Heizungsgesetz · Gebäudemodernisierungsgesetz
Heizungsgesetz vor dem Karlsruher Gericht? Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist erst wenige Tage verkündet, da kündigt die Deutsche Umwelthilfe den Gang nach Karlsruhe an. Im September soll die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden – gestützt auf Artikel 20a des Grundgesetzes.
Berlin, 2. August 2026 – Kaum ist das neue Heizungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, zieht die nächste juristische Auseinandersetzung am Horizont auf: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gesetz war in der vergangenen Woche verkündet worden – gegen den erklärten Widerstand der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die bereits im Vorfeld der Bundestagsabstimmung mit einer Klimaklage gedroht hatte. „Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht. Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby“, hatte Metz anlässlich der Verabschiedung im Juli erklärt.
Was das neue Gesetz regelt
Der Kern des früheren, von der Ampelregierung beschlossenen Heizungsgesetzes – jede neu eingebaute Heizung sollte mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden – ist gefallen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, sofern diese ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die anfangs bis zu einem Prozent betragen soll. Ein Betriebsverbot für fossile Kessel nach 2044, wie es das alte Recht vorsah, gibt es nicht mehr.
Für die Umwelthilfe ist genau das der Skandal: „Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagt Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein.“ Hinzu komme die Ungewissheit für Verbraucher: Die sogenannte Biotreppe – die sukzessive Beimischung von Biogas – sei nur bis 2040 geregelt und könne „sehr teuer werden, weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden“.
Der Hebel: Artikel 20a Grundgesetz
Juristisch stützt sich die Beschwerde vor allem auf Artikel 20a des Grundgesetzes, wonach der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt“, so Metz. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Artikel 2021 in seinem wegweisenden Klimabeschluss Gewicht verliehen: Einschneidende Schritte zur Senkung von Treibhausgasemissionen dürfen demnach nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden. Remo Klinger, der die DUH vertritt und schon beim Klimabeschluss Kläger vertrat, sieht deutliche Parallelen: „Die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widersprechen der verfassungsrechtlich erforderlichen baldigen Klimaneutralität. Spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“
Die Umwelthilfe steht mit ihren Zweifeln nicht allein: Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an, und in der Anhörung des Energieausschusses hatten Experten das Gesetz als klimapolitisch kontraproduktiv kritisiert. Zudem hatte die DUH zuvor schon einen möglichen Verfahrensfehler moniert: Die neue Regelung des § 88a Absatz 1 GModG hätte nach ihrer Auffassung der Zustimmung des Bundesrates bedurft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz trotz der Bedenken.
Ein langer Weg nach Karlsruhe
Bis zu einer Entscheidung wird es dauern: Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. „Davon gehen wir aus“, sagt Metz – anders als etwa bei der gescheiterten Verfassungsbeschwerde gegen das Tempolimit betreffe das Gesetz den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO₂-Emissionen. Bei optimistischer Schätzung rechnet die DUH mit ein bis anderthalb Jahren bis zur Entscheidung. Im Erfolgsfall könnte Karlsruhe das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig erklären – dann müsste der Gesetzgeber nachbessern.
Der Gang nach Karlsruhe ist damit zur ständigen Begleiterscheinung der deutschen Energiepolitik geworden. Ob das neue Heizungsgesetz tatsächlich vor dem höchsten deutschen Gericht Bestand hat, dürfte nicht nur über die Wärmewende entscheiden, sondern auch darüber, wie weit der Spielraum des Gesetzgebers bei der Verteilung von Klimakosten zwischen den Generationen reicht.
Quellen: F.A.Z. – Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen · Handelsblatt – Umwelthilfe will Heizungsgesetz kippen · DIE ZEIT – Umwelthilfe will Heizungsgesetz kippen · Deutsche Umwelthilfe – Pressemitteilung 10.07.2026 · Deutsche Umwelthilfe – Ankündigung Klimaklage · Erneuerbare Energien – Verstößt das GModG gegen die Verfassung? · Öko-Zentrum NRW – Update zum GModG