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Yad Vashem · Holocaust

Yad Vashem kommt nach Deutschland: 16 Länder schließen neue Bildungsvereinbarung

Erstmals baut die Holocaust-Gedenkstätte ein Bildungszentrum außerhalb Israels – in München, mit Außenstelle in Leipzig. Die Kultusministerkonferenz hat die Kooperation am Freitag gebilligt. Unterschrieben wird im Januar.

iureka Redaktion ·

Foto: Valentin Angel Fernandez / Pexels
Foto: Valentin Angel Fernandez / Pexels

Berlin – Die Kultusministerkonferenz hat einer neuen Kooperationsvereinbarung mit der israelischen Holocaust-Gedenk- und Bildungsstätte Yad Vashem zugestimmt. Auf der KMK-Jahrestagung in Berlin votierten am Freitag die Bildungsministerkonferenz, die Wissenschaftsministerkonferenz und die Kulturministerkonferenz gemeinsam für den Text. Die Unterzeichnung ist für Januar 2027 geplant.

Die Vereinbarung ist mehr als eine Absichtserklärung. Sie bezieht erstmals das geplante Bildungszentrum von Yad Vashem in Deutschland ein. Die Gedenkstätte hatte Ende Mai angekündigt, ihr erstes Bildungszentrum außerhalb Israels aufzubauen – mit Hauptstandort in München und einer Außenstelle in Leipzig. Die neuen Angebote sollen die Arbeit in Jerusalem ergänzen und in die Zusammenarbeit mit allen 16 Ländern eingebunden werden.

Was die Vereinbarung vorsieht

Inhaltlich geht es um vier Felder. Erstens soll die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Lehrkräfteausbildung und in einschlägigen Studienangeboten gestärkt werden. Zweitens soll die Fortbildung pädagogischer Fachkräfte ausgebaut werden. Drittens sollen Schulen, Hochschulen, Gedenkstätten und Museen enger mit Yad Vashem zusammenarbeiten. Und viertens bezieht der Text ausdrücklich auch jüdisches Leben in Vergangenheit und Gegenwart sowie verschiedene Formen des Antisemitismus ein.

Die Partner wollen damit nach eigenen Angaben historisches Wissen vermitteln und Holocaustleugnung sowie Geschichtsverfälschung entschieden entgegentreten. Die Vereinbarung knüpft an eine Erklärung aus dem Jahr 2013 an; Yad Vashem unterhält bereits mit allen 16 Ländern Bildungsabkommen und hat nach eigenen Angaben Tausende deutsche Lehrkräfte, Studierende und Multiplikatoren fortgebildet.

Ein Bildungszentrum, das noch gebaut werden muss

Der Münchner Standort ist bislang eine Ankündigung. Wie der Deutschlandfunk berichtet, sind finanzielle, personelle, bauliche und inhaltliche Fragen noch nicht geklärt. Das Bundesbildungsministerium hatte im Mai Unterstützung zugesagt, auch bei organisatorischen und rechtlichen Fragen; erste Pilotprojekte sollen dem Zentrum unmittelbar Wirkung verschaffen. Yad Vashems Vorsitzender Dani Dayan dankte damals den Ministerpräsidenten von Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Michael Kretschmer und Hendrik Wüst, für die Unterstützung der Bewerbungen ihrer Länder.

Für die Länder ist das ein Projekt mit offener Kostenfolge. Ein Bildungszentrum in Deutschland bedeutet Personal, Räume und laufende Programme – und damit Ausgaben, die in den Kultur- und Wissenschaftsetats der kommenden Jahre untergebracht werden müssen.

Warum die Länder zuständig sind – und was das rechtlich bedeutet

Schulen, Hochschulen, Gedenkstätten und Museen liegen in der Verantwortung der Länder. Diese Kulturhoheit folgt aus der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung: Nach Artikel 30 und Artikel 70 des Grundgesetzes liegt die Gesetzgebung im Bereich der Bildung grundsätzlich bei den Ländern, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Befugnis zuweist.

Die KMK ist dabei kein Gesetzgeber. Sie ist ein Koordinierungsgremium der Länder; ihre Vereinbarungen sind Verwaltungsabkommen, die politisch binden, aber keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten. Was daraus folgt – Lehrpläne, Fortbildungsordnungen, Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Gedenkstätten –, muss jedes Land in eigener Zuständigkeit umsetzen. Wer wissen will, ob sein Kind künftig mehr Zeit mit Holocaust-Bildung verbringt, muss deshalb in den Lehrplan des eigenen Landes schauen, nicht in die KMK-Mitteilung.

Bemerkenswert ist, dass drei Teilkonferenzen gemeinsam handeln. Bildung, Wissenschaft und Kultur waren bislang getrennt organisiert; die Zustimmung aller drei signalisiert, dass die Kooperation nicht auf den Schulunterricht beschränkt bleiben soll. Die F.A.Z. wertet den Beschluss als institutionelle Absicherung: Die Zusammenarbeit mit Yad Vashem werde damit dauerhaft und nicht nur projektweise angelegt.

Der politische Kontext

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die F.A.Z. schreibt in ihrem Kommentar, es sei „höchste Zeit“ für den Schritt – „gerade jetzt, da Antisemitismus für Parteien kein Tabu mehr ist, die sich im Aufwind sehen“. Der Kommentar verweist auf Berlin, wo eine Partei künftig die Landesregierung anführen will, in deren Reihen eine Politikerin den Staat Israel scharf ablehnt, sowie auf Sachsen-Anhalt, wo eine Partei vor dem Machtgewinn steht, für die der Nationalsozialismus nur ein „Vogelschiss“ der deutschen Geschichte war.

Historisches Wissen über den Holocaust zu vermitteln, sei kein Allheilmittel, so die F.A.Z., aber eine unabdingbare Voraussetzung, um Antisemitismus entgegenzutreten. Genau hier liegt die Grenze der Vereinbarung: Sie verändert Lehrpläne und Fortbildungen, nicht Überzeugungen. Ob ein Bildungszentrum in München die Debatte verschiebt, wird sich erst zeigen, wenn die ersten Programme laufen – und wenn die politische Auseinandersetzung darüber beginnt, was in deutschen Klassenzimmern über jüdisches Leben gelehrt wird.

Die nächsten Schritte

Bis Januar 2027 müssen die Länder die Finanzierung des Zentrums klären und die Vereinbarung unterschriftsreif machen. Danach beginnt die praktische Arbeit: Curricula, Fortbildungsformate, Austauschprogramme. Für die Gedenkstätte ist es der größte Schritt nach Deutschland seit Jahrzehnten; für die Länder ist es der Versuch, Erinnerungspolitik aus dem Rhythmus von Gedenktagen herauszunehmen und in die Ausbildung von Lehrkräften zu verlagern.

Ob das gelingt, hängt an einem Detail, das in der Mitteilung nur eine Zeile füllt: der Einbindung „in die Zusammenarbeit mit allen 16 Ländern“. Ein Zentrum in München und eine Außenstelle in Leipzig erreichen nicht automatisch die Schulen in Kiel, Mainz oder Dresden. Genau dort aber entscheidet sich, ob aus einer Vereinbarung Unterricht wird.