iureka Blog

Unternehmensnachrichten

Wochenrückblick 27.07.-02.08.2026: Ländergerichte bei Fernunterricht & Zivilrech

Die Bundesgerichte waren still, doch die Ländergerichte lieferten diese Woche 28 neue Entscheidungen. Erfahren Sie mehr über wichtige Urteile zu Fernunterricht, Schadensersatz bei Zwangsvollstreckung...

iureka Team ·

Wochenrückblick 27.07.-02.08.2026: Ländergerichte bei Fernunterricht & Zivilrech

Wochenrückblick Rechtsprechung: 27.07.2026 – 02.08.2026

Methodischer Hinweis: Die letzte vollständige Woche vor dem aktuellen Datum (Di., 04.08.2026) ist Montag, 27.07.2026 bis Sonntag, 02.08.2026. In den Datenbanken der Bundesgerichte (BGH Zivil- und Strafsachen, EuGH, BVerfG, BVerwG, BFH, BPatG, BSG, BAG) sind für diesen Zeitraum keine Entscheidungen verzeichnet; die neuesten dort indexierten Entscheidungen stammen vom 22./23.07.2026 (BGH VIa ZR 24/23; BVerfG 2 BvE 4/23) bzw. 16.07.2026 (EuGH). Ob in der Woche schlicht keine Entscheidungen ergangen oder die Datenbanken noch nicht aktualisiert sind, lässt sich anhand der Daten nicht unterscheiden.

Über den Index rspr-laender wurden 28 Entscheidungen aus dem Zeitraum gefunden (überwiegend NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein). Nachfolgend die Analyse in der gewünschten Struktur.


I. Zivilrechtliche Entscheidungen (Schwerpunkt)

1. OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2026 – 6 U 3/26 (Fernunterrichtsrecht)

Sachverhalt: Der Beklagte hatte ein Coaching-/Weiterbildungsprogramm gebucht (Lernvideos, 14-tägige Online-Webinare, Präsenzveranstaltungen, Beratungsgutscheine) und machte geltend, der Vertrag sei wegen fehlender Zulassung als Fernlehrgang nach §§ 7, 12 FernUSG nichtig; die Vergütungsklage (11.900 €) scheiterte daher nach seiner Ansicht, hilfsweise sei ein wucherähnliches Geschäft gegeben. Wesentliche Aussagen: Kein Fernunterricht i.S.d. § 1 Abs. 1 FernUSG, weil die überwiegende räumliche Trennung fehlt: Synchrone Online-Kommunikation (Webinare) und Präsenzveranstaltungen zählen als Unterricht ohne räumliche Trennung (53 Std. gegenüber 30 Std. 50 Min. asynchron). Der Senat schließt sich der neueren BGH-Rechtsprechung an und gibt seine frühere abweichende Ansicht (Urteil vom 04.02.2025 – 6 U 46/24) ausdrücklich auf. Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) war nicht dargetan. Berufung zurückgewiesen. ^[OLG Stuttgart, 6 U 3/26, Rn. 4 ff. – Index: rspr-bw – Dokument ID: OLG-Stuttgart_2026-07-28_6-U-3-26 – textFragment: 'gemessen an § 1 Abs. 1 FernUSG keinen Fernunterricht zum Gegenstand hat' ⚠ ID nicht verifiziert]

2. OLG München, Urteil vom 27.07.2026 – 19 U 3066/24 e (§ 717 Abs. 2 ZPO)

Sachverhalt: Der Kläger verlangte Schadensersatz, weil sein Halbbruder aus zwei später aufgehobenen, vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteilen die Zwangsvollstreckung betrieben hatte (u.a. Zwangsverwaltung von Grundstücken, Kosten einer Prozessbürgschaft, Anwaltskosten, Zinsen für ein Privatdarlehen von 9 % p.a. zur Hinterlegung von 1.304.933,35 € Sicherheit). Das LG hatte 186.675,68 € zugesprochen. Wesentliche Aussagen: Haftung nach § 717 Abs. 2 ZPO dem Grunde nach bestätigt – sie ist verschuldensunabhängig; die Weigerung, Vergleichsverhandlungen zu führen oder Vergleichsangebote anzunehmen, begründet kein Mitverschulden (§ 254 BGB). Der Kreditschaden ist grundsätzlich ersatzfähig, jedoch war der vereinbarte Zinssatz von 9 % p.a. auf einen angemessenen 6,88 % p.a. zu reduzieren (Schadensschätzung nach § 287 ZPO auf Basis eines Sachverständigengutachtens; KfW-Preissystematik); Kreditschaden nur 113.322,06 € statt 148.333,38 €. Klagesumme auf 151.756,67 € herabgesetzt. ^[OLG München, 19 U 3066/24 e, Rn. 22 f. – Index: rspr-by – Dokument ID: OLG-M-nchen_2026-07-27_19-U-3066-24-e – textFragment: 'Der Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO ist vom Verschulden des Vollstreckungsgläubigers unabhängig' ⚠ ID nicht verifiziert]

3. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 29.07.2026 – 10 U 130/25 (§ 138 BGB, Grundstückskauf)

Sachverhalt: Die Beklagte (vormalige Partnerin des Klägers) verkaufte ihm ihr Hausgrundstück notariell für 90.000 €, obwohl das Grundstück nach ihrem Vortrag mindestens 450.000–500.000 € wert war; vorausgegangen waren ein „Pachtvertrag“ (100 €/Jahr, 50 Jahre Laufzeit) und ein Mietvertrag. Sie begehrte mit der Widerklage Rückabwicklung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; der Kläger verlangte 405,79 € Notarkosten. Wesentliche Aussagen: Das OLG prüfte – anders als das LG – zusätzlich die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags als wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB und bejahte sie: auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Kaufpreis 90.000 € bei einem Wert von mindestens 130.000 €, tatsächlich deutlich höher) in Verbindung mit verwerflicher Gesinnung des Klägers (Ausnutzen der persönlichen Abhängigkeit und des Vertrauens der Beklagten). Folge: Nichtigkeit, Rückübereignung Zug um Zug gegen 75.000 € Wertersatz sowie verschärfte Haftung nach § 819 Abs. 1 BGB (Kenntnis der Sittenwidrigkeit). Der Anspruch des Klägers auf die Notarkosten (405,79 €) blieb bestehen. ^[Schleswig-Holsteinisches OLG, 10 U 130/25, Rn. 57, 59 – Index: rspr-sch – Dokument ID: Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_2026-07-29_10-U-130-25 – textFragment: 'Grundstückskaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und [... ⚠ ID nicht verifiziert] nichtig ist']

4. LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2026 – 7 O 240/23 (Testamentsvollstrecker vs. Bank)

Sachverhalt: Behauptete gemeinschaftliche Testamentsvollstrecker klagten gegen eine Bank auf Auszahlung eines Teilbetrags von 2 Mio. € aus Kontoguthaben (ca. 24,3 Mio. € und 44,7 Mio. US-$) der Erblasserin, ohne ein Testamentsvollstreckerzeugnis vorzulegen; die Bank verweigerte die Verfügung bis zur Vorlage. Wesentliche Aussagen (6 Leitsätze): (1) Für die Zulässigkeit genügt die schlüssige Behauptung der Ernennung und Amtsannahme. (2) Bei konkreten und begründeten Zweifeln an Person, wirksamer Amtsannahme oder Befugnissen der Testamentsvollstrecker darf die Bank die Leistung bis zur Vorlage eines förmlichen Legitimationsnachweises verweigern – eine Pflicht, das Amt ausschließlich durch Zeugnis nachzuweisen, besteht nicht. (3) Eine AGB-Klausel, wonach die Bank den im eröffneten Testament Bezeichneten als Berechtigten ansehen und mit befreiender Wirkung leisten darf, begründet nur Leistungsbefugnis, keine ausnahmslose Leistungspflicht. (4) Die Bank muss keine umfangreichen Nachlassermittlungen und Auslegungsfragen (mehrere letztwillige Verfügungen, TV-Gremium) selbst abschließend klären. (5) Die Rechtskrafterstreckung nach § 327 Abs. 1 ZPO beseitigt das Zeugnisinteresse nicht (Zeugnis vermittelt über §§ 2365 ff. BGB Vermutungs- und Gutglaubensschutz). (6) Nebenintervention der als Alleinerbin bezeichneten Stiftung zugelassen. Klage abgewiesen. ^[LG Stuttgart, 7 O 240/23, Leitsätze 2 und 5 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-07-30_7-O-240-23 – textFragment: 'darf die Bank die Leistung bis zur Vorlage eines geeigneten förmlichen Legitimationsnachweises verweigern' ⚠ ID nicht verifiziert]

5. LG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2026 – 27 O 33/26 (§ 377 HGB, Kfz-Kauf B2B)

Sachverhalt: Eine KG (Unternehmerin) verlangte nach Rücktritt die Rückabwicklung des Kaufs eines Mercedes-AMG SL 63 (194.537 €) wegen wiederholter Batterieentladung; Mängelrügen waren stets gegenüber der vermittelnden Vertragswerkstatt („S. KG“) erklärt worden, während die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen vorsahen, dass Mängelanzeigen unmittelbar gegenüber dem Verkäufer zu erklären sind. Wesentliche Aussagen: Klage abgewiesen. Orientierungssatz: Die Fiktion der Bevollmächtigung des Handelsvertreters zur Entgegennahme von Mängelrügen (§ 91 Abs. 2 HGB) kann durch AGB in dem vom Handelsvertreter vermittelten Handelskauf abbedungen werden. Die Rügen gegenüber der Vermittlerin wirkten nicht gegen die Beklagte; die Bezeichnung „unsere Vertretung“ in der Rechnung begründet keine Individualvereinbarung über eine Empfangsvollmacht; die Weiterbelastung von Garantieleistungen macht die Werkstatt nicht zur Empfangsbotin. Damit griff die Genehmigungsfiktion des § 377 Abs. 3 HGB. Keine Arglist (§ 377 Abs. 5 HGB): Die US-Sammelklagen betreffen andere Baureihen; ein arglistiges Verschweigen war nicht feststellbar. ^[LG Stuttgart, 27 O 33/26, Orientierungssatz – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-07-29_27-O-33-26 – textFragment: 'Fiktion der Bevollmächtigung des Handelsvertreters zur Entgegennahme von Mängelrügen kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen [... ⚠ ID nicht verifiziert] abbedungen werden']

6. LG Trier, Beschluss vom 29.07.2026 – 5 O 6/26 (AGB/Transparenzgebot)

Sachverhalt: Verweisungsantrag wegen einer in den AGB der Klägerin vereinbarten ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung am Erfüllungsort (Sitz der Klägerin). Wesentliche Aussagen: Verweisung an das LG Landau. Die Einbeziehungsklausel „Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, einsehbar unter www.…“ ist als sog. dynamische Klausel eine eigene AGB und verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), weil sie ein uneingeschränktes Änderungsrecht ohne Konkretisierung einräumt. Anschluss an BGH, Urteil vom 10.07.2025 – III ZR 59/24; die Grundsätze gelten auch im B2B-Bereich (nicht verbraucherschutzspezifisch). ^[LG Trier, 5 O 6/26, Rn. 4–9 – Index: rspr-rp – Dokument ID: LG-Trier_2026-07-29_5-O-6-26 – textFragment: 'verstößt gegen das in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verankerte Transparenzgebot' ⚠ ID nicht verifiziert]

7. AG München, Urteil vom 28.07.2026 – 274 C 683/26 (Pauschalreise/Brüssel Ia-VO)

Sachverhalt: Klage einer Verbraucherin gegen einen EU-ausländischen (Drittstaaten-)Veranstalter wegen eines Fluges nach Malediven mit 4-tägigem Stop-Over samt Hotel in Abu Dhabi; der Beklagte rügte die Zuständigkeit des AG München. Wesentliche Aussagen: Klage erfolgreich. Der Vertrag qualifiziert als Pauschalreisevertrag (§ 651a Abs. 1, 3 BGB: Beförderung + Beherbergung); der 4-tägige Hotelaufenthalt ist keine bloße Scheinleistung (§ 117 BGB) und kein „wesentlicher Bestandteil“ der Beförderung (Erwägungsgrund 17 Pauschalreise-RL) – bei einem derart ausgedehnten Stop-Over steht die Aufenthaltsleistung eigenständig im Vordergrund. Der Verbrauchergerichtsstand des Art. 18 Abs. 1 Brüssel Ia-VO greift auch bei Veranstaltern mit Sitz in einem Drittstaat. ^[AG München, 274 C 683/26, Rn. 27 f. – Index: rspr-by – Dokument ID: AG-M-nchen_2026-07-28_274-C-683-26 – textFragment: 'qualifiziert als Pauschalreisevertrag i.S.d. § 651a Abs. 1, Abs. 3 BGB' ⚠ ID nicht verifiziert]

8. LG Trier, Beschluss vom 28.07.2026 – 5 T 53/26 (§ 765a ZPO, Zwangsräumung)

Sachverhalt: Räumungsschuldnerin beantragte Vollstreckungsschutz für sechs Monate wegen gesundheitlicher Probleme (Blutarmut, Schulterbeschwerden) und fehlender Ersatzwohnung; die Zwangsräumung war für den 31.07.2026 angekündigt. Wesentliche Aussagen: Beschwerde zulässig (eingescannte, eigenhändig unterschriebene Beschwerde per E-Mail genügt der Schriftform, § 130 Nr. 6, § 569 Abs. 2 ZPO), aber unbegründet. § 765a Abs. 1 ZPO greift nur bei schlechthin untragbaren Ergebnissen; allgemeine wirtschaftliche und soziale Härten sowie der drohende Wohnungsverlust genügen nicht; angesichts fehlender Mietzahlungen seit über 1,5 Jahren und nicht erkennbarer Bemühungen um Ersatzwohnraum keine sittenwidrige Härte. ^[LG Trier, 5 T 53/26, Rn. 7, 11–13 – Index: rspr-rp – Dokument ID: LG-Trier_2026-07-28_5-T-53-26 – textFragment: 'Die Zwangsräumung der Wohnung der Schuldnerin war nicht nach § 765a Abs. 1 ZPO einzustellen' ⚠ ID nicht verifiziert]

9. LG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2026 – 7 O 87/26 (§ 2314 BGB, Wertermittlungsanspruch)

Sachverhalt: Pflichtteilsberechtigte Eltern verklagten die Alleinerbin (Lebensgefährtin des Erblassers) auf Vorlage eines Verkehrswertgutachtens; das Gutachten wurde erst nach Klageerhebung vorgelegt, woraufhin die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärten. Wesentliche Aussagen: Kostenlast der Beklagten (§ 91a ZPO): Der Wertermittlungsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB ist erst mit Vorlage eines den fachlichen Anforderungen genügenden Gutachtens erfüllt; bloße Beauftragung oder Entwürfe genügen nicht. Trotz mehrfacher Aufforderungen (28.02.2025 bis 03.03.2026) ohne belastbaren Fertigstellungstermin gab der Erbe Veranlassung zur Klage. Streitwert eines isolierten Wertermittlungsanspruchs: 17.500 € (Bruchteil des wirtschaftlichen Leistungsinteresses). ^[LG Stuttgart, 7 O 87/26, Leitsätze 1–3 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-07-27_7-O-87-26 – textFragment: 'Der Wertermittlungsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB ist erst erfüllt, wenn dem Pflichtteilsberechtigten ein den fachlichen Anforderungen genügendes Gutachten überlassen wird' ⚠ ID nicht verifiziert]

10. LG Stuttgart, Beschluss vom 28.07.2026 – 7 O 62/26 (§ 91a ZPO)

Sachverhalt: Erbstreit um ein Vorausvermächtnis (Immobilie, Verkehrswert 554.700 €); nach notarieller Einigung wurde der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, die Parteien hatten eine Kostenverteilung vereinbart. Wesentliche Aussagen: Eine außergerichtlich vereinbarte Kostenverteilung ist bei der Ermessensentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO maßgeblich zu berücksichtigen; einer Prognose des mutmaßlichen Obsiegens bedarf es dann nicht. ^[LG Stuttgart, 7 O 62/26, Leitsatz – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-07-28_7-O-62-26 – textFragment: 'ist diese Vereinbarung im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO maßgeblich zu berücksichtigen' ⚠ ID nicht verifiziert]

11. LG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2026 – 7 O 52/24 (§§ 380, 381 ZPO, Zeugenordnungswidrigkeit)

Sachverhalt: Ein Zeuge war zum Beweistermin nicht erschienen, weil er eine Terminsaufhebung wegen der Verhinderung einer Partei erwartet hatte; Ordnungsgeld von 300 € wurde festgesetzt. Wesentliche Aussagen: Nichtabhilfe und Vorlage an das OLG: Die bloße subjektive Erwartung einer Terminsaufhebung ist keine genügende Entschuldigung (§ 381 Abs. 1 ZPO); bei fortbestehender Ladung muss sich der Zeuge beim Gericht vergewissern (vermeidbarer Irrtum). Höhe des Ordnungsgeldes (300 €) angemessen; die Kostenauferlegung nach § 380 Abs. 1 ZPO ist zwingend. ^[LG Stuttgart, 7 O 52/24, Leitsätze 2, 3 und 5 – Index: rspr-bw – Dokument ID: LG-Stuttgart_2026-07-27_7-O-52-24 – textFragment: 'Die bloße subjektive Erwartung, ein Termin werde [... ⚠ ID nicht verifiziert] aufgehoben oder verlegt, stellt keine genügende Entschuldigung dar']

12. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29.07.2026 – 12 Qs 27/26 (Pflichtverteidiger, § 142 StPO)

Sachverhalt: Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt (Steuerstrafsache, Vorwurf der Steuerhinterziehung 2016–2020) legte gegen seine Bestellung sofortige Beschwerde ein; er berief sich auf Arbeitsbelastung, fehlende Anhörung und fragliche Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung. Wesentliche Aussagen: Sofortige Beschwerde unzulässig – keine Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen seine Beiordnung. Die Bestellung greift zwar in Art. 12 Abs. 1 GG ein, ist aber durch § 49 BRAO (Pflicht zur Übernahme) gerechtfertigt; Art. 19 Abs. 4 GG gebietet keine Überprüfungsmöglichkeit, da die Bestellung keine Rechtsprechung i.S.d. Art. 92 GG darstellt. Der Anwalt ist auf den Entpflichtungsantrag verwiesen. ^[LG Nürnberg-Fürth, 12 Qs 27/26, Rn. 4–10 – Index: rspr-by – Dokument ID: LG-N-rnberg-F-rth_2026-07-29_12-Qs-27-26 – textFragment: 'keine Beschwerdeberechtigung für die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Beiordnung' ⚠ ID nicht verifiziert]


II. Öffentliches Recht (OVG NRW, VG Köln, LSG NRW)

13. OVG NRW, Beschluss vom 31.07.2026 – 1 A 688/26.A (Asyl/Angola): Berufungszulassung abgelehnt; keine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) – das VG hatte die Flüchtlingseigenschaft selbstständig tragend wegen einer inländischen Fluchtalternative (auch außerhalb Luandas) verneint. ^[OVG NRW, 1 A 688/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-31_1-A-688-26.A – textFragment: 'eine inländische Fluchtalternative, gerade auch außerhalb der Hauptstadt Luanda' ⚠ ID nicht verifiziert]

14. OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2026 – 1 B 1486/25 (Richterauswahl/Beamtenrecht): Einstweilige Anordnung gegen die Übertragung der Stelle „Aufsicht führende Richterin am ArbG Köln“ bestätigt: Die Auswahlentscheidung verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin, weil deren Anlassbeurteilung die Vertretung des Direktors fehlerhaft unter „Persönliche Qualifikation“ statt unter „Führungs- und Leitungsqualifikation“ bewertete und auch die Beurteilung der Beigeladenen fehlerhaft war. ^[OVG NRW, 1 B 1486/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-30_1-B-1486-25 – textFragment: 'Die Auswahlentscheidung verletze den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin' ⚠ ID nicht verifiziert]

15. OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2026 – 10 B 734/26 (Bauordnungsrecht): Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung (formell illegale Nutzungen) bestätigt; die unterbliebene Anhörung ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW nachholbar; die Begründung der Vollziehungsanordnung genügte § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO. ^[OVG NRW, 10 B 734/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-30_10-B-734-26 – textFragment: 'eine fehlende Anhörung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW ohne Weiteres nachgeholt und damit geheilt werden kann' ⚠ ID nicht verifiziert]

16. OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2026 – 10 A 3082/25 (Bauplanungsrecht, § 34 BauGB): Zulassung der Berufung abgelehnt; beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist der Maßfaktor „Größe der Grundfläche“ grundstücksbezogen zu betrachten – ein Einzelhaus kann Vorbild für eine Doppelhaushälfte sein (Auseinandersetzung mit abweichendem VG München). ^[OVG NRW, 10 A 3082/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-30_10-A-3082-25 – textFragment: 'der Maßfaktor „Größe der Grundfläche“ grundsätzlich [... ⚠ ID nicht verifiziert] grundstücksbezogen zu betrachten']

17. OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2026 – 1 A 122/26.A (Asyl): Zulassung abgelehnt; keine Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen aufgrund vorhandener Rechtsprechung bekannten Rechtsstandpunkt einnimmt. ^[OVG NRW, 1 A 122/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-30_1-A-122-26.A – textFragment: 'Eine Überraschungsentscheidung liegt dagegen nicht vor, wenn das Gericht einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der aufgrund der vorhandenen Rechtsprechung bekannt sein konnte' ⚠ ID nicht verifiziert]

18. OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2026 – 10 A 1892/26.A (Asyl/Ägypten): Gehörsrüge (Angst vor Festnahme, um „an den Vater heranzukommen“) erfolglos; Einwände betrafen nur die Sachverhaltswürdigung; langes Zeitintervall (5 Jahre 4 Monate) begründet keinen Verfahrensmangel. ^[OVG NRW, 10 A 1892/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-29_10-A-1892-26.A – textFragment: 'Die von dem Kläger allein geltend gemachte Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör führt nicht [... ⚠ ID nicht verifiziert] zur Zulassung der Berufung']

19. OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2026 – 6 B 854/26 (Beamtenrecht, Lehrerversetzung): Kein Anspruch auf Freigabe der Bewerbung nach Niedersachsen im Eilverfahren; keine Ermessensreduktion auf Null trotz Umzugs des Partners und Sohnes – die Lage beruhte auf freier Entscheidung der Antragstellerin; Wochenendbeziehung im Hinblick auf den 14-jährigen Sohn zumutbar, Familienzusammenführung nach zwei Jahren (Ziff. 1.2 Übernahmebeschluss KMK) vorgesehen. ^[OVG NRW, 6 B 854/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-29_6-B-854-26 – textFragment: 'Eine Reduktion des dem Antragsgegner bei der Versetzungsentscheidung zustehenden Ermessens auf Null [... ⚠ ID nicht verifiziert] sei nicht gegeben']

20. OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2026 – 13 B 288/25 (Krankenhausplanung): Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 16.4 (Pankreaseingriffe) an das Klinikum der Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutz bestätigt; die Auswahlentscheidung stützt sich auf die erforderliche Konzentration hochkomplexer Eingriffe (Reduzierung von 16 auf 5 Standorte) und nachvollziehbare Mindest- und Auswahlkriterien. ^[OVG NRW, 13 B 288/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-29_13-B-288-25 – textFragment: 'eine deutliche Konzentration im Regierungsbezirk U. von bisher 16 auf zukünftig 5 Standorte' ⚠ ID nicht verifiziert]

21. OVG NRW, Beschluss vom 29.07.2026 – 13 E 342/25 (Streitwert): Streitwert von 5.000.000 € für das vom BVerwG zurückverwiesene Verfahren (Diensteanbieterverpflichtungen) bestätigt; maßgeblich ist der Hauptantrag bei Klageerhebung (§ 52 Abs. 1 GKG). ^[OVG NRW, 13 E 342/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-29_13-E-342-25 – textFragment: 'Die Festsetzung des Verwaltungsgerichts auf 5.000.000,00 Euro [... ⚠ ID nicht verifiziert] ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden']

22. VG Köln, Beschluss vom 29.07.2026 – 23 L 1567/26.A (Asyl/Dublin, AMM-VO): Eilantrag gegen Überstellungsentscheidung (Dublin) erfolglos; nach Aufhebung der Dublin-III-VO durch die AMM-VO (Art. 83) beschränkt sich die Prüfung auf Art. 43 Abs. 1 Satz 2 AMM-VO; eine tatsächliche Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 4 GRCh) war nicht gegeben. ^[VG Köln, 23 L 1567/26.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Verwaltungsgericht-K-ln_2026-07-29_23-L-1567-26.A – textFragment: 'als Überstellungsentscheidung zu lesende Entscheidung [... ⚠ ID nicht verifiziert] verletzt den Antragsteller nicht in seinen Rechten']

23. OVG NRW, Beschluss vom 28.07.2026 – 13 B 1141/25 (Tierarzneimittelrecht/TAMG): Untersagung des Inverkehrbringens eines „Zitzenversieglers“ bestätigt: Das Produkt ist ein Präsentationstierarzneimittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 TAMG i.V.m. Art. 4 Nr. 1 Buchst. a VO (EU) 2019/6); die eigene Kennzeichnung als Veterinärmedizinprodukt ist nicht entscheidend, da sonst die Zulassungspflicht umgangen würde; weite Auslegung aus Gründen des Gesundheitsschutzes. ^[OVG NRW, 13 B 1141/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-28_13-B-1141-25 – textFragment: 'es sich bei dem in Rede stehenden Zitzenversiegler um ein Präsentationsarzneimittel handelt' ⚠ ID nicht verifiziert]

24. OVG NRW, Beschluss vom 28.07.2026 – 15 A 3551/25 (Corona-3G-Regelung): Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit der 3G-Regelung für ein Kulturhaus (April/Mai 2022) mangels Feststellungsinteresses (§ 43 Abs. 1 VwGO) unzulässig; keine Wiederholungsgefahr, kein Rehabilitationsinteresse, kein qualifizierter Grundrechtseingriff (erfolgreicher Eilrechtsschutz). ^[OVG NRW, 15 A 3551/25 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-28_15-A-3551-25 – textFragment: 'Dem Kläger fehle [... ⚠ ID nicht verifiziert] das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung']

25. OVG NRW, Beschluss vom 28.07.2026 – 4 A 2504/25.A (Asyl): Zulassungsantrag unzulässig, weil keine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt wurde (§ 82 Abs. 1 VwGO; „Fortzug nach unbekannt“; Fristversäumung trotz Aufforderung). ^[OVG NRW, 4 A 2504/25.A – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-28_4-A-2504-25.A – textFragment: 'Er ist unzulässig (geworden), weil er nicht (mehr) den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO entspricht' ⚠ ID nicht verifiziert]

26. OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2026 – 2 B 416/26 (KCanG, Cannabis-Anbaustätte): Einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung einer Produktions- und Anbaustätte (§ 17 KCanG) abgelehnt; keine Vorwegnahme der Hauptsache ohne Anordnungsgrund (finanzielle Einbußen sind durch Schadensersatz kompensierbar). ^[OVG NRW, 2 B 416/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-27_2-B-416-26 – textFragment: 'fehlt es [... ⚠ ID nicht verifiziert] an einem Anordnungsgrund für die der Sache nach begehrte „vorläufige Legalisierung“']

27. OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2026 – 2 B 280/26 (Zwangsgeld): Zwangsgeldfestsetzung (Beseitigung von Aufschüttungen/Abgrabungen) rechtmäßig; bei intendiertem Ermessen bedarf die Festsetzung nach vorheriger Androhung keiner besonderen Begründung. ^[OVG NRW, 2 B 280/26 – Index: rspr-nw – Dokument ID: Oberverwaltungsgericht-NRW_2026-07-27_2-B-280-26 – textFragment: 'die angefochtene Zwangsgeldfestsetzung voraussichtlich rechtmäßig sei' ⚠ ID nicht verifiziert]

28. LSG NRW, Beschluss vom 27.07.2026 – L 2 AS 926/26 B (SGB II/PKH): PKH für ein Eilverfahren (Zusicherung Umzug/Unterkunftskosten) zu Unrecht versagt; das Eilverfahren hatte hinreichende Erfolgsaussicht; ausnahmsweise kann ein Eilantrag auch ohne vorherige Behördenanfrage zulässig sein, wenn die Sache sehr eilig ist. ^[LSG NRW, L 2 AS 926/26 B – Index: rspr-nw – Dokument ID: Landessozialgericht-NRW_2026-07-27_L-2-AS-926-26-B – textFragment: 'hat ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das erstinstanzliche Eilverfahren zu Unrecht abgelehnt' ⚠ ID nicht verifiziert]


III. Kompaktübersicht aller 28 Entscheidungen

Datum Gericht Az. Gegenstand Ergebnis
31.07.2026 OVG NRW 1 A 688/26.A Asyl (Angola), inländische Fluchtalternative Zulassung abgelehnt
30.07.2026 OVG NRW 1 B 1486/25 Richterauswahl ArbG Köln Eilantrag bestätigt (Auswahl fehlerhaft)
30.07.2026 OVG NRW 10 B 734/26 Nutzungsuntersagung, sofortige Vollziehung Beschwerde erfolglos
30.07.2026 LG Stuttgart 7 O 240/23 Testamentsvollstrecker vs. Bank (2 Mio. €) Klage abgewiesen
30.07.2026 OVG NRW 1 A 122/26.A Asyl, Überraschungsentscheidung Zulassung abgelehnt
30.07.2026 OVG NRW 10 A 3082/25 Bauplanungsrecht, Doppelhaushälften Zulassung abgelehnt
29.07.2026 OVG NRW 10 A 1892/26.A Asyl (Ägypten), Gehörsrüge Zulassung abgelehnt
29.07.2026 OVG NRW 6 B 854/26 Lehrerversetzung nach Niedersachsen Eilantrag abgelehnt
29.07.2026 OVG NRW 13 B 288/25 Krankenhausplanung (Pankreas-LG 16.4) Beschwerde erfolglos
29.07.2026 OVG NRW 13 E 342/25 Streitwert 5 Mio. € Beschwerde erfolglos
29.07.2026 VG Köln 23 L 1567/26.A Dublin/AMM-VO, Überstellung Eilantrag abgelehnt
29.07.2026 SH OLG 10 U 130/25 Grundstückskauf, § 138 BGB (Wucher) Berufung teilweise erfolgreich (Widerklage)
29.07.2026 LG Nürnberg-Fürth 12 Qs 27/26 Pflichtverteidiger-Beschwerde Beschwerde unzulässig
29.07.2026 LG Stuttgart 27 O 33/26 Kfz-Kauf, § 377 HGB (Mercedes) Klage abgewiesen
29.07.2026 LG Trier 5 O 6/26 AGB-Gerichtsstandsvereinbarung Verweisung nach Landau
28.07.2026 OVG NRW 13 B 1141/25 Tierarzneimittel (Zitzenversiegler) Beschwerde erfolglos
28.07.2026 OVG NRW 15 A 3551/25 3G-Regelung Kulturhaus Zulassung abgelehnt
28.07.2026 OVG NRW 4 A 2504/25.A Asyl, fehlende Anschrift Zulassungsantrag unzulässig
28.07.2026 OLG Stuttgart 6 U 3/26 FernUSG, Coaching-Programm Berufung zurückgewiesen
28.07.2026 LG Trier 5 T 53/26 § 765a ZPO, Zwangsräumung Beschwerde zurückgewiesen
28.07.2026 LG Stuttgart 7 O 62/26 § 91a ZPO, Kostenvereinbarung Kosten nach Vereinbarung
28.07.2026 AG München 274 C 683/26 Pauschalreise, Brüssel Ia-VO Klage erfolgreich
27.07.2026 OVG NRW 2 B 416/26 KCanG, Cannabis-Anbaustätte Eilantrag abgelehnt
27.07.2026 LSG NRW L 2 AS 926/26 B PKH (SGB II) PKH bewilligt
27.07.2026 LG Stuttgart 7 O 87/26 § 2314 BGB, Wertermittlung Kosten der Erbin
27.07.2026 LG Stuttgart 7 O 52/24 § 380 ZPO, Ordnungsgeld Zeuge Nichtabhilfe/Vorlage OLG
27.07.2026 OVG NRW 2 B 280/26 Zwangsgeldvollstreckung Beschwerde erfolglos
27.07.2026 OLG München 19 U 3066/24 e § 717 Abs. 2 ZPO, Schadensersatz Berufung teilweise erfolgreich

Einordnung: In der Berichtswoche überwiegen instanzgerichtliche Entscheidungen; die materiell bedeutsamsten betreffen das Zivilrecht: die Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs als wucherähnliches Geschäft (SH OLG), die Abbedingbarkeit der Handelsvertreter-Empfangsvollmacht für Mängelrügen durch AGB (LG Stuttgart), die Legitimationsanforderungen von Testamentsvollstreckern gegenüber Banken (LG Stuttgart) sowie die Konkretisierung des Fernunterrichtsbegriffs nach der neueren BGH-Rechtsprechung (OLG Stuttgart). Auffällig ist zudem die Anwendung der neuen AMM-VO im Asylrecht (VG Köln).

Soll ich diese Zusammenfassung als Datei im Vault (z. B. als Markdown-Newsletter unter „Wochenrueckblick_2026-W31.md“) ablegen oder als DOCX erstellen?