordnet
24.08. VG Köln, 20 L 1312/26 Sicherstellung eines Harley-Davidson-Motorrads nach Vereinsverbot "Hells Angels MC E." (§ 10 VereinsG) Kein konkreter Straftatnachweis nötig; objektive Anhaltspunkte (Patch, Schlüsselanhänger "81", Vereinsanwärter-Status) genügen ^[VG Köln, 20 L 1312/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-K-ln_2026-08-24_20-L-1312-26 – textFragment: 'Es reicht vielmehr aus, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte und nach der erkennbaren Außenwahrnehmung des Vereins davon auszugehen ist, dass der Gegenstand zur Förderung der Bestrebungen bestimmt ist' ⚠ ID nicht verifiziert] Anträge abgelehnt
25.08. VG Düsseldorf, 29 K 6003/25 Verwaltungsgebühr 170,20 € für Trinkwasser-Brunnenkontrolle (zwei Fachkräfte) Anhörungsmangel durch Nachholung geheilt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG NRW); Personaleinsatz im Organisationsermessen; kein Verstoß gegen Kostendeckungsprinzip ^[VG Düsseldorf, 29 K 6003/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-D-sseldorf_2026-08-25_29-K-6003-25 – textFragment: 'Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens sind nicht geeignet, diese Anforderungen zu erfüllen' ⚠ ID nicht verifiziert] Klage abgewiesen
26.08. VG Gera, 3 E 1400/26 Ge Dauerauflagenbescheid für Fußball-Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena (u.a. Block-N-Beschränkung auf 800) Formeller Verwaltungsakt nach § 80 Abs. 5 VwGO angreifbar; Anhörung fehlerhaft; Kapazitätsbeschränkung ermessensfehlerhaft (kein milderes Mittel geprüft); Stattgabe nur mit 90-%-Maßgabe ^[VG Gera, 3 E 1400/26 Ge – Index: rspr-th – Dokument ID: VG-Gera_2026-08-26_3-E-1400-26-Ge – textFragment: 'stellt sich eine gefahrenreduzierende Verlegung der „aktiven Fanszene" [… ⚠ ID nicht verifiziert] als milderes Mittel dar'] Teilweise erfolgreich (Auflagen teils außer Vollzug)
26.08. VG Schleswig-Holstein, 7 B 57/26 Besitz-/Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen (§ 41 WaffG) nach Aufbewahrungsverstößen Unzuverlässigkeit auch bei erlaubnisfreien Waffen; hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt; Gefahrenabwägung zulasten des Antragstellers ^[VG Schleswig-Holstein, 7 B 57/26 – Index: rspr-sch – Dokument ID: Schleswig-Holsteinisches-Verwaltungsgericht_2026-08-26_7-B-57-26 – textFragment: 'Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt' ⚠ ID nicht verifiziert] Antrag abgelehnt
27.08. VG Regensburg, RN 5 E 26.1876 Gaststättenerlaubnis; Genehmigungsfiktion (§ 6a GewO, Art. 42a BayVwVfG) nach 3-Monatsfrist Vorläufige Erlaubnis (§ 11 GastG) entscheidet nicht über den Hauptantrag; Fiktion am 03.01.2026 eingetreten; Ablehnung geht ins Leere, keine Umdeutung in Rücknahme/Widerruf ^[VG Regensburg, RN 5 E 26.1876 – Index: rspr-by – Dokument ID: VG-Regensburg_2026-08-27_RN-5-E-26.1876 – textFragment: 'In der Ablehnung des Antrags kann keine Rücknahme und auch kein Widerruf der Fiktionsgenehmigung gesehen werden' ⚠ ID nicht verifiziert] Antrag erfolgreich; Erlaubnis gilt als erteilt

V. Sozialgerichtsbarkeit

Hessisches LSG, Beschluss vom 24.08.2026 – L 4 SO 147/26 B ER (einstweilige Anordnung, § 86b Abs. 2 SGG)

  • Sachverhalt: Sozialhilfeträger wandte sich gegen seine einstweilige Verpflichtung zur Übernahme ambulanter Pflegekosten (14.370,24 €/Monat, Pflegegrad V) und verwies auf den Vorrang der Eingliederungshilfe.
  • Wesentliche Aussagen: Der Vorrang der Eingliederungshilfe (§ 103 Abs. 2 SGB IX) setzt nach dem eindeutigen Wortlaut ("werden erbracht") tatsächlich erbrachte Leistungen voraus – ein bloßer Anspruch genügt nicht. Da keine EGH-Leistungen erbracht wurden (Ablehnung bestandskräftig), sind die Leistungen als Hilfen zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII vom Sozialhilfeträger zu erbringen. ^[Hessisches LSG, L 4 SO 147/26 B ER – Index: rspr-he – Dokument ID: Hessisches-Landessozialgericht_2026-08-24_L-4-SO-147-26-B-ER – textFragment: 'Es kommt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut auf den tatsächlichen Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe ("werden erbracht") an; der bloße Anspruch reicht nach einhelliger Ansicht in der Literatur nicht aus' ⚠ ID nicht verifiziert]
  • Ergebnis: Beschwerde zurückgewiesen.

Schwerpunkte der Woche (Kernaussagen)

  1. BGH (Zivilsenat): Fortführung der Diesel-Rechtsprechung – Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV; kein "großer" Schadensersatz.
  2. Bekenntnisschulen (OVG NRW, 19 B 830/26): Ausdrückliche Abkehr vom Vorrang konfessionsgebundener Kinder; strikter Aufnahmeanspruch nach Wohnungsnähe/Kapazität.
  3. Organhaftung (OLG München): § 650m Abs. 2 BGB als Schutzgesetz begründet persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträgerin.
  4. Rüstungskontrolle (OVG NRW, 4 B 292/25): Kein subjektives Recht auf Einsatzbeschränkungen bei Waffenexporten; weiter exekutiver Spielraum.
  5. Windenergie (OVG Berlin-Brandenburg): § 45b BNatSchG nur für den Betrieb von WEA; Abschaltzeiten als wirksame Seeadler-Schutzmaßnahme.
  6. Asyl-/Aufenthaltsrecht: Stärkung der Verfahrensrechte (VGH BW: Verfahrensduldung bei nicht dokumentierter Anhörung; OVG NRW: Zurückverweisung zur Prüfung des individuellen Verfolgungsschicksals).

Hinweis zur Datenlage: Für die Bundesgerichte BGH-Strafsenate, EuGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BPatG, BSozG und BArbG waren im Zeitraum 24.–30.08.2026 in den durchsuchten Datenbanken keine Entscheidungen auffindbar – dies kann an lückenhafter Indexierung liegen, nicht zwingend an fehlenden Veröffentlichungen. Die vollständige Detailübersicht (inkl. aller Randnummernbelege) liegt als Vault-Datei vor.

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