Unternehmensnachrichten
Rechtsprechungsübersicht KW 34/2026: Bundesgerichte still, Länder aktiv
Unsere Übersicht zur Kalenderwoche 34 (17.-23.08.2026) zeigt ein ungewöhnliches Bild: Keine Entscheidungen der Bundesgerichte. Stattdessen dominieren Landesgerichte, insbesondere das OVG NRW, mit...
Rechtsprechungsübersicht – Kalenderwoche 34 (17.08.–23.08.2026)
Recherchezeitraum: Montag, 17.08.2026 bis Sonntag, 23.08.2026 (letzte vollständige Woche vor dem 25.08.2026)
Wichtiger Befund vorab: In den Datenbanken der Bundesgerichte (BGH Zivil-/Strafsenate, EuGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BPatG, BSG, BAG) sind für diesen Zeitraum keine Entscheidungen verzeichnet. Sämtliche 25 Treffer stammen aus den Landesgerichts-Datenbanken, mit deutlichem Schwerpunkt auf dem OVG NRW (14 Entscheidungen). Auffällig ist der hohe Anteil von Eilverfahren (insb. Schul- und Asylrecht).
Überblickstabelle
| Datum | Gericht | Az. | Rechtsgebiet | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 21.08.2026 | OVG NRW (1. Senat) | 1 A 765/26.A | Asylrecht | Berufungszulassung abgelehnt |
| 20.08.2026 | OVG NRW (5. Senat) | 5 E 385/26 | Verwaltungsprozessrecht (Beiladung) | Beschwerde erfolglos |
| 20.08.2026 | OVG NRW (1. Senat) | 1 B 1013/26 | Beamtenrecht (Auslandsverwendung) | Beschwerde erfolglos |
| 20.08.2026 | OVG NRW (19. Senat) | 19 B 857/26 | Schulrecht (Gesamtschulaufnahme) | Beschwerde begründet – vorläufige Aufnahme |
| 20.08.2026 | OVG NRW (5. Senat) | 5 B 518/26 u. 5 E 353/26 | Gefahrenabwehr (Hundeverwertung) | Beschwerden erfolglos |
| 20.08.2026 | OVG NRW (10. Senat) | 10 A 26/25 | Bau-/Ordnungsrecht (Außenbereich) | Zulassung abgelehnt |
| 20.08.2026 | OVG NRW (10. Senat) | 10 A 238/25 | Bauplanungsrecht (Bauvorbescheid) | Zulassung abgelehnt |
| 19.08.2026 | OVG NRW (6. Senat) | 6 B 499/26 | Beamtenrecht (Dienstfähigkeit) | Beschwerde zurückgewiesen |
| 19.08.2026 | OVG NRW (6. Senat) | 6 B 836/26 | Beamtenrecht (Ruhestand) | Beschwerde zurückgewiesen |
| 18.08.2026 | OVG NRW (10. Senat) | 10 A 1143/24 | Bau-/Ordnungsrecht (Außenbereich) | Zulassung abgelehnt |
| 17.08.2026 | OVG NRW (19. Senat) | 19 B 732/26 | Schulrecht (Entlassung) | Beschwerde zurückgewiesen |
| 17.08.2026 | OVG NRW (19. Senat) | 19 B 865/26 | Schulrecht (Härtefallaufnahme) | Beschwerde unbegründet |
| 17.08.2026 | OVG NRW (9. Senat) | 9 A 1005/25 | Tierschutz/Gebührenrecht | Zulassung abgelehnt |
| 17.08.2026 | OVG NRW (9. Senat) | 9 B 748/25 | Kommunalabgaben (Eilrechtsschutz) | Beschwerde zurückgewiesen |
| 19.08.2026 | VG Düsseldorf (13. K) | 13 L 2334/26.A | Asylrecht (Griechenland) | Aufschiebende Wirkung angeordnet |
| 17.08.2026 | VG Düsseldorf (13. K) | 13 L 2100/26.A | Asylrecht (Griechenland) | Aufschiebende Wirkung angeordnet |
| 18.08.2026 | VG Düsseldorf (29. K) | 29 K 9861/24 | Schornsteinfegerrecht (Rechtsweg) | Verweisung an das AG |
| 19.08.2026 | AG Grevenbroich (FamG) | 21 F 15/24 | Kindesunterhalt | Teilweise stattgegeben |
| 20.08.2026 | LG Stuttgart (7. ZK) | 7 O 248/24 | ZPO (Terminsverlegung) | Antrag zurückgewiesen |
| 17.08.2026 | LG Stuttgart (7. ZK) | 7 O 138/26 | PKH/Staatshaftung | PKH versagt |
| 17.08.2026 | VGH Baden-Württemberg | 10 S 2058/25 | Bodenschutzrecht (PFAS) | Beschwerde zurückgewiesen |
| 19.08.2026 | VG Wiesbaden (2. K) | 2 K 1205/21.WI | Polizei-/Kostenrecht (A49) | Klage abgewiesen |
| 19.08.2026 | VG Wiesbaden (2. K) | 2 K 1092/21.WI | Polizei-/Kostenrecht (A49) | Klage abgewiesen |
| 18.08.2026 | LG Berlin II (27. ZK) | 27 O 298/26 eV | Äußerungsrecht | Einstweilige Verfügung erlassen |
| 18.08.2026 | BayObLG | 206 StRR 179/26 | Strafprozessrecht | Anhörungsrüge verworfen |
Detailanalyse nach Gerichten
Oberverwaltungsgericht NRW
1. Beschluss v. 21.08.2026 – 1 A 765/26.A (Asylrecht)
- Sachverhalt: Das VG wies die Asylklage ab; der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung und rügte als einzigen Zulassungsgrund eine Gehörsverletzung (fehlende Befragung in der mündlichen Verhandlung, Nichtberücksichtigung seines Vorbringens, fehlerhafter Verweis auf eine inländische Fluchtalternative).
- Wesentliche Aussagen: Eine Gehörsrüge kann keine bloß fehlerhafte Sachverhaltswürdigung ersetzen; aus dem Schweigen der Entscheidungsgründe allein folgt keine Nichtberücksichtigung^[OVG NRW, Beschl. v. 21.08.2026 – 1 A 765/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-21_1-A-765-26.A – textFragment: 'Aus einem Schweigen der Entscheidungsgründe zu Einzelheiten des Prozessstoffs allein kann deshalb noch nicht der Schluss gezogen werden' ⚠ ID nicht verifiziert]. Der übergangene Vortrag müsste entscheidungserheblich sein. Da das VG das Urteil selbstständig tragend auf Wahrunterstellung gestützt hatte, schlug die Rüge fehl. Zulassungsantrag abgelehnt.^[OVG NRW, Beschl. v. 21.08.2026 – 1 A 765/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-21_1-A-765-26.A – textFragment: 'Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]
2. Beschluss v. 20.08.2026 – 5 E 385/26 (Beiladung)
- Sachverhalt: Der Kläger beantragte die Beiladung einer angeblichen Hunde-Eigentümerin; das VG lehnte ab, dagegen die Beschwerde.
- Wesentliche Aussagen: Die Beiladung nach § 65 VwGO dient nicht der Stärkung der Verfahrensposition eines Hauptbeteiligten, sondern dem Schutz des Beizuladenden und der Prozessökonomie; ein subjektives Recht auf fehlerfreie Anwendung besteht nicht. Der Kläger war durch die Ablehnung nicht materiell beschwert. Beschwerde erfolglos.^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 5 E 385/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_5-E-385-26 – textFragment: 'Die Beiladung nach § 65 VwGO [... ⚠ ID nicht verifiziert] hat nicht den Zweck, die Verfahrensposition eines der Hauptbeteiligten zu stärken.']
3. Beschluss v. 20.08.2026 – 1 B 1013/26 (Beamtenrecht)
- Sachverhalt: Ein Bundesbeamter begehrte die vorläufige Verlängerung seiner Auslandsverwendung in Großbritannien, um seiner Tochter den Schulabschluss an der englischen Schule zu ermöglichen (drohende Rückstufung von Klasse 10 nach 9).
- Wesentliche Aussagen: Die Fürsorgepflicht (§ 78 BBG) lässt eine Verlängerung aus zwingenden persönlichen Gründen zu, doch war eine Ermessensreduzierung auf Null nicht glaubhaft gemacht; § 12 Abs. 3 BUKG (Jahrgangsstufe 12) ist weder einschlägig noch analog anwendbar, und die behauptete Rückstufung war nicht belegt. Beschwerde erfolglos.^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 1 B 1013/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_1-B-1013-26 – textFragment: 'Die Beschwerde [... ⚠ ID nicht verifiziert] hat keinen Erfolg.']
4. Beschluss v. 20.08.2026 – 19 B 857/26 (Schulaufnahme)
- Sachverhalt: Die Aufnahme in Klasse 5 einer Gesamtschule wurde wegen erschöpfter Kapazität abgelehnt; der Schulleiter hatte die Klassenstärke wegen angeblich 15 Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf 27 reduziert (135 statt 145 Plätze).
- Wesentliche Aussagen: Die Reduzierungsentscheidung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW war ermessensfehlerhaft, weil sie auf unvollständiger Tatsachengrundlage beruhte: Zum Entscheidungszeitpunkt (04.02.2026) lagen noch keine mindestens zehn verbindlichen Anmeldungen vor^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 19 B 857/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_19-B-857-26 – textFragment: 'Denn der Senat kann [... ⚠ ID nicht verifiziert] nicht feststellen, dass der Schulleiter seine Reduzierungsentscheidung zu einem Zeitpunkt getroffen hat']. Die Inklusionsrunde bewirkt keine verbindliche Zuweisung. Beschwerde begründet; vorläufige Aufnahme angeordnet (freie Plätze vorrangig an Rechtsmittelführer).
5. Beschluss v. 20.08.2026 – 5 B 518/26 u. 5 E 353/26 (Hunderecht/PKH)
- Sachverhalt: Der Halter wandte sich gegen die Verwertungsanordnung für seinen sichergestellten Hund wegen unverhältnismäßig hoher Verwahrungskosten; das VG lehnte PKH und Eilantrag ab.
- Wesentliche Aussagen: PKH ist bei offenem Ausgang zu bewilligen, nicht aber hier: Die Verwertung ist wegen unverhältnismäßig hoher Verwahrungskosten (§ 15 LHundG NRW i.V.m. OBG/PolG NRW) rechtmäßig; keine Pflicht zur Abgabe an eine Pflegestelle, keine Herausgabe nach § 46 Abs. 1 PolG NRW. Beide Beschwerden erfolglos.^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 5 B 518/26 u. 5 E 353/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_5-B-518-26-und-5-E-353-26 – textFragment: 'Prozesskostenhilfe ist daher immer schon dann zu bewilligen, wenn die Abschätzung der Erfolgsaussicht [... ⚠ ID nicht verifiziert] zugunsten der Rechtsverfolgung ausfallen würde.']
6. Beschluss v. 17.08.2026 – 19 B 865/26 (Schulrecht/Härtefall)
- Sachverhalt: Ablehnung der Aufnahme in Klasse 5 einer Gesamtschule nach Kapazitätsreduzierung wegen 13 Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; die Antragstellerin rügte zudem eine zu Unrecht erfolgte Härtefallaufnahme eines anderen Kindes.
- Wesentliche Aussagen: Die Reduzierung war hier rechtmäßig (fehlerfreie Ermessensausübung). Rechtsprechungswandel: Der Härtefallbegriff (§ 1 Abs. 2 Satz 1 APO-S I) ist restriktiv auszulegen – ganztägiger Betreuungsbedarf, Getrenntleben der Eltern oder weiterer Schulweg begründen für sich genommen regelmäßig keinen Härtefall (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung)^[OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2026 – 19 B 865/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-17_19-B-865-26 – textFragment: 'Ganztägiger Betreuungsbedarf [... ⚠ ID nicht verifiziert] oder ein weiterer Schulweg begründen für sich genommen jedenfalls regelmäßig nicht die Annahme eines Härtefalls']. Die Härtefallaufnahme des anderen Kindes (schwere Stoffwechselerkrankung, GdB 80) war rechtmäßig. Beschwerde unbegründet.
7. Beschluss v. 20.08.2026 – 10 A 26/25 (Bauordnungsrecht)
- Sachverhalt: Ordnungsverfügung gegen Nutzung und Beseitigung eines Hundezwingers sowie einer Hütte im Außenbereich eines Naturschutzgebiets.
- Wesentliche Aussagen: Keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (einheitliche Anlage mit Gartengeräte-Abstellraum); Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 7 BauGB selbstständig tragend; auf die NSG-Befreiung kam es nicht an. Zulassungsantrag abgelehnt.^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 10 A 26/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_10-A-26-25 – textFragment: 'Der zulässige Antrag ist unbegründet.' ⚠ ID nicht verifiziert]
8. Beschluss v. 19.08.2026 – 6 B 499/26 (Dienstfähigkeit)
- Sachverhalt: Ein Beamter wandte sich im Eilverfahren gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Dienstfähigkeit.
- Wesentliche Aussagen: Die Untersuchungsanordnung kann auch auf § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG gestützt werden (keine Sperrwirkung des Satzes 2); gut 600 Fehltage seit 2023 rechtfertigen die Anordnung. Offengelassen wurde, ob bei Satz 2 zeitraumbezogen zu rechnen ist – Sinn und Zweck sprechen gewichtig dafür. Beschwerde zurückgewiesen.^[OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2026 – 6 B 499/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-19_6-B-499-26 – textFragment: 'Die Beschwerde hat keinen Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]
9. Beschluss v. 19.08.2026 – 6 B 836/26 (Ruhestand)
- Sachverhalt: Ablehnung des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts mangels dienstlichen Interesses; die Vorgesetzten hatten das Interesse bejaht.
- Wesentliche Aussagen: Seit 2013 muss das Hinausschieben positiv im dienstlichen Interesse liegen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW); befürwortende Vorgesetzten-Stellungnahmen genügen nicht, maßgeblich sind weiter greifende organisatorische und personalwirtschaftliche Erwägungen. Beschwerde zurückgewiesen.^[OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2026 – 6 B 836/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-19_6-B-836-26 – textFragment: 'Die Beschwerde hat keinen Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]
10. Beschluss v. 18.08.2026 – 10 A 1143/24 (Außenbereich)
- Sachverhalt: Zwei Ordnungsverfügungen untersagten die Nutzung mehrerer Anlagen (Regalanlage, Carport, Gewächshaus, Gartenhäuser, Schotterfläche) im Außenbereich.
- Wesentliche Aussagen: Keine Verfahrensfreiheit (§ 62 BauO NRW), kein Ortsteil i.S.d. § 34 BauGB (trennende Straßenwirkung, bandartige Bebauung); als sonstige Vorhaben beeinträchtigen die Anlagen öffentliche Belange, insb. Splittersiedlungsgefahr (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Zulassungsantrag abgelehnt.^[OVG NRW, Beschl. v. 18.08.2026 – 10 A 1143/24 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-18_10-A-1143-24 – textFragment: 'Der zulässige Antrag ist unbegründet.' ⚠ ID nicht verifiziert]
11. Beschluss v. 17.08.2026 – 19 B 732/26 (Schulentlassung)
- Sachverhalt: Nach einer tätlichen Auseinandersetzung (gemeinsame Misshandlung eines Mitschülers, Schläge und Schlagstock-Einsatz) wurde ein Schüler von der Schule entlassen; er begehrte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
- Wesentliche Aussagen: Die Entlassung ist rechtmäßig und verhältnismäßig; § 53 Abs. 8 SchulG NRW begrenzt den Kreis der Vertrauenspersonen (Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal – § 14 VwVfG NRW unanwendbar); Art. 103 GG gilt nicht für das Verwaltungsverfahren; eine „konkrete Wiederholungsgefahr" ist nicht erforderlich – ein singuläres Ereignis hoher Intensität genügt. Beschwerde zurückgewiesen.^[OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2026 – 19 B 732/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-17_19-B-732-26 – textFragment: 'Die nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]
12. Beschluss v. 17.08.2026 – 9 A 1005/25 (Tierschutzgebühren)
- Sachverhalt: Klage gegen einen Gebührenbescheid für eine tierschutzrechtliche Anordnung nach einer Haltungskontrolle.
- Wesentliche Aussagen: Kein Zulassungsgrund dargelegt; die Wirksamkeit mündlicher Maßnahmen wird durch unterbliebene schriftliche Bestätigung (§ 37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG NRW) nicht berührt; mangels Bestandskraftangriffs keine Prüfung der Amtshandlung. Zulassungsantrag abgelehnt.^[OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2026 – 9 A 1005/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-17_9-A-1005-25 – textFragment: 'Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.' ⚠ ID nicht verifiziert]
13. Beschluss v. 17.08.2026 – 9 B 748/25 (Niederschlagswassergebühr)
- Sachverhalt: Nach Absage von Besichtigungsterminen kündigte die Stadt die Überprüfung der Gebührenminderung notfalls ohne Anwesenheit an; die Antragsteller sahen darin eine Drohung und beantragten ein Betretungsverbot; nach einseitiger Erledigungserklärung nur noch Erledigungsfeststellung.
- Wesentliche Aussagen: Der Ablauf des Besichtigungstermins erledigte die Hauptsache nicht; der Erklärung war keine Ankündigung eigenmächtigen Betretens zu entnehmen. Beschwerde zurückgewiesen.^[OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2026 – 9 B 748/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-17_9-B-748-25 – textFragment: 'Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die statthafte und fristgerechte Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig.' ⚠ ID nicht verifiziert]
14. Beschluss v. 20.08.2026 – 10 A 238/25 (Bauvorbescheid/Discounter)
- Sachverhalt: Fortsetzungsfeststellungsklage einer Klägerin, die einen Vorbescheid für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters begehrte; das VG stellte die Verpflichtung der Stadt bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans fest.
- Wesentliche Aussagen: Für die Fortsetzungsfeststellungsklage genügt die substantiierte Schadensdarlegung ohne konkrete Anspruchsgrundlage; ein Lageplan (§ 3 BauPrüfVO NRW) ist bei einer Bauvoranfrage nicht generell erforderlich; § 34 Abs. 3 BauGB gehört nicht zum Prüfprogramm. Zulassungsantrag abgelehnt, Urteil rechtskräftig.^[OVG NRW, Beschl. v. 20.08.2026 – 10 A 238/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-08-20_10-A-238-25 – textFragment: 'Der zulässige Antrag ist unbegründet. Aus den [... ⚠ ID nicht verifiziert] dargelegten Gründen ergeben sich weder ernstliche Zweifel [...]']
Verwaltungsgericht Düsseldorf
15. Beschluss v. 19.08.2026 – 13 L 2334/26.A (Asyl – Griechenland)
- Sachverhalt: Griechenland hatte der Antragstellerin die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt; das BAMF lehnte ihren Folgeantrag nach Art. 55 Abs. 7 i.V.m. Art. 38 Abs. 2 AsylVfVO als unzulässig ab und drohte die Abschiebung an.
- Wesentliche Aussagen: Art. 55 AsylVfVO erfasst nur vorherige ablehnende Entscheidungen; bei bereits zuerkanntem Schutz ist allein Art. 38 Abs. 1 lit. c) AsylVfVO i.V.m. § 29 Nr. 2 AsylG einschlägig. Die EuGH-Rechtsprechung (Jawo; Hamed und Omar) ist übertragbar: Unzulässigkeitsablehnung ausgeschlossen, wenn im Schutzstaat ernsthafte Gefahr unmenschlicher Behandlung droht. Die Antragstellerin (Frau) gehört nicht zum vom BVerwG umschriebenen Personenkreis (männliche, nichtvulnerable Schutzberechtigte); nach ständiger OVG-NRW-Rechtsprechung droht in Griechenland beachtlich wahrscheinlich extreme materielle Not. Aufschiebende Wirkung angeordnet.^[VG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2026 – 13 L 2334/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-D-sseldorf_2026-08-19_13-L-2334-26.A – textFragment: 'Die Antragstellerin gehört nicht zu dem umschriebenen Personenkreis, da sie nicht männlich, sondern eine Frau ist.' ⚠ ID nicht verifiziert]
16. Beschluss v. 17.08.2026 – 13 L 2100/26.A (Asyl – Griechenland)
- Sachverhalt: Parallelfall (Ehemann): ebenfalls in Griechenland anerkannter Schutzberechtigter, dessen Folgeantrag als unzulässig abgelehnt und Abschiebung angedroht wurde.
- Wesentliche Aussagen: Gleiche Rechtsgrundlagen wie oben. Der Antragsteller ist mit Frau I. H. verheiratet (gemeinsamer Nachname, gemeinsame Einreise, gemeinsames Kind); der Ehegattenverbund ist als vulnerable Fallkonstellation in die Rückkehrprognose einzustellen; das BAMF begründete seine Ehe-Zweifel nicht. Aufschiebende Wirkung angeordnet.^[VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.2026 – 13 L 2100/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-D-sseldorf_2026-08-17_13-L-2100-26.A – textFragment: 'Der Antragsteller ist folglich [... ⚠ ID nicht verifiziert] mit Frau H. [...] als familiäre Einheit bzw. Ehegattenverbund in den Blick zu nehmen']
17. Beschluss v. 18.08.2026 – 29 K 9861/24 (Schornsteinfegerrecht)
- Sachverhalt: Klage auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 3 SchfHwG gegen den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Streit um den Rechtsweg.
- Wesentliche Aussagen: Die Streitigkeit ist bürgerlich-rechtlicher Natur (§ 13 GVG), nicht öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs. 1 VwGO): Die Pflichten aus § 4 Abs. 3 SchfHwG sind seit der Liberalisierung dem Privatrecht zuzuordnen, der Bezirksschornsteinfeger ist nicht als Beliehener tätig (Anschluss an BGH, VII ZR 137/87). Verweisung an das Amtsgericht.^[VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.08.2026 – 29 K 9861/24 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-D-sseldorf_2026-08-18_29-K-9861-24 – textFragment: 'Hierbei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sondern um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG.' ⚠ ID nicht verifiziert]
Amtsgericht Grevenbroich
18. Beschluss v. 19.08.2026 – 21 F 15/24 (Kindesunterhalt)
- Sachverhalt: Die Mutter verlangte rückständigen und laufenden Kindesunterhalt (120 % des Mindestunterhalts); der Vater machte u.a. ein Pkw-Arbeitgeberdarlehen und ein Fahrraddarlehen als Abzugsposten geltend.
- Wesentliche Aussagen: Zum Einkommen zählen anteilig Urlaubsgeld und Inflationsausgleichsprämie; abzugsfähig sind u.a. Riesterrente und das Arbeitgeberdarlehen (notwendige Pkw-Finanzierung), nicht das Fahrraddarlehen. Trotz grundsätzlicher Einstufung in Gruppe 4 verbleibt es wegen des erweiterten Umgangsrechts (Naturalleistungen) bei Gruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle. Verpflichtung zu 110 % des Mindestunterhalts (482 €) ab April 2024 plus 2.805 € Rückstand.^[AG Grevenbroich, Beschl. v. 19.08.2026 – 21 F 15/24 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Amtsgericht-Grevenbroich_2026-08-19_21-F-15-24 – textFragment: 'Der Antragsgegner wird verpflichtet, beginnend mit dem Monat April 2024 Kindesunterhalt [... ⚠ ID nicht verifiziert] in Höhe von monatlich 110% des Mindestunterhalts']
LG Stuttgart
19. Beschluss v. 20.08.2026 – 7 O 248/24 (Terminsverlegung/ZPO)
- Sachverhalt: In einer Stufenklage (bezifferter Leistungsanspruch 311.762,20 €) beantragte der Kläger zu 2 die Verlegung des Termins wegen eines mehrmonatigen Spanienurlaubs.
- Wesentliche Aussagen: Die urlaubsbedingte Verhinderung einer anwaltlich vertretenen Partei zwingt nicht zur Terminsverlegung, wenn keine gewichtigen Gründe gerade ihre persönliche Anwesenheit erfordern^[LG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.2026 – 7 O 248/24 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-08-20_7-O-248-24 – textFragment: 'zwingt die persönliche Verhinderung einer anwaltlich vertretenen Partei nicht zu einer Terminsverlegung' ⚠ ID nicht verifiziert]; entscheidend ist der Verfahrensstand (bereits erfolgte ausführliche Erörterung am 03.02.2026, neuer Streitstoff überwiegend schriftlich dokumentiert). Den berechtigten Belangen wird durch Aufhebung der Erscheinensanordnung nach § 141 ZPO Rechnung getragen; einer Videoteilnahme nach § 128a ZPO bedarf es nicht. Verlegungsantrag zurückgewiesen.^[LG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.2026 – 7 O 248/24 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-08-20_7-O-248-24 – textFragment: 'Der Antrag der Kläger vom 19.08.2026 [... ⚠ ID nicht verifiziert] wird zurückgewiesen']
20. Beschluss v. 17.08.2026 – 7 O 138/26 (PKH/Staatshaftung)
- Sachverhalt: PKH-Antrag für eine Amtshaftungsklage (Millionenbeträge) wegen behaupteter staatlich verantworteter geschlechtsspezifischer Diskriminierung seit 2003; über zwei Jahrzehnte Vorgänge wurden zu einem einheitlichen Diskriminierungsgeschehen zusammengefasst.
- Wesentliche Aussagen: Ohne konkrete Zuordnung von Amtspflichtverletzungen, Rechtsträgern und Schäden fehlt es an substantiiertem Tatsachenvortrag; bei richterlichen Entscheidungen steht das Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB) entgegen; eine drittbezogene Amtspflicht des Gesetzgebers wurde nicht dargelegt; pauschale Hochrechnungen (23 × 100.000 €) ersetzen keine Schadensdarlegung. PKH versagt.^[LG Stuttgart, Beschl. v. 17.08.2026 – 7 O 138/26 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-08-17_7-O-138-26 – textFragment: 'Die Behauptung einer Grundrechtsverletzung ersetzt nicht die Voraussetzungen einer auf Geldleistung gerichteten Anspruchsgrundlage' ⚠ ID nicht verifiziert]
VGH Baden-Württemberg
21. Beschluss v. 17.08.2026 – 10 S 2058/25 (Bodenschutz/PFAS)
- Sachverhalt: Eine Kompostherstellerin wurde zur Detailuntersuchung wegen flächenhafter PFAS-Kontaminationen (343 ha) verpflichtet; nach durchgeführter Ersatzvornahme wurde sie mit Teil-Vollstreckungskostenbescheid (266.667,30 €) belastet; die sofortige Vollziehung wurde u.a. mit drohender Insolvenz begründet.
- Wesentliche Aussagen: Fiskalische Interessen können nur ausnahmsweise ein besonderes Interesse am Sofortvollzug von Kostenbescheiden begründen (konkrete Anhaltspunkte für drohende Zahlungsunfähigkeit)^[VGH BW, Beschl. v. 17.08.2026 – 10 S 2058/25 – Index: rspr-bw – Dokument ID: Verwaltungsgerichtshof-Baden-W-rttemberg_2026-08-17_10-S-2058-25 – textFragment: 'fiskalische Interessen können [... ⚠ ID nicht verifiziert] nur ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung von Kostenbescheiden begründen']; die Detailuntersuchung verlangt ein in den wesentlichen Grundzügen bestimmtes Untersuchungsprogramm; für die Inanspruchnahme genügen objektive Indizien eines erheblichen Mitverursachungsbeitrags (hier: jahrelange rechtswidrige Annahme und Ausbringung von Papierschlämmen, 106.645,99 t statt erlaubter 2.500 t/Jahr). Die Indizienkette wurde nicht erschüttert. Beschwerde zurückgewiesen.
VG Wiesbaden (Parallelverfahren „Dannenröder Forst"/A49)
22. Urteil v. 19.08.2026 – 2 K 1205/21.WI
- Sachverhalt: Ein Videojournalist wurde während der Rodungsarbeiten zum A49-Ausbau aus einem Baumhaus in einem gesperrten Waldgebiet per Hubsteiger geborgen und zu Einsatzgebühren (237,80 €) herangezogen; er rügte u.a. eine Verletzung der Pressefreiheit.
- Wesentliche Aussagen: Rechtsgrundlage ist die Generalklausel § 11 HSOG (keine Ersatzvornahme, kein unmittelbarer Zwang, da der Kläger kooperierte); die Presse ist nicht „polizeifest" – Beschränkungen des äußeren Rahmens der Pressetätigkeit sind zulässig; es lag eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vor (ungesichertes Baumhaus, fortgeschrittene Waldumwandlung); die Kostenberechnung (Nr. 5712 VwKostVerz, angefangene Viertelstunden zählen voll) ist rechtmäßig. Klage abgewiesen.^[VG Wiesbaden, Urt. v. 19.08.2026 – 2 K 1205/21.WI – Index: rspr-he – Dokument ID: VG-Wiesbaden_2026-08-19_2-K-1205-21.WI – textFragment: 'Insoweit ist als Ermächtigungsgrundlage für das Verbringen des Klägers vom Baumhaus auf den Waldboden die Generalklausel des § 11 HSOG anzuwenden' ⚠ ID nicht verifiziert]
23. Urteil v. 19.08.2026 – 2 K 1092/21.WI
- Sachverhalt: Parallelfall: Der Journalist wurde an zwei Tagen aus Baumhäusern (8 m bzw. 14–25 m Höhe) geborgen und zu 793,46 € bzw. 442,70 € herangezogen; er machte u.a. geltend, als Pressevertreter erkennbar und am selbstständigen Abstieg gehindert gewesen zu sein.
- Wesentliche Aussagen: Wie im Parallelverfahren: § 11 HSOG als Rechtsgrundlage; konkrete Gefahr an beiden Tagen; der Schutz von Leib und Leben überwiegt die Pressefreiheit; Vorsatz hinsichtlich der Gefahr lag am zweiten Tag „auf der Stirn geschrieben" (Wiederholung nach Bergung und Platzverweis am Vortag)^[VG Wiesbaden, Urt. v. 19.08.2026 – 2 K 1092/21.WI – Index: rspr-he – Dokument ID: VG-Wiesbaden_2026-08-19_2-K-1092-21.WI – textFragment: 'Der umgehenden Wiederholung nach Verursachung eines Rettungseinsatzes am Vortag [... ⚠ ID nicht verifiziert] stehe der Vorsatz hinsichtlich der geschaffenen Gefahr geradezu „auf die Stirn geschrieben“']; Kostenberechnung rechtmäßig. Klage abgewiesen.
LG Berlin II
24. Urteil v. 18.08.2026 – 27 O 298/26 eV (Äußerungsrecht)
- Sachverhalt: Ein ehemaliger Spitzenpolitiker wandte sich im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen einen Online-Artikel, wonach er sich für eine Zusammenarbeit mit „Rechtspopulisten" und eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung ausgesprochen habe („Wer mitstimmt, stimmt mit"). Das Medium hatte den Artikel nach Abmahnung teilweise abgeändert.
- Wesentliche Aussagen: Das Rechtsschutzbedürfnis bleibt trotz Änderung der Berichterstattung bestehen (keine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Wiederholung nicht auszuschließen)^[LG Berlin II, Urt. v. 18.08.2026 – 27 O 298/26 eV – Index: rspr-be – Dokument ID: LG-Berlin-II_2026-08-18_27-O-298-26-eV – textFragment: 'Die nicht auszuschließende Möglichkeit dieses Geschehensverlaufs begründet ein umfassendes Rechtsschutzbedürfnis' ⚠ ID nicht verifiziert]; die Berichterstattung ist unwahr bzw. unvollständig (Verschweigen der Bewertung der Minderheitsregierung als „absolut untragbar") und verletzt das Recht am eigenen Wort (verzerrtes Zitat als „Äußerungstorso")^[LG Berlin II, Urt. v. 18.08.2026 – 27 O 298/26 eV – Index: rspr-be – Dokument ID: LG-Berlin-II_2026-08-18_27-O-298-26-eV – textFragment: 'weil sie dessen Äußerung nicht vollständig, sondern als ein bei isolierter Betrachtung sinnloses Äußerungstorso zitiert' ⚠ ID nicht verifiziert]; bei Unterlassungsansprüchen sind alle nicht fernliegenden, das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen. Einstweilige Verfügung erlassen (Ordnungsgeld bis 250.000 €; Streitwert 50.000 €).
BayObLG
25. Beschluss v. 18.08.2026 – 206 StRR 179/26 (Strafprozessrecht)
- Sachverhalt: Ein Verurteilter erhob nach Verwerfung seiner Revision, seines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts und seiner Anhörungsrüge erneut „Beschwerde und Antrag auf Auskunft" mit der Behauptung, die StPO sei kein geltendes Recht und das BayObLG ein Ausnahmegericht.
- Wesentliche Aussagen: Eine weitere Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine vorangegangene Anhörungsrüge ist nicht statthaft; Gegenvorstellungen sind nur bei Abänderbarkeit zulässig, nicht bei § 349 Abs. 2 StPO-Entscheidungen^[BayObLG, Beschl. v. 18.08.2026 – 206 StRR 179/26 – Index: rspr-by – Dokument ID: BayObLG_2026-08-18_206-StRR-179-26 – textFragment: 'Eine weitere Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Revisionsgerichtes, mit dem eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist nicht mehr statthaft' ⚠ ID nicht verifiziert]. Der Senat kündigte an, weitere Eingaben nicht mehr zu verbescheiden (Hinweis auf BGH, 2 ARs 66/22).
Schwerpunkte und Beobachtungen der Woche
- Schulrecht NRW (19. Senat): Zwei gegenläufige Entscheidungen zur Kapazitätsreduzierung an Gesamtschulen – der Unterschied lag in der Tatsachengrundlage (rechtzeitige verbindliche Anmeldungen vs. nicht). Bemerkenswert ist der ausdrückliche Rechtsprechungswandel beim Härtefallbegriff (§ 1 Abs. 2 APO-S I): Alltagsumstände wie Betreuungsbedarf oder weitere Schulwege begründen für sich genommen keinen Härtefall mehr.
- Asylrecht (VG Düsseldorf): Die beiden Griechenland-Entscheidungen konkretisieren das Verhältnis von Art. 55 und Art. 38 AsylVfVO bei bereits zuerkanntem Schutz und stellen klar, dass der enge BVerwG-Personenkreis (männlich, nichtvulnerabel) nicht auf Frauen oder Ehegattenverbünde übertragbar ist – für diese bleibt die OVG-NRW-Linie (extreme materielle Not) maßgeblich.
- Äußerungsrecht (LG Berlin II): Praxisrelevante Klarstellung, dass die bloße Teiländerung eines Online-Artikels das Rechtsschutzbedürfnis für die Unterlassung der Ursprungsfassung nicht entfallen lässt.
- Zivilprozessrecht (LG Stuttgart): Keine Terminsverlegung wegen Urlaubs bei entbehrlicher persönlicher Anwesenheit – Ausweg über die Aufhebung der Anordnung nach § 141 ZPO; die Zulässigkeit grenzüberschreitender Videoverhandlungen (§ 128a ZPO) blieb ausdrücklich offen.
- Keine Bundesgerichtsentscheidungen in der Berichtswoche – die Übersicht bildet damit ausschließlich die Rechtsprechung der Landesgerichte ab.
Die vollständigen Analysen zweier Batches wurden zusätzlich im Vault abgelegt:
{"files":[{"path":"Rechtsprechungsanalysen/KW34_2026_Rechtsprechungsuebersicht_BatchC_VG-Duesseldorf.md","file_id":"22ddc783-55ba-4649-9006-73a57f1d59ee","name":"KW34_2026_Rechtsprechungsuebersicht_BatchC_VG-Duesseldorf.md","description":"Volltextanalyse von 6 Entscheidungen der KW 34 (OVG NRW, VG Düsseldorf, AG Grevenbroich)"},{"path":"Rechtsprechungsanalysen/KW34_2026_Rechtsprechungsuebersicht_Batch_D.md","file_id":"bee3a6e7-9447-42a7-87ce-fdb19d58fa2b","name":"KW34_2026_Rechtsprechungsuebersicht_Batch_D.md","description":"Volltextanalysen und Zusammenfassungen von 7 Entscheidungen (KW 34/2026, BW/HE/BE/BY)"}]}